Abgabensatzungen wurden angepasst…(to)


Um auch Haushalten mit sehr niedrigen Wasserverbräuchen eine gerechtere Abrechnung zu gewährleisten, wurde der Mindestverbrauch halbiert. (Artikel vom 23.01.2009)

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Ehemalige Kläranlage Norddorf…Rückbau und Renaturierung stehen an

Wie Norbert Gades, Vorstandsmitglied der Versorgungsbetriebe Amrum AöR erklärte, sei die bis dato bestehende Gebührensatzung mit einer Mindestabnahme von 80 m3 im Jahr nicht mehr zeitgemäß. Immer mehr Wasser sparende Installationstechnik käme zum Einsatz und unterstütze so den sensiblen Umgang mit dem kostbaren Nass. Dem steht gegenüber, dass die angeschlossenen Haushalte eine Mindestabnahme von 80m3 zu bezahlen haben. Den Haushalten, die im Jahr gerade 5-8m3 Wasser verbrauchen und davon gibt es einige im Anschlussgebiet auf Amrum, sei es nicht zu vertreten die Reglung beizubehalten. Daher einigte sich der Verwaltungsrat der AöR dahin gehend, den Mindestumsatz auf 40m3 zu reduzieren, was 44,80 Euro netto entspricht. Diese Reglung gelte zum 01.Januar 2008 rückwirkend. Um zukünftig eine auskömmliche aber gleichzeitig gerechte Gebührensatzung für Anschlüsse an das zentrale Wasserversorgungsnetz der Insel Amrum anzuwenden, wird das Kommunalunternehmen anstreben, ab dem Jahre 2010 anstatt der Mindestabnahme, wieder, wie schon mal gehabt, eine Grundgebühr zu erheben.

Für die insular geregelte Abwasserbeseitigung verzichtet man seit dem ersten Januar auf die differenziert geführte Abgabenerhebung in drei Kostenstellen, Nebel, Norddorf und Wittdün, sondern erhebt in allen drei Gemeinden den einheitlichen Satz von 2,60 Euro pro Kubikmeter Abwasser. Die Satzung wird per Beschluss dahin gehend korrigiert, dass bereits seit dem 1.1.2007 Anschlussbeiträge für Hausanschlussleitungen bei Neubauten nicht mehr erhoben werden. Dafür erhielt der Bauherr bis dahin auf Kosten der Gemeinde den Anschluss bis auf einen Meter aufs Grundstück gelegt. Dies ist seit dem 1.1.2007 kostenpflichtig.

Auch bei der Abgabensatzung zur Abwasserentsorgung strebt man eine Grundgebühr ab dem Jahreswechsel an. „Ob wir das bis dahin umsetzen können, ist noch nicht abzuschätzen“, so Norbert Gades. Für die ehemalige Kläranlage Norddorf seihen die Mittel aus der Gebührenausgleichsrücklage der Gemeinde auskömmlich, um den geforderten Rückbau und die Renaturierung des ehemaligen Betriebsgeländes in der Norddorfer Marsch durchzuführen.

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Allerdings kommen auf das Kommunalunternehmen Kosten zu, die aus der Selbstüberwachungsverordnung, die bis 2012 umgesetzt werden muss, resultieren werden. Danach müssen die kommunalen Abwasserkanäle gereinigt und gefilmt werden. Hierbei sollen Schäden erkannt werden, die eine Exfiltration von Abwässern, beziehungsweise eine Infiltration von Grundwasser verursachen. Mit dem Ergebnis der Untersuchungen müssen dann Sanierungskonzepte erstellt werden. Eine vorsichtige Schätzung eines Fachmanns für solche Untersuchung belief sich auf 200.000 Euro, erklärte Gades

Verantwortlich für diesen Artikel: Thomas Oelers

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Über Peter Lückel

Peter Lückel wurde 1961 in Duisburg geboren und ist in Mülheim an der Ruhr und Essen-Kettwig aufgewachsen. Seine Affinität zum Wasser hat ihn schon immer an das Meer gezogen. 1983 konnte er dem Sog nicht mehr widerstehen und ist sozusagen nach Amrum ausgewandert. Heute arbeitet er als freier Grafiker auf der Insel, ist verheiratet und hat 2 Kinder. Im Jahr 2000 hat er Amrum-News mit gegründet und ist dort Chefredakteur.

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