Zum Glück wurde niemand verletzt – umgekippter Anhänger sorgte für Fährverspätung…(to)


So hatte sich die Straßenmeisterei die Anlieferung des ersten Streusalzes der Wintersaison für die Straßen auf Amrum sicherlich nicht vorgestellt.

Hier rutscht nichts mehr...
Hier rutscht nichts mehr...

Durch einen kuriosen Unfall am Freitag landete der Salzvorrat auf dem Autodeck des Fährschiffes „Rungholt“. „Wir sind gerade am Nordstrand Richtung Fähre gelaufen, als es auf der Fähre einen ohrenbetäubenden Knall gab“, beschrieb ein Reisender und versuchte sich dann auszumalen, was wohl gerade kaputt gegangen sein könnte.

Ein mit zwei Streusalzsilos beladener Anhänger kippte beim Wendemanöver auf dem Vordeck der „Rungholt“ um. Mit Getöse landeten Salz und Anhänger auf dem Autodeck. Zum Glück wurde dabei keine Person verletzt. Nach intensiver Mühe konnte der Anhänger wieder auf die Räder gestellt werden. Ein eilig herbeigerufener Bauunternehmer nahm per Radlader das Salz vom Deck auf und transportierte es ab.

Derweil überbrückten die auf die um 12.05 Uhr geplante Abfahrt wartenden Fahrgäste die Wartezeit mit der Beobachtung der Bergung auf dem Vordeck.

Mit einer nur unwesentlicher Verspätung von 25 Minuten legte das Schiff dann in Wittdün direkt nach Dagebüll ab.

Thomas Oelers

 

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Über Peter Lückel

Peter Lückel wurde 1961 in Duisburg geboren und ist in Mülheim an der Ruhr und Essen-Kettwig aufgewachsen. Seine Affinität zum Wasser hat ihn schon immer an das Meer gezogen. 1983 konnte er dem Sog nicht mehr widerstehen und ist sozusagen nach Amrum ausgewandert. Heute arbeitet er als freier Grafiker auf der Insel, ist verheiratet und hat 2 Kinder. Im Jahr 2000 hat er Amrum-News mit gegründet und ist dort Chefredakteur.

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6 comments

  1. JensUwe Schroeder

    Das sind dann 3 Punkte in Flensburg und zwischen 125 und 225 Euro Bußgeld wegen mangelhafter Ladungssicherung. Kaum auszudenken, wenn jemand daneben gestanden hätte.

  2. das kann man nicht sagen,so etwas kann überall passieren und wenn man es noch so gut sichert.die WDR ist jedenfalls eigentlich sehr pflichtbewusst.Man müsste bloß vielleicht bei der Verladung einen absperradius ziehen wenn Anhänger oder lkw verladen werden.

  3. Sehr geehrter Herr Schröder,
    Sie zwingen mich dazu, erst einmal ironisch zu antworten.
    Arbeiten Sie neuerdings bei der Bußgeldstelle?

    Jetzt mal im Ernst:

    Ich kenne diese Containerart aus den 80 ziger Jahren in der
    Landwirtschaft. Die Container sind fest auf dem Anhänger verschraubt, damit ist die “Ladungssicherung ” erfüllt!
    Die Container sind sogenannte Selbstentleerungsbehälter bei denen der Boden so geneigt ist , daß sie von selber leerlaufen.
    (Wie der Name eben sagt)
    Dadurch liegt der Schwerpunkt eines Containers auf einer Seite.
    Wenn 2 Container auf einem Anhänger in der gleichen Auslaufrichtung installiert sind, und die Deichsel des Anhängers beim umdrehen auf der Fähre rechtwinklig steht, kann so ein Mallöhr schon mal passieren. (Zumal ein “Muli-Fahrer” aus seiner Perpektive nur die rechtwinkligen Container sieht, und nicht die schrägen Böden mit dem verlagertem Schwerpunkt!)

    In der Hoffnung Sie ein wenig aufgeklärt zu haben (aus meiner Sicht) verbleibe ich mit freundlichen Grüßen!

  4. JensUwe Schroeder

    Sehr geehrte Herren Gelb und Behrens,

    dann möchte ich mal ironisch zurück antworten: Hätten Sie auch “Kann schon mal passieren” gesagt, wenn jemand von dem Ding begraben worden wäre? Auf der Rungholt sind Personenwege und Autoverkehr nicht getrennt.

    Ich spreche der WDR nicht generell sorgfältiges Handeln ab, aber der Anhänger liegt nun mal auf der Seite und die Salzladung auf dem Boden – und da gehört beides nicht hin. Oder deute ich das Foto falsch? Und wenn jemand einen Unfall verschuldet, bekommt er einen auf den Deckel, sogar wenn er sein Leben lang vorher unfallfrei gefahren ist. Den Polizisten, der dann achselzuckend “kann schon mal passieren” sagt, möchte ich mal kennenlernen.

    Drei wirklich ernst gemeinte Fakten:
    1) Wäre tatsächlich jemand zu Schaden gekommen, könnte es bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sogar eine Freiheitsstrafe setzen. “Kann schon mal passieren” gehört übrigens zur groben Fahrlässigkeit.
    2) Wenn “es schon mal passieren kann”, dass diese Anhänger inklusive fest montiertem Aufbau gerne mal umkippen, sind diese Konstruktionen nicht verkehrssicher und gehören aus dem Verkehr gezogen, 3 Punkte und Anzeige inklusive…
    3) Vielleicht auch mal im Netz unter Ladungssicherung §22 StVO informieren.

    Ach ja: Ich arbeite immer noch nicht bei der Bußgeldstelle. Aber ich überlege…

    Mit ironisch gemeinten Grüßen

    Jens-Uwe Schröder

  5. Lieber Herr Schröder,
    Sie haben mir beigebracht nie wieder die Redewendung
    “Kann schon mal passieren” zu benutzen.
    Dafür vielen Dank.
    1. Ich würde niemals ein Menschenleben unnötig in Gefahr bringen.
    2. Die W.D.R. würde niemals einen Anhänger auf der Fähre wenden, wenn ein Passagier oder Mitarbeiter daneben steht.

    Gruß
    Jan Behrens

  6. JensUwe Schroeder

    Lieber Herr Behrens,

    dann kennen wir jetzt ja alle die Fakten und haben uns ab sofort wieder lieb.

    Hiermit verspreche ich Ihnen hoch und feierlich, zu diesem Thema nie wieder etwas zu schreiben, wenn solche Unfälle zukünftig ausbleiben.

    Beste Grüße

    Jens-Uwe Schröder

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