Nicht nur ein Problem des Einzelnen…(to)


Das Amt Föhr-Amrum hatte zu einer Informationsveranstaltung in die Nordseehalle in Wittdün eingeladen, um die Insulaner über die aktuellen Möglichkeiten der Rattenbekämpfung zu informieren.ratten1109 Die Leiterin des Bürgerbüros in der Nebenstelle Nebel Frau Dr. Katrin Lindenberg freute sich über die große Teilnahme an diesem Abend. Dies beweise doch, dass die Insulaner die ungewünschte Anwesenheit der Nager doch sehr erst nehme.
Zudem tritt jeweils von Amtswegen am 01. November eines jeden Jahres die Verfügung zur Bekämpfung von Ratten auf den Inseln Amrum und Föhr in Kraft. Lebensmittel verarbeitende Betriebe und Betriebe zur Tierhaltung stehen dabei in der Pflicht, aber auch alle privaten Grundstückseigentümer, bei denen Rattenbefall nachgewiesen wurde, Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Ratten zu ergreifen.
Auf der Insel Föhr muss mann sich schön länger mit dem Erscheinungsbild der Ratte arrangieren., Jörg Michelsen, vom Amt Föhr-Amrum berichtete von den Anfängen des Rattenbefalls auf der Insel Föhr. Dort hatte man 2004 die Problematik anfänglich eher auf die leichte Schulter genommen. Erst als am helllichten Tag Ratten auf dem Sandwall in Wyk gesichtet wurden, erkannte man die Problematik in ihrer Ernsthaftigkeit. „Konzentrierte Maßnahmen wirkten zwar gegen die unkontrollierte Ausbreitung, doch eine Verdrängung von der Insel wird es nicht geben. Das zu glauben wäre illusorisch“, so Michelsen. Die Amtsverordnung dürfe dabei nicht als Gängelung des Amtes angesehen werden. Die Rattengifte und das Angebot an Köderboxen könne in den Amtsgebäuden bezogen werden. Zudem stünde ein Flyer bereit, in dem nützliche Tipps zu dem Kampf gegen die ungeliebten Gäste zusammengefasst sind.ratten11092
Der mit dem Amt zusammenarbeitende professionelle Schädlingsbekämpfer aus Husum berichtete den Anwesenden aus seiner Tätigkeit und stellte das allgemeine Verhalten der Wanderratte dar. Wichtig sei es dabei, dass alle Insulaner bei der Bekämpfung mitmachen, auch wenn sie keinen eigenen Befall auf dem Grundstück festgestellt haben. „Was nütz es, wenn ich Giftköder ausbringe, wenn der Nachbar für die Nager ein Schlaraffenland im Garten vorhält. Die „Hungersnot“ der Ratten sei die Voraussetzung dafür, dass sie auf die Köder zurückgreifen und sich nicht über Essensreste auf dem Kompost oder in der Kanalisation hermachen können. Daher macht eine Köderbekämpfung nach dem 30. März auch keinen Sinn. Die Natur hält dann ein zu großes Nahrungsangebot bereit.
Die Tiere sind enorm schlau und kommen fast durch jeden Spalt. Die Wanderratte hat eine Lebenserwartung von drei Jahren und lebt in Rudeln von 30-60 Tieren zusammen. Ein Rattenpaar kann sich theoretisch in einem Jahr auf über 800 Tiere vermehren. Wenn man Tiere auch am Tag laufen sieht, dann handelt es sich um kranke Artgenossen oder sie wurden aufgrund eines zu großen Rudels verstoßen.
Für die allgemeine Tierwelt sind die Köderboxen noch die besten Ausbringmöglichkeiten von Rattengift. Die sonst noch übliche Sekundärvergiftung von zum Beispiel Katzen und Hunden findet mit den neuen Giftstoffen nicht mehr statt. Sollte eine tote Ratte gefressen werden, hat sich bis dahin schon das Gift im Körper abgebaut. Tote Ratten können über den normalen Hausmüll entsorgt werden, so der Schädlingsbekämpfer.
Eine Rattenbekämpfung kann nur als insulare Aufgabe gesehen werden. Keiner dürfe so tun, als wenn dieses offensichtliche Problem woanders stattfinden würde. Ignorierte Probleme lösen sich in den seltensten Fällen von selbst.
Für einen Bürger aus Nebel stand die gemeinsame Handhabe außer Frage, doch wie könne man sicherstellen, dass auch die auswärtigen Hausbesitzer, von den es in Nebel immer mehr gäbe, auch in die Pflicht genommen würden. Hier seinen die Kommunen gefragt.
Flyer zur Rattenbekämpfung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Insel Amrum!

Haben Sie schon einmal eine lebende Ratte gesehen? Auf Amrum haben Sie dazu seit einiger Zeit häufiger Gelegenheit, seitdem auf bisher ungeklärtem Wege die Ratten unsere Insel besiedelt haben und sich hier offensichtlich sehr wohl fühlen. Der Anblick einer Ratte löst nicht gerade einen inneren Freudentaumel aus, man schaut eher angewidert weg. Warum eigentlich ? Die Ratte ist doch ein heimisches Tier wie andere Arten auch, dem wir Menschen aber mit einem recht unguten Gefühl begegnen. Das liegt sicherlich daran, dass die Ratten im Dunkeln und im Schmutz leben, nicht das niedliche Aussehen eines Jung-Hasen haben und vor allem, weil wir wissen, dass Ratten sehr gefährliche Krankheiten auf den Menschen übertragen können. Und das ist auch einer der wichtigen Gründe, warum wir Menschen die Ratten bekämpfen und dadurch versuchen, den Bestand an Ratten so klein wie möglich zu halten. Aber diese Bekämpfung ist nicht einfach und der Mensch hat die Ratten bisher nirgendwo auf der Welt endgültig besiegen können. Das hat seinen Grund. Ratten sind in der Lage, sich mit einer enormen Geschwindigkeit zu vermehren, sie gehören zu den intelligenten Tieren, die sich nicht gierig jeden vergifteten Köder schnappen, sondern Unbekanntes wird erst durch eine Ratte getestet und wenn dieser „Vorkoster“ überlebt, wird der Rattenköder auch durch andere Artgenossen angenommen. Deshalb hat Rattengift eine um mehrere Tage verzögerte Wirkung, um den Zusammen-hang des Todes der Vorkoster-Ratte nicht mit dem Giftköder in Verbindung zu bringen. Ein weiterer wichtiger Überlebensvorteil der Ratte ist die breite Palette des Nahrungsange-botes. Ratten sind nicht wählerisch. Sie fressen fast alles, was die Natur oder der Mensch ihnen bietet. Sie leben von den Feldfrüchten, vom Fallobst, von toten Tieren und von Abfällen jeglicher Art und suchen ihre Nahrung genau so in den Abwässerkanälen wie in Ihrer Kompostkiste oder in Ihren Abfallgefäßen. Und ist das Nahrungsangebot groß genug, wird kaum eine Ratte den von Menschenhand ausgelegten Giftköder anrühren. Es muss Hungersnot unter den Ratten herrschen, im Winter, am besten bei starkem Frost. Dann ist auch kurzfristig der Vermehrungstrieb unterbrochen und die Ratten verlieren ihre Vorsicht gegenüber dem unbekannten Giftköder.


Deshalb wird das zuständige Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum im November 2009 wieder eine bis zum 30.03.2010 befristete Rattenbekämpfungsaktion auf Föhr und Amrum anordnen.
Die Teilnahme an dieser Bekämpfungsaktion ist Pflicht, Zuwiderhandlungen können geahndet werden. Aber es hat wenig Zweck, in einem Köderbehälter nur das Rattengift auszulegen und diesen Behälter regelmäßig zu kontrollieren, wenn auf Ihrem Grundstück oder in der Nachbarschaft während der Bekämpfungszeit noch ein ausreichendes Nahrungsangebot für die Ratten zur Verfügung steht. Wir müssen begleitend die oben geschilderte Hungersnot erzeugen und dazu sind folgende Punkte besonders wichtig:

  • Während der Bekämpfungsaktion sollten keine Speisereste oder Küchenabfälle mehr auf Ihrer Kompostkiste entsorgt werden. Alles Fressbare, auch Obst und Gemüsereste, ist ausnahmsweise in der schwarzen Restmülltonne zu entsorgen. Die Deckel sollten beschwert werden, weil es Ratten gelingt, die Deckel zu öffnen. Gleiches gilt auch für die Gelbe Tonne, weil an dem Verpackungsmaterial wie z.B. Joghurtbechern, Konservendosen u.ä. noch Speisereste kleben, die Ratten anlocken und ernähren können.
  • Bitte keine Speisereste in die Toilettenspülung geben. Einerseits ernähren Sie dadurch die Ratten in den Abwässerkanälen und andererseits können die schlauen Tiere bald herausfinden, durch welchen Hausanschluss regelmäßig die Nahrung gespült wird. Die Begegnung zwischen Mensch und Ratte „in der Toilettenschüssel“ ist kein erfundenes Schauermärchen, sondern sind tatsächliche Vorkommnisse, die Folgen von der Entsorgung der abgestandenen Erbsensuppe oder anderen Speiseresten auf diesem Wege sind.

  • Sollten Sie regelmäßig Nahrungs- oder Futtermittel bevorraten, (z.B. in Warenhäusern, Gaststätten, Kliniken, landwirtschaftlichen Betrieben oder in privater Tierhaltung), muss unbedingt darauf geachtet werden, dass diese Vorräte rattendicht verschlossen werden. Das gilt natürlich auch für die Speisereste aus Gewerbebetrieben, die nicht über die normale Müllabfuhr, sondern in größeren Zeitabständen von einem Spezialentsorger abgeholt werden.

  • Schließlich ist da noch die beliebte Vogelfütterung im Winter. Diese Fütterung sollte nicht zu üppig ausfallen und morgens so rechtzeitig erfolgen, dass die Vögel das ausgestreute Futter bis zum Anbruch der Dunkelheit restlos vertilgt haben. Ratten sind überwiegend nachtaktive Tiere und sollten nicht durch Ihre Tierliebe ein Futter-Paradies auf Ihrer Terrasse vorfinden. Andererseits sollte das ausgelegte Rattengift auch nicht für die übrige Tier- und Vogelwelt erreichbar sein. Deshalb sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Giftköder ausschließlich in die dafür angebotenen Köderbehälter eingelegt werden und diese Behälter in Bodennähe so platziert werden, dass weder Haustiere noch Kleintiere oder Vögel das ausgelegte Gift erreichen können.

    Bitte nehmen Sie den Kampf auf, bevor der ungewohnte Rattenbefall zur unappetitlichen Rattenplage wird. Bereits jetzt wimmelt es in einigen Gebieten der Insel von Ratten. Kein Zustand, an den Gäste der Insel Amrum sich gerne erinnern werden.

    Giftköder, Köderbehälter und weitere Informationen erhalten Sie in der Verwaltung des Amtes Föhr-Amrum in Nebel, Strunwai 5. Auch der örtliche Einzelhandel hält Behälter und Giftstoffe zum Verkauf bereit. Sollten Sie eine Ratte innerhalb bebauter Ortsteile sichten, so bitten wir um eine kurze Mitteilung unter Telefon 9411-43.

Amt Föhr-Amrum
Die beauftragte Amtsdirektorin
als Ordnungsbehörde


Allgemeinverfügung zur Rattenbekämpfung auf den Inseln Föhr und Amrum

Als dringende Maßnahme zur Verhinderung von Vermehrung und Verbreitung von Ratten auf den Inseln Föhr und Amrum ordne ich auf der Grundlage der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Nordfriesland vom 17.10.2005 (Amtsblatt Nr. 17 des Kreises Nordfriesland) i.V. mit § 106 Abs. 2 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein vom 02.06.1992 (GVOBl. Seite 243) für die Zeit vom 01.11.2009 bis zum 30.03.2010 folgende Rattenbekämpfungsaktion für die Inseln Föhr und Amrum an:

1. Verpflichtete

Zur Rattenbekämpfung in dem vorgenannten Zeitraum

a.        in allen landwirtschaftlichen Betrieben mit Tierhaltungen, Pferdeställen, privaten Tierhaltungen mit Rinder, Schweine,  Schafe oder Federvieh, gewerbliche oder private Lagerstätten von Lebensmittel oder Futtermittel, in Schrebergärten, in den Abfallumschlagstationen Alkersum und Süddorf, in den Kläranlagen Wyk auf Föhr, Utersum, Nebel, Norddorf und Wittdün, in der Kanalisation, in größeren Abfallsammel- und Kompostanlagen und in allen Abfallanlagen von lebensmittelverarbeitenden Betrieben (Gaststätten, Bäckereien, Schlachterbetriebe und Großküchen von Kliniken und Erholungsheimen)

b.       auf allen übrigen Grundstücken innerhalb der bebauten Gemeindegebiete und Ortsteile und auf allen Grundstücken außerhalb der Gemeindegebiete, auf denen Ratten gesichtet oder deren Spuren oder Rattenlöcher festgestellt worden sind,

sind die Grundstückseigentümer, ersatzweise Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte sowie die Betriebsinhaber oder die Betreiber der genannten Kliniken, Heime oder Anlagen (im folgenden: Verpflichtete) verpflichtet.

2. Feststellen und Anzeige des Befalls und der Bekämpfungsmaßnahme

Die Verpflichteten gemäß Ziffer 1 haben unabhängig von Anzeichen für einen Rattenbefall die Rattenbekämpfung nach Ziffern 3 und 4 aufzunehmen. Jedes Anzeichen eines Rattenbefalls (lebende oder tote Ratten, Rattenkot oder Rattenlöcher im Erdboden) auf allen Grundstücken der Inseln Föhr und Amrum ist unverzüglich der zuständigen Ordnungsbehörde des Amtes Föhr-Amrum, Hafenstraße 23, 25938 Wyk auf Föhr bzw. der Außenstelle des Amtes, Strunwai 5, 25946 Nebel anzuzeigen.

Besteht der dringende Verdacht eines Rattenbefalls, so kann die zuständige örtliche Ordnungsbehörde den Umfang selbst feststellen oder auf Kosten des oder der Verpflichteten durch einen Fachbetrieb feststellen lassen.

3. Rattenbekämpfung

Durch die Rattenbekämpfungsaktion dürfen Menschen oder Tiere nicht gefährdet werden. Die Bekämpfung der Ratten hat daher ausschließlich durch Auslegen von Giftköder in dafür geeignete Köderbehälter oder an Stellen zu erfolgen, die für Kinder oder andere Personen als die der Verpflichteten und auch nicht für Säugetiere oder Vögel erreichbar sind. Kontaktgifte sind nur im besonderen Einzelfall nach Absprache mit der zuständigen Ordnungsbehörde zu verwenden. Erfordert der Umfang der Bekämpfungsmaßnahme aufgrund eines starken Rattenbefalls besondere Sachkunde, so kann die örtliche Ordnungsbehörde im Einzelfall anordnen, dass die Verpflichteten dafür Fachkräfte auf ihre Kosten beauftragen.

Für die Bekämpfung darf nur ein Gift verwendet werden, welches in einer Liste im Bundesgesundheitsblatt als geeignetes Mittel bekannt gemacht worden ist. Geeignete Giftmittel und Köderbehälter können von der Ordnungsbehörde in Wyk auf Föhr bzw. der Außenstelle in Nebel zum Selbstkostenpreis angefordert werden. Auf die ausgelegten Bekämpfungsmittel ist deutlich sichtbar in geeigneter Form hinzuweisen.

4. Kontrolle und Beseitigung der Ratten und Giftköder

Die Köderbehälter oder die Giftplätze sind während der Dauer der Bekämpfungsaktion regelmäßig und mindestens wöchentlich zu kontrollieren und die Giftmittel sind ggf. zu ergänzen. Sollte während des gesamten Bekämpfungszeitraumes eine regelmäßige Ergänzung der Giftmittel erforderlich sein, so sind in diesem Einzelfall Kontrolle und Ergänzung der Giftmittel auch über das zeitliche Ende der Bekämpfungsaktion hinaus so lange fortzuführen, bis über einen Zeitraum von mindestens 10 Tagen die Köder nicht mehr berührt oder entfernt worden sind. Über diesen Umstand ist der Ordnungsbehörde eine gesonderte Mitteilung zu machen.

Die Verpflichteten haben während der gesamten Bekämpfungsaktion nach toten Ratten zu suchen und diese unverzüglich so zu beseitigen, dass keine Gefahr mehr von den kontaminierten Tieren ausgehen kann. Die Entsorgung hat ausschließlich über die graue Restmülltonne zu erfolgen.

Die Verpflichteten haben die Giftbeutel unverzüglich nach Abschluss der Bekämpfungsmaßnahme so zu beseitigen und zu verwahren, dass keine Gefahr mehr von ihnen ausgehen kann.

5. Begleitende und nachfolgende Bekämpfung

Sämtliche Lagerräume für Lebens- und Futtermittel sind derart zu verschließen, dass diese für Ratten nicht zugänglich sind. Auf Kompostanlagen jeglicher Größe dürfen Reste von Lebensmittel oder Futtermittel nicht abgelagert werden. Dazu zählen in befallenen Gebieten auch Küchenabfälle wie Obst oder Reste von Gemüse und Kartoffeln. Ebenso dürfen Lebensmittelreste jeglicher Art nicht über die WC-Anlagen in die öffentliche Kanalisation eingegeben werden.

Nach Abschluss der Bekämpfungsaktion sind die Rattenlöcher und die von Ratten genagten Durchtrittsstellen mit geeigneten Mitteln fest zu verschließen. Bauliche Mängel, die den Aufenthalt von Ratten begünstigen oder den Zugang von Ratten zu Gebäuden erleichtern, sind unverzüglich und dauerhaft zu beseitigen.

An Orten und Plätzen, die von Ratten bevorzugt befallen werden oder bei denen während der Bekämpfungsaktion durch Totfunde oder durch regelmäßige Annahme der Ködermittel der Hinweis auf eine größere Anzahl vorhandener Ratten vorgelegen hat, sind dauerhaft Vorkehrungen zu treffen, die einen erneuten Befall verhindern können. Dies gilt insbesondere für Abwasseranlagen und Lagerstätten für Lebensmittel, Futtermittel, Abfallstoffe und Kompost.

6. Androhung von Zwangsmitteln und Bußgeldern

Für den Fall, dass eine unter Ziffer 1 verpflichtete Person der Anordnung zur Bekämpfung von Ratten nicht oder nicht vollständig nachkommt, wird hiermit gemäß § 236 LVwG für jeden Einzelfall ein Zwangsgeld in Höhe von 300,– Euro angedroht. Das Zwangsgeld kann so oft festgesetzt und beigetrieben werden, bis der Anordnung vollständig Folge geleistet worden ist.

Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung können gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 24 IfSG als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße bis zu 25.000,– Euro geahndet werden.

7. Anwendung der Kreisverordnung

Die Verordnung des Kreises Nordfriesland findet uneingeschränkt Anwendung bei den Rattenbekämpfungsmaßnahmen der Inseln Föhr und Amrum. Dies gilt insbesondere für die Mitwirkungs- und Duldungspflichten und für die Einschränkung von Grundrechten bei Kontrollmaßnahmen der Ordnungsbehörde.

8. Sofortige Vollziehung

Gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I Seite 17) wird im öffentlichen Interesse die sofortige Vollziehung dieser Ordnungsverfügung angeordnet. Diese Entscheidung ist als Notstandsmaßnahme  zur Beseitigung einer dringenden Gefahr für Gesundheit und Eigentum der Bevölkerung der Inseln Föhr und Amrum ergangen und braucht gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 VwGO nicht ausführlicher begründet werden.

9. Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ordnungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzulegen und muss innerhalb der Frist bei mir eingegangen sein. Die Frist gilt auch dann als gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist bei dem Herrn Landrat des Kreises Nordfriesland in 25801 Husum, Postfach 11 40, eingelegt wird.

Das Verwaltungsgericht des Landes Schleswig-Holstein in 24837 Schleswig, Brockdorff-Rantzau-Straße 13 kann gemäß § 80 Abs. 5 VwGO auf Antrag die aufschiebende Wirkung eines eingelegten Widerspruchs gegen diese Verfügung ganz oder teilweise wieder herstellen. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig.

25938 Wyk auf Föhr, 27.10.2009

Amt Föhr-Amrum

-Die Amtsdirektorin-

als Ordnungsbehörde

Renate Gehrman

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Über Peter Lückel

Peter Lückel wurde 1961 in Duisburg geboren und ist in Mülheim an der Ruhr und Essen-Kettwig aufgewachsen. Seine Affinität zum Wasser hat ihn schon immer an das Meer gezogen. 1983 konnte er dem Sog nicht mehr widerstehen und ist sozusagen nach Amrum ausgewandert. Heute arbeitet er als freier Grafiker auf der Insel, ist verheiratet und hat 2 Kinder. Im Jahr 2000 hat er Amrum-News mit gegründet und ist dort Chefredakteur.

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3 comments

  1. Vielen Dank für deinen ausführlichen Bericht, Thomas.
    Ich kann jedem Gastronmen und Gewerbetreibenden der mit Lebensmitteln arbeitet, sehr empfehlen mit der Firma Friedrichsen in Husum (04841-668632) eine Dokumention nach HACCP zu erstellen.

  2. Um welche Nager geht es hier? Das Foto zeigt wohl eher eine Bisam- als eine Wanderratte. Bisamratten gehören zu den Wühlmäusen und deren “Schädlichkeit” liegt eher im Durchlöchern von Deichanlagen und Uferbefestigungen. Sie brauchen die Nähe von Wasser und tummeln sich nicht wie die Wanderratten auf Müllplätzen und in Speichern. Bei Bekämpfungsmaßnahmen sollte man relativierend und gezielt vorgehen und Verallgemeinerungen vermeiden.

  3. Da gebe ich Herrn Krynke Recht.Es ist eine Bisamratte,das habe ich von meiner Mutter gelernt.

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