Winterdienst- und Reinigungspflichten gelten für alle Grundstückseigentümer…(to)


Auf der jüngsten Tourismusausschusssitzung der Gemeinde, erinnerte Wittdüns Bürgermeister Jürgen Jungclaus an die, in der Gemeindesatzung festgelegten Reinigungs- und Winterdienstpflichten der Bürger mit Grundstücks- und Immobilienbesitz.

Gemeinde übernahm oft auch das Räumen privater Wege...
Gemeinde übernahm oft auch das Räumen privater Wege...

„Leider mussten wir in der Vergangenheit feststellen, dass zu viele in der Pflicht Stehende auf ganzer Linie versagt haben“, so Jungclaus.

 „Für unsere Mitarbeiter war es besonders schwierig, wenn sie auf ihrer Räumtour Bereiche vor Grundstücken vorgefunden haben, die nicht pflichtgemäß am Morgen gereinigt, beziehungsweise geräumt wurden. Mal war geräumt dann wieder nicht. Wir sind seitens der Gemeinde dann dazu übergegangen, auch die in der privaten Verantwortung stehenden Wege mit zu reinigen beziehungsweise zu räumen“, erklärt der Bürgermeister.  Damit waren die Eigentümer nicht von ihrer Verpflichtung entbunden, auch wenn die Gemeinde kulanterweise das Räumgerät, das die Räum- und Streupflicht auf den Flächen in Gemeindeverantwortung ausführt, durch den ganzen Ort fährt und dabei die Gehwege  vor privaten Grundstücken mit frei räumt“, verdeutlicht Jungclaus.
„Es ist sicherlich nicht immer einfach diese Maßnahmen durchzuführen, vor allem wenn man nicht vor Ort wohnt oder bei Wintereinbruch gerade selber im Urlaub ist.Trotzdem muss der Räumpflicht genüge getan werden.Leider sind aber alle Appelle verhalt. Eine Besserung war bisher nicht zu beobachten. Daher schlage ich eine Satzungsänderung der Gemeindesatzung vor, die es ermöglichen soll, dass unser Bauhof die Arbeiten gegen Gebühr übernimmt. So ist gewährt, dass die Flächen auf den Gehsteigen rechtzeitig gereinigt beziehungsweise geräumt werden“. Vorerst wird sich dieses Ansinnen auf die Inselstraße beschränken.
Wie ein Mitglied des Ausschuss zu bedenken gab, müsse dann die Verkehrssicherungspflicht seitens der Gemeinde übernommen werden. Generell erstreckt sich die Räum- und Streupflicht auf den ganzen Tag. Wenn die bis 8.00 Uhr morgens erfolgte Maßnahme durch die Wetterlage wieder hinfällig wird, muss man noch mal wieder ran.
„Für alle Bürger sollte die generelle Pflege des eigenen Grundstücks und des angrenzenden Areals ein besonderes Anliegen sein. So ist doch ein sauberes und gepflegtes Anwesen ein Aushängeschild und trage zur positiven Darstellung der ganzen Insel bei“, so Jungclaus Appell.
Auf der Einwohnerversammlung, die am morgigen Mittwoch im Hotel-Restaurant Treffpunkt stattfindet wird, dieses Thema auch zur Diskussion stehen.
Verantwortlich für den Artikel: Thomas Oelers
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Über Peter Lückel

Peter Lückel wurde 1961 in Duisburg geboren und ist in Mülheim an der Ruhr und Essen-Kettwig aufgewachsen. Seine Affinität zum Wasser hat ihn schon immer an das Meer gezogen. 1983 konnte er dem Sog nicht mehr widerstehen und ist sozusagen nach Amrum ausgewandert. Heute arbeitet er als freier Grafiker auf der Insel, ist verheiratet und hat 2 Kinder. Im Jahr 2000 hat er Amrum-News mit gegründet und ist dort Chefredakteur.

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