Aufgrund der mangelnden Beschlussfähigkeit der alten Nebeler Gemeindevertretung obliegt nun die Beschlussfassung über den Landschaftsplan Insel Amrum den neuen Inselgremien.(Artikel vom 02.06.2008)
Als ein Instrument für zukünftige Planungen auf Amrum, soll der durch das Landesrecht geforderte Landschaftsplan Insel Amrum dienen. In ihm werden sämtliche örtliche Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächendeckend dargestellt. Unter der aktiven Beteiligung der wichtigsten gesellschaftlichen Vertreter der drei Gemeinden, sowie der Flächeneigentümer, wird bereits seit September 2006 an dem Landschaftsplan gearbeitet. Mit dem Ziel einen für alle Seiten tragfähigen Landschaftsplan zu erstellen, der gleichzeitig feststellungsfähig ist. Im Landschaftsplan sind zudem die charakteristischen Funktionen der Gemeinden in Bezug auf Tourismus und Wohnfunktion dargelegt. Zudem finden die traditionellen Nutzungen als auch die kulturellen Vorgaben Beachtung.
Nun waren in der Woche vor der Kommunalwahl alle drei Gemeindevertretungen zusammengekommen, um über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu beraten und diese abzuwägen und zu einer Beschlussfassung zu kommen.
Leider kamen seitens der Gemeindevertretung Nebel erst gar nicht ausreichend Mitglieder zur Sitzung, um beschlussfähig zu sein. Damit hätten die anwesenden Vertreter und die Vertreterin aus Nebel nicht einmal in die Beratung einsteigen dürfen. Auf Antrag des Wittdüner Bürgermeisters Jürgen Jungclaus konnten alle gemeinsam die eingegangenen Stellungnahmen abwägen, wenn auch Zweifel laut wurden, ob es überhaupt Sinn mache, vor dem Hintergrund der anstehenden Wahlen fortzufahren. “Es wird manch neues Gesicht in den Gremien dabei sein”, zeigte sich Stephan Dombrowski aus Wittdün überzeugt.
Die Chance der Information durch den Bauamtsmitarbeiter des Amtes Föhr-Amrum, Raimund Neumann wollte man aber nicht verstreichen lassen. Bei den umfangreichen Darstellungen der Stellungnahmen, in denen viele Passagen aus übergeordneten Landesplänen aufgeführt wurden, brachte die Mitglieder der Sitzung auf den Plan. Schnell wurden Befürchtungen geäußert, dass Festschreibungen die zukünftige Entwicklung der wirtschaftlichen Grundlage Amrums beeinflussen und Anpassungen an neue Gegebenheiten verhindern.
Neumann versicherte, dass diese Texte nur Auszüge schon geltenden Rechts seien. Allerdings müsse unbedingt der Landesentwicklungsplan beachtet werden. Dieser soll die Weichen für die Zukunft Schleswig-Holsteins stellen. Da er ab 2009 greifen soll und bis zum Jahr 2025 gültig sein wird, sei es von äußerster Wichtigkeit, dass sich die Amrumer Kommunalpolitiker aktiv mit dem Thema befassen. In der noch laufenden Entwurfsphase, in der zwar bereits Leitbilder und Grundsätze des Landesentwicklungsplans feststehen, seien noch durchaus Anregungen möglich. Diese Möglichkeit, auf die Landesplanung Einfluss nehmen zu können, dürfe auf keinen Fall ungeachtet gelassen werden, so Neumann. Wie die Landesplanungsbehörde entsprechende Eingaben konkret aufnimmt, sei nicht vorherzusehen, doch müsse man wenigstens den sprichwörtlichen Fuß in der Tür haben.
Die künftige Entwicklung in Bezug auf die Ausweisung von neuen Baugebieten und der damit zu beeinflussenden Wohnungssituation auf Amrum würde maximal eine Steigerung von 8% bis zum Jahr 2025 zulassen. Ein Passus, den die Versammlung als eher unbefriedigend ansah. Nicht das man aktuell so etwas vorgesehen habe, aber man wolle schon die Flexibilität erhalten. Nur so könne auf neuen Anforderungen reagiert werden.
Vor dem Hintergrund, dass in Bezug auf die Stellungnahmen zum Landschaftsplan noch ausreichend Klärungsbedarf bestehe und der Landesentwicklungsplan dringend Beachtung finden müsse, wird schnellstmöglich eine Informationsveranstaltung für die neuen Gemeindevertretungen stattfinden. Die beschlussfähigen Gremien aus Wittdün und Norddorf setzten dann die Beschlussfassung mehrheitlich und einstimmig ab.
Verantwortlich für diesen Artikel: Thomas Oelers