Bebauungspläne werden angepasst… Neuigkeiten von der Gemeinderatssitzung in Wittdün


 

In der Woche vor Pfingsten tagte die Gemeindevertretung in Wittdün.

2A Ortseingangsgebiet wird überplant

Ein Großteil der Sitzung befasste sich mit Bauangelegenheiten. Und jetzt ist tatsächlich bekannt, warum sich der Bau- und Wegeausschusses fachkräftigen Rat eingeholt hatte (Amrum News berichtete). Es geht um die Überplanung der Wittdüner Bebauungspläne, die noch nicht rechtskräftig sind. Das sind zum einen das Gebiet am Ortseingang der Inselstraße zwischen Fähranleger, Isemann, Haus Bellevue, Volkert-Quedens-Straße, „Filetgrundstück“ und Feinkost Markussen und zum anderen die Nordseite der Mittelstraße zwischen Strandstraße und Volkert-Quedens-Straße, wo die mögliche Geschosshöhe der umliegenden Häuser der Pension „Haus Eckhart“ angepasst wird.

Binnen zwei Jahren sollen die Bebauungspläne Mitte Nordost (2A) und Mitte Nord (2B) nun überplant und im beschleunigten Verfahren rechtskräftig werden. Bis dahin wurde für beide Ortslagen eine Veränderungssperre erlassen. Das heißt, bis der neue B-Plan in Kraft tritt, können hier erst einmal keine baulichen Veränderungen genehmigt oder vorgenommen werden. Mit der Überarbeitung der beiden B-Pläne beauftragte die Gemeindevertretung die Eckernförder Architektin und Stadtplanerin Monika Bahlmann.

Die Pläne zur Umgestaltung des Ortseingangsbereichs sollen in einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt und erörtert werden. Planungsziel ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ergänzung vorhandener Nutzungsstrukturen beiderseits der Inselstraße und die Verbesserung des Ortsbilds am Eingang zur Insel.

Die Gemeindevertretung Wittdün stimmte auf ihrer Sitzung – wie zuvor bereits die Gemeinde Nebel – dem Bebauungsplan der Gemeinde Norddorf für das Gebiet des ehemaligen Schwimmbads am Strunwai und der dafür notwendigen Änderung des Amrumer Flächennutzungsplans zu. Die Pläne können beim Amt Föhr-Amrum eingesehen werden.

Als Information aus dem nicht-öffentlichen Teil der Gemeindevertretungssitzung vom 20. Dezember wurde unter anderem bekannt gegeben, dass die Wyker Dampfschiffs-Reederei (WDR) ihre Busgarage im Gewerbegebiet an die Amrum Touristik verkauft hat, die das Gebäude künftig als Lager nutzen wird.

Weitere Informationen kurz und bündig:

Hatte sich der Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Wittdün bereits für den Erhalt und die Wiederaufnahme des Betriebs der Fischräucherei Ganzel im Tidenweg ausgesprochen, bekräftigte nun explizit auch die Gemeindevertretung dieses Anliegen. Der Wittdüner Traditionsbetrieb ist von hohem Wert für die Gäste der ganzen Insel.

Der TSV Amrum erhält einen Kunstrasenplatz, der ganzjährig zum Kicken genutzt werden kann. Die Gemeinde Wittdün erhöhte ihren bereits zugesagten Zuschuss von 1.500 Euro auf 5.000 Euro. (Zwei Gemeindevertreter waren dagegen.)

Wriakhörnsee: 2018 hat das Abpumpen ein Ende

Für die Regulierung des Wasserstands vom Wriakhörnsee ist eine dauerhafte Lösung in Sicht. Statt das Wasser weiterhin auf den Kniepsand abzupumpen soll es künftig durch ein Rohrsystem an der Wattseite ablaufen. Die neue Rohrleitung wird derzeit von zwei Seiten aus durch die Dünen verpresst und anschließend mit der Abwasserleitung vom Amrum Badeland vernetzt. Die Arbeiten sollen bis Jahresende abgeschlossen sein.

Die nächste Kommunalwahl findet am 6. Mai 2018 statt.

In der Einwohnerfragestunde stand Bürgermeister Jürgen Jungclaus Rede und Antwort:

Nach der Sinnhaftigkeit des DLRG Standorts in Wittdün gefragt, unterstrich Jungclaus, dass es die Aufgabe der DLRG sei, Menschen vorm Ertrinken zu retten, aber auch erste Hilfe zu leisten. Der DLRG-Standort an der Unteren Wandelbahn sei ein „Auslaufmodell“, voraussichtlich nur noch für diese Saison. Ob die DLRG künftig draußen am Kniepsand zum Einsatz kommt und wo sie untergebracht wird, wenn ihre Räume des Servicegebäudes anders (vom Pächter der „Strandbar Seehund“) genutzt werden, „werden wir jetzt sehen“, sagte Jungclaus.

In Sachen Tourismusabgabe gebe es noch nichts Neues, da die anberaumte gemeinsame Sitzung der Amrumer Gemeinden vertagt worden ist.

Befragt, ob für die (florale) Verschönerung des Ortes die Hilfe von Fachleuten, angefordert und wirklich alle verfügbaren Mittel abgerufen worden seien, verwies der Bürgermeister auf den Tourismusausschuss. Ob etwas gegen das Abrutschen der Düne an der Unteren Wandelbahn unternommen werde und wie die Pflanzlücken im Bereich der Oberen Wandelbahn geschlossen würden, wollte die Fragestellerin weiter wissen. Der Bauhof in Wittdün sähe Holz nicht als langfristige Lösung, erklärte Jungclaus, da müsse „etwas ganz anderes hin“, solle aber „naturverträglich aussehen“. Die Lücken ließen sich Erfolg versprechend mit Rosa rugosa füllen, aber das sähen die Umweltschützer nicht gern. (Tipp der Autorin: Die heimische Dünenrose „Rosa pimpinellifolia“ ist auch sehr stachelig und wohlriechend.)

Gleich in zwei Ausschüsse gewählt: Horst Schneider

Auf der Gemeindevertretungssitzung musste jeweils ein bürgerliches Mitglied für den Tourismusausschuss und den Bau- und Wegeausschuss neu gewählt werden, da Tom Kruggel und Holger Peters ausgeschieden sind. Das Vorschlagsrecht lag beim Bürgerblock Wittdün. Er nominierte für beide Ausschüsse Horst Schneider, der einstimmig gewählt wurde.

Der nicht-öffentliche Teil dieser Sitzung (Tagesordnungspunkte 15 bis 20) war noch um einen weiteren Punkt „Informationen“ ergänzt worden, weil die Gemeindevertretung als erstes informiert werden sollte, wie der Bürgermeister sagte. Und auch der zweite stellvertretende Bürgermeister hatte noch eine Information für den nicht-öffentlichen Teil der Versammlung. Ein Erst-Informationsrecht per se ist jedoch in der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung gar nicht vorgesehen. Sollen sich die Amrumer nun bis zur nächsten Gemeindeversammlung im Herbst gedulden und wie gewohnt den Flurfunk einschalten oder wie kommt der geneigte (Wahl-)Bürger und Souverän zeitnah an diese „Informationen“? Amrum News muss hier leider passen.

  • 35 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein

(1) Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Die Angelegenheit kann in öffentlicher Sitzung behandelt werden, wenn die Personen, deren Interessen betroffen sind, dies schriftlich verlangen oder hierzu schriftlich ihr Einverständnis erklären.

(2) Über den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließt die Gemeindevertretung im Einzelfall. (…)

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Über Astrid Thomas-Niemann

Astrid Thomas-Niemann ist gelernte Schifffahrtskauffrau sowie studierte Sprach- und Erziehungswissenschaftlerin. Sie hat viele Jahre als Schifffahrtsanalystin gearbeitet und lebt seit 2015 in Wittdün. Als junge Frau kam Astrid 1981 das erste Mal auf die Insel und besuchte auf Zeltplatz II die Niemanns aus Hamburg, die Amrum seit 1962 urlaubsmäßig die Treue halten, inzwischen bereits in der 4. Generation.

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