Lediglich Schiffbarkeit der Bundeswasserstraße muss gegeben sein…(to)


Die Richter des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts in Schleswig haben es mit der Interpretation des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) im Rechtsstreit zwischen der Bundesregierung und der Klägergemeinschaft Amrumer Versorgungsbetriebe AöR. und Wyker Dampfschiffs-Reederei auf den Punkt gebracht:

Enge Sache...
Enge Sache...

Die Bundesrepublik Deutschland, in Form der Wasser-Schifffahrtsdirektion mit Sitz in Kiel, kann nicht für die Erstattung der verauslagten Ausbaggerungskosten in Höhe von rund 115.000 Euro im Amrum-Fahrwasser und zur Übernahme der Erhaltung dieses Fahrwassers über die normale Schiffbarkeit hinaus, durch weitere Sedimententnahmen verpflichtet, sprich verurteilt werden.

Mit anderen Worten: Die Schiffbarkeit einer Bundeswasserstraße ist gegeben, wenn das Fahrwasser im schlechtesten Fall wenigstens noch bei Hochwasser angelaufen werden kann. Mit anderen Worten, es wird durch die Rechtsprechung billigend in Kauf genommen, dass es von Staatswegen auskömmlich sei, dass die Bevölkerung der Nordseeinsel Amrum, zukünftig nur noch tideabhängig von den Fähren der WDR angelaufen werden können. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich das Fahrwasser bei nicht erfolgter Ausbaggerung stark verändert. Ein Nehrungshaken bildete sich jeweils und verengt die Zufahrt zum Hafenfahrwasser. Die abgelagerten Sedimente verflachten die Fahrrinne zudem und sorgen für Wasserstände, die bei Niedrigwasser nicht mehr auskömmlich für den Fährverkehr waren und eine sichere Passage der Fährschiffe nicht mehr gewährleistet war.
"Hoch und trocken"...
"Hoch und trocken"...
Durch die zu starke Verlagerung musste 1999 sogar das einstige Amrum-Fahrwasser aufgegeben werden und ein weiter südlich entstandenes Interessentenfahrwasser ausgewiesen werden.
Um eben diese durch das WaStrG festgeschriebene Auslegung der Schiffbarkeit nicht zu einem Abhängen der Insel Amrum vom Fahrplanverbund mit der Insel Föhr führen zu lassen, übernahmen in den vergangenen Jahren immer wieder die Reederei und das Amt Amrum, jetzt die Amrumer Versorgungsbetriebe AöR., zähneknirschend und unter Vorbehalt den finanziellen Kampf gegen die stetige Versandung des Hafenfahrwassers vor Wittdün. Die Bundesrepublik sträubte sich aufgrund eines zu geringen wirtschaftlichen Nutzens und begründete, wie auch das Verwaltungsgericht, das dadurch eine Erhaltungsbaggerung laut des WaStrG nicht zulässig sei. Wir berichteten bereits ausführlich.

Der Versuch von den Klägerparteien das Urteil des Verwaltungsgerichts anzufechten wurde durch einen Beschluss des OVG Schleswig abgelehnt. In Sachen Unterhaltung des Amrum-Fahrwassers berufen sich die Richter ebenfalls auf das WaStrG und stellen ganz klar fest, dass eine Schiffbarkeit, nochmals zur Verdeutlichung: Erreichbarkeit im schlechtesten Fall nur zur Hochwasserzeit, in dem benannten Fahrwasser, durchaus auch ohne Baggerung gegeben ist.

Ausbaggerungen... zuletzt zahlte die Reederei und das Amt Amrum
Ausbaggerungen... zuletzt zahlte die Reederei und das Amt Amrum

Wie der Geschäftsführer der WDR, Axel Meynköhn, auf Anfrage erklärte, gehe aus der Begründung des OVG hervor, dass die ergriffenen Maßnahmen der Ausbaggerung im Interesse der Kläger lagen und eine Verbesserung der Schiffbarkeit bedeuteten.

„Wer diesen „Luxus“ möchte, der muss hierfür auch die Kosten tragen. Aus meiner unmaßgeblichen Sicht hat das Urteil keine negativen Konsequenzen für Bundeswasserstrassen, die vom Bund bereits regelmäßig unterhalten werden (z.B. Norderney, Dagebüll). Die Aussichten, den Bund auf der rechtlichen Schiene zu einem Ausbau, das bedeutet Qualitätsverbesserung, vorhandener Wasserstraßen, wie Verbreiterung, Vertiefung und Begradigung wie im Falle des Amrum Fahrwassers zu veranlassen, gehen mit dem vorliegenden Urteil gegen Null. Hier wäre gegebenenfalls die Politik gefragt. Deren eingeschränkte Spendierfreudigkeit, beziehungsweise Fähigkeit, geben bis auf Weiteres auch zu keiner weiteren Hoffnungen Anlass“, so Meynköhn.

„Ich stelle fest, dass die Schiffbarkeit der Bundeswasserstrasse vor Amrum aus Sicht der Verwaltungsgerichtsbarkeit solange gegeben ist, solange dort ein Schiff bei Hochwasser noch fahren kann. In dieser Situation wird es der eine oder andere Verantwortungsträger als hilfreich empfinden, dass es mit der Wyker Dampfschiffs-Reederei und den Versorgungsbetrieben Amrum bislang zwei Körperschaften gibt, die sich der selbst auferlegten Verantwortung für die Inselversorgung stellen und sich nicht auf der Rechtssprechung des VG Schleswig zur Ruhe legen“.

Der Vorsitzende der der Insel- und Halligkonferenz, Jürgen Jungclaus, bedauerte die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. „Unsere Hoffnung besteht auf der Aussage von Minister Ramsauer, Berichterstattung vom 26.1.2010 im SHZ-Verlag, sich auch um das leidige Thema Amrum-Fahrwasser kümmern zu wollen. Der parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann, Parlamentarischer. Staatssekretär BMVBS wird den Minister auf unserer Frühjahrskonferenz in Kiel vertreten. Da erwarten wir positive Signale“.
Bei der ganzen Diskussion und Scheu der Bundesregierungen positive Akzente für die Insulaner zu setzen, fühlen sich eben diese recht allein gelassen.
Viel Verkehr - zukünftig nur noch bei Hochwasser...?
Viel Verkehr - zukünftig nur noch bei Hochwasser...?
„Es ist doch widersinnig, wenn wir einerseits mit Hilfe der Landesregierung versuchen, unsere öffentliche, touristische Infrastruktur zukunftsfähig aufzuarbeiten, um so den Lebensunterhalt, der sich nahezu zu 100 Prozent aus dem Tourismus ergibt, weiterhin sicher zu stellen, wenn die Bundesrepublik Deutschland auf der anderen Seite sich aus der Verantwortung stiehlt. Da kann sie sich noch so auf das WaStrG berufen. Wenn Amrum, die Anreise ist, für die Gäste ohnehin schon eine halbe Weltreise, nicht mehr im Verkehrsverbund mit der Nachbarinsel Föhr und der Deutschen Bahn befindet, wird es speziell in der Vor- und Nachsaison sehr ruhig auf der Insel werden. Ein wichtiger Aspekt ist zudem die Vernetzung mit der Insel Föhr, mit der Amrum eine gemeinsame Amtsverwaltung betreibt und sich die medizinische als auch schulische Versorgung auf diese Vernetzung begründet“, zweifelt ein Insulaner an der Situation und der Beratungsresistenz der Wasser- und Schifffahrtsdirektion.
„Von den Kosten, die unweigerlich in die Fahrkarten und Kaigebührenkalkulation mit einfließt, werden die Fährüberfahrten auch nicht günstiger. Wichtig ist wohl nur, dass die Steuergelder auf der Insel abgegriffen werden“, zeigt sich ein anderer Befragter empört.
Verantwortlich für den Artikel: Thomas Oelers
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Über Peter Lückel

Peter Lückel wurde 1961 in Duisburg geboren und ist in Mülheim an der Ruhr und Essen-Kettwig aufgewachsen. Seine Affinität zum Wasser hat ihn schon immer an das Meer gezogen. 1983 konnte er dem Sog nicht mehr widerstehen und ist sozusagen nach Amrum ausgewandert. Heute arbeitet er als freier Grafiker auf der Insel, ist verheiratet und hat 2 Kinder. Im Jahr 2000 hat er Amrum-News mit gegründet und ist dort Chefredakteur.

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14 comments

  1. Bernd Wüstenberg

    Dieser Urteilsspruch ist für Amrum sicherlich schmerzlich, jedoch die Kassen des Bundes sind bekanntlich auch leer. Da nützt alles Jammern nichts. Wie wäre es aber, wenn man auf den unnötigen Ausbau des Anlegers (“Seiteneinstieg”) verzichtete und einen Teil der damit freiwerdenden Mittel für Ausbaggerungen verwendete. mfg B.Wüstenberg

  2. Dirk Klawiter, Wittdün/A.

    Nicht aufgeben, denn nach unserem Grundgesetz (das immer noch nicht Deutsche Verfassung heißt) gibt es eine Verpflichtung zu gleichen Lebensverhältnissen in Gesamt-Deutschland. Eine Nicht-Ausbaggerung der Fahrrinne vor Amrum könnte mittelfristig zur (ökonomischen) Abkoppelung Amrums führen; sollten die Amrumer dann wieder auswandern?

  3. Franz- Josef Coenen

    Her mit dem Geld, denkt der Staat wie immer.
    Gegenleistung gibt es nicht, ausser in höheren Bezügen
    innerhalb der Politiker.
    Irgenwann wird es dann vielleicht zu Nachbesserungen kommen,
    das Pflichtprogramm jeder politischen Farbe.

  4. Bernd Dewenter

    Wir reisen stets mit der Bahn (zuggebunden mit ICE) aus Süddeutschland nach Amrum. Wenn wir bei der Rückfahrt nur bei
    Flut Amrum verlassen können, dann ist unser Anschlusszug nach Süddeutschland einschl. res. Plätze futsch etc.
    Müssen wir demnächst unsere Urlaube auf Sylt verbringen?
    (Da wollen wir aber nicht hin.)
    Bernd Dewenter

  5. Es gibt auf Amrum wohl keine wichtige Pesönlichkeit aus der Politik oder Industrie, welcher ein Haus oder eine Eigentumswohnung auf der Insel sein Eigen nennt, da wäre das bestimmt kein Problem. Habe den Helo-Transport für diese Personen wohl nicht bedacht. Wir kommen auch bei Tide-Fahrplan, mir der Fähre, Amrum bleibt Amrum!

  6. Das Lamento auf den Staat bringt nichts. Es wird sicher auch weiter regelmäßige Fährverbindungen geben, außer bei Ostwind. Das kennen die Amrumefr ja aber schon. Die WDR wird sicher keinen tidenabhängigen Fahrplam nach Amrum herausbringen. Das würde das Schiffsmanagement mit den Föhrverbindungen sehr kompliziert werden lassen. Ich denke es wird ausgebaggert und das Geld auf die Preise umgelegt. Bei 1.8 Millionen Fahrgästen im Jahr und 115.000 Euro aus dem obigen Artikel macht das weniger als 10 Cent pro Fahrgast. Da könnte man das sogar jeden Monat ausbuddeln lassen, macht dann eben 1 Euro. Will da jemand wirklich ernsthaft drüber diskutieren?

  7. Petra Berkemeier

    Wow, angesichts der sich darstellenden Sachlage, fragt man sich als Amrumer, ob man denn demnächst um Termine außerhalb Amrum´s halten zu können, besser rüber schwimmen sollte ? Aber mal im Ernst, da werden mit dem neuen Konjunkturpaket große Reden geschwungen dass man in den Straßenbau investieren will. Der Winter hat große Schäden an vielen Straßen hinterlassen und angesichts der knappen Kassen überall, wird es wahrscheinlich eh´nur “Flickwerk” geben. Das wird sich dann in ein paar Jahren sicherlich massiv rächen und es ist doch jetzt schon absehbar, das sich die finanzielle Situation in unserem Land so schnell nicht verbessern wird. Also macht man es wie schon seit Jahren, stopft ein Loch mit dem anderen und belastet den Steuerzahler immer mehr. Ich vermute nur stark, das diese Rechnung nicht mehr aufgehen wird, denn angesichts der steigenden Arbeitslosenzahlen und der ebenso steigenden Anzahl Beschäftigter im Niedriglohnbereich, werden auch die Steuereinnahmen sinken.
    Wieso verwendet man denn nicht, die sicherlich über die Saison anfallenden Gewinne der Unternehmen, die insbesondere mit dem Tourismus hohe Umsätze erzielen. Man wird jetzt etwas tun müssen, denn wenn die ersten Gäste unserer Insel sich nicht mehr her wagen, weil sie unheimlich komplizierte Anreisen auf sich nehmen müssen, dann fahren sie wohl in Zukunft woanders hin. Da sitzen wir dann mit der neuen Fähre mit Seitenausstieg und den dazugehörigen Brücken an den Häfen, aber dann braucht niemand mehr diese, weil keiner mehr kommt.
    Ich würde mich da gern dem Kommentar von Herrn Wüstenberg anschließen und dafür plädieren, freiwerdende Mittel künftig regelmäßig in die Sicherstellung der Schiffbarkeit durch Ausbaggerungen der Fahrrinne zu investieren.
    Leider verfügt meines Wissens tatsächlich kein “wichtiges” Regierungsmitglied über einen Wohnsitz hier auf Amrum, sonst wäre vielleicht wirklich manches machbarer…
    man stelle sich nur vor entsprechende Personen müssten stundenlang auf der Fähre sitzen, weil sie sich festgefahren hat. Nein, also das wäre ja nun wirklich völlig unzumutbar ! 😉
    Grüße von der Insel Amrum
    Petra Berkemeier

  8. Jedes Jahr, wenn unsere Politiker ihren Fuhrpark für 12 Mio€ erneuern und die alten, verschlissenen gepanzerten Jahreswagen mit 5000 km auf´m tacho, 50% unter Wert verschleudern, werde ich mich an diesen artikel erinnern,….

    gruß von Amrum

  9. Für eine Bundeswasserstraße, so sollte man meinen, ist doch der Bund zuständig, genauso wie für die Reparatur einer Autobahn. Auch wenn die Kassen des Bundes mehr als leer sind, so ist es in einer solchen Situation unverständlich, dass der Mehrwertsteuersatz für die Hotelbranche erheblich gesenkt wurde und somit die Steuereinnahmen reduziert wurden. Hätte man den alten Steuersatz gelassen, hätte man einen Teil des eingenommenen Geldes in die Ausbaggerung der Fahrrinne stecken können. Damit wäre sowohl den Gästen als auch den Gastgebern – seien es Hoteliers oder Privatvermieter – besser gedient gewesen.

  10. Meine Empfehlung: Mit den Füssen abstimmen, d.h. bei der nächsten Bundestagswahl geschlossen keine Stimme abgeben.
    Amrum wählt nicht – Ein Schlagzeile in den Medien,die die Politik endlich wachrüttelt!

  11. Joachim-Fritz Wagner

    Moin,
    keine Lobby – keinen Einfluß.

  12. Karl-Heinz Bollmann

    Durchhalten ! Der Meeresspielgel soll ja, Klimawandel sei dank, relativ zeitnah ansteigen. Könnte aber auch wieder zuviel des Guten werden 🙁

  13. Hans - W. Sonne

    Bezeichnend finde Ich die Reaktionen auf den Leserbrief von Herrn Dirk Klawiter.Er schrieb, mit anderen Worten: “Artikel 146 Grundgesetz” ist nicht in Kraft.Die Folgen scheinen gar niemanden hier zu interessieren.Wir leben in einem “Staat”( Firma ), bei dem nach der Neuordnung im Juli 1990 vergessen wurde, die gebietliche Begrenzung zu setzen.

  14. Christa Dombrowski

    Schade, dass die Steuergelder lieber für irgendwelche stumpf-sinnigen Dinge im prestigeträchtigen – wenn auch faszinierenden Berlin ausgegeben werden. Sollen potentielle Touristen ausser-halb Deutschlands verfrachtet werden? Die müssen doch auch die geplanten Ferien budgetieren!! Wenn Politiker doch nur mal langfristig denken würden. Ein Amrum-Fan aus der Schweiz

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