Bebauungspläne verzögern sich weiter …

Für Nebels Bebauungspläne ist zwar der nächste Schritt gemacht – Geduld bleibt dennoch gefragt. Die Gemeinde berichtet über Fortschritte bei der Bauleitplanung, dem Haus des Gastes und weiteren Themen.

Noch ruht die Baustelle, aber hier könnten bald die Bauarbeiten beginnen

Bebauungspläne bleiben Großbaustelle

Wie Nebels Bürgermeister Cornelius Bendixen in der jüngsten Gemeinderatssitzung mitteilte, wurde die Bearbeitung der Bebauungspläne (B-Pläne) 1 und 3 inzwischen an ein Planungsbüro vergeben. Grundlage für die Überarbeitung ist der städtebauliche Rahmenplan. Die Ausschreibung für dessen Erstellung beginnt jedoch erst in dieser Woche. Daher wird sich die abschließende Bearbeitung der B-Pläne noch einige Zeit hinziehen. Der städtebauliche Rahmenplan soll festlegen, wie sich Dauerwohnraum, Ferienwohnungen und Zweitwohnungen künftig im gesamten Gemeindegebiet entwickeln sollen.

Die Baubehörde des Kreises Nordfriesland führt in den derzeit in Bearbeitung befindlichen B-Plänen vorerst keine weiteren Kontrollen durch. Den Gemeinden soll so die Möglichkeit gegeben werden, die Pläne zu überarbeiten und ein sinnvolles Nebeneinander von Dauer- und Ferienwohnungen zu ermöglichen.

Ist eine Übergangslösung möglich?

Im Rahmen der ersten Kontrollen des Kreises Nordfriesland im Frühjahr 2022 wurde einigen Vermietern im Geltungsbereich des B-Plans 4 die Vermietung ihrer Ferienwohnungen untersagt. Für die Betroffenen stellen die Verzögerungen eine erhebliche Belastung dar: Seit mehr als drei Jahren dürfen sie ihre Ferienwohnungen nicht mehr vermieten.

In der Einwohnerfragestunde wurde deshalb angeregt zu prüfen, ob für diesen Personenkreis bis zur Fertigstellung des neuen B-Plans Nr. 4 eine Sonderregelung möglich ist. Genannt wurden beispielsweise eine Aussetzung des Vermietungsverbots aufgrund der langen Bearbeitungszeit oder die Anwendung des § 33 Abs. 1 BauGB, der unter bestimmten Voraussetzungen eine Baugenehmigung beziehungsweise Nutzungsänderung bereits vor Rechtskraft eines Bebauungsplans ermöglicht. Die Verwaltung sagte zu, eine entsprechende Anfrage an das Kreisbauamt weiterzuleiten.

Förderung für das Haus des Gastes rückt näher

Bürgermeister Bendixen berichtete von einer positiven Entwicklung beim Haus des Gastes. Nach einjähriger Prüfung hat die GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein) die Förderfähigkeit des Projekts mit einer Förderquote von 60 Prozent bestätigt. Die Gemeinde rechnet nun damit, den Förderbescheid in den kommenden Wochen zu erhalten.

Die aktuellen Kostenschätzungen belaufen sich auf 8,6 Millionen Euro. Darin sind die üblichen Kostensteigerungen seit der Antragstellung bereits berücksichtigt.

Jahresabschluss der Amrum Touristik Nebel beschlossen

Außerdem stellte die Gemeindevertretung den Jahresabschluss der Amrum Touristik Nebel für das Geschäftsjahr 2024 fest. Die Bilanzsumme beträgt 3.255.393,26 Euro. Erträgen in Höhe von 1.115.581,53 Euro stehen Aufwendungen von 1.258.174,45 Euro gegenüber. Der Jahresfehlbetrag von 142.592,92 Euro wird dem Gewinnvortrag entnommen.

Über Ralf Hoffmann

Ralf Hoffmann wurde 1955 in Schleswig geboren und zog mit seinen Eltern und Geschwistern 1962 nach Amrum. Nach dem Abitur in Niebüll studierte Ralf Luft und Raumfahrttechnik in Berlin. Die ersten 6 Berufsjahre verbrachte er als Entwicklungsingenieur bei VW und danach wechselte er als Aerodynamischer Entwicklungsingenieur zu Ford nach Köln. Als Leiter der Aerodynamischen Entwicklung für Ford Europa und die letzten 15 Jahre als Manager Aerodynamik und Motor- und Komponentenkühlung war er weltweit verantwortlich und viel unterwegs, um die jeweiligen Prototypen unter Hitze und Kälte zu testen. Nach all den Jahren auf dem Festland sind Ralf und seine Frau Karin nun wieder nach Amrum zurückgekehrt.

schon gelesen?

Neues aus Wittdün – Bericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 1. September 2026  …

Bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung in Wittdün am 1. September 2026 standen unter anderem der Baufortschritt …

2 comments

  1. Dass die GMSH die Förderfähigkeit für das „Haus des Gastes“ bestätigt hat, klingt gut. Doch angesichts des schleswig-holsteinischen Förderrechts sollte sich die Gemeindevertretung genau überlegen, ob sie dieses 8,6-Millionen-Euro-Projekt wirklich durchziehen will. Das finanzielle Risiko für uns ist astronomisch.

    „Förderfähig“ bedeutet im Behördendeutsch keineswegs, dass das Geld sicher fließt. Bis zum finalen Bescheid bleibt das Vorhaben ein reines Hoffnungsgeschäft unter Haushaltsvorbehalt. Zudem muss die Gemeinde die Millionenbeträge für Handwerker komplett über teure Zwischenkredite vorschießen, bevor das Land den 60-Prozent-Anteil stückweise rückerstattet. Den Eigenanteil von über 3,4 Millionen Euro muss Nebel ohnehin als dauerhaften Schuldenberg anhäufen.

    Das größte Schreckensszenario droht aber Jahre nach der Fertigstellung. Berichte des Landesrechnungshofs zeigen, dass die Fehlerquote gerade bei kleineren Gemeinden drastisch steigt. Während Großstädte wie Kiel eigene Vergabeämter besitzen, muss eine kleine Inselverwaltung komplexe Millionenprojekte mit sehr wenigen Mitarbeitern stemmen. Unser ohnehin durch die Bebauungsplanverfahren völlig überlastetes Bauamt soll nun fehlerfrei das komplizierte EU-Vergaberecht anwenden, das es nur alle paar Jahre benötigt. Hier ist das Risiko für formale Fehler naturgemäß am höchsten.

    Wird bei der Ausschreibung auch nur eine formale Kleinigkeit übersehen, kennt die Rechtsprechung in SH kein Pardon: Die Behörden sind gesetzlich zur Rückforderung verpflichtet – inklusive 5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz. Da der Landesrechnungshof oft erst drei bis sieben Jahre nach Fertigstellung prüft, tickt im Hintergrund eine finanzielle Zeitbombe. Ein später Rückforderungsbescheid würde den Haushalt auf Jahrzehnte komplett lähmen.

    Bevor die Tinte unter den Verträgen trocknet, muss die Gemeinde ungeschminkt Bilanz ziehen: Haben wir überhaupt die personellen Ressourcen für dieses bürokratische Monster? Wenn nicht, droht das „Haus des Gastes“ kein Leuchtturmprojekt zu werden, sondern ein unkalkulierbares finanzielles Grab für uns Insulaner.

    Reiner Binsen

  2. Bei allen Entscheidungen einer Verwaltung sollte, wie im Geschäftsleben, kritisch geprüft werden, ob sie sachlich und wirtschaftlich begründet sind – oder ob dabei auch FOMO eine Rolle spielt. Der Anglizismus „Fear of missing out“ beschreibt die Angst, eine Gelegenheit zu verpassen.

    Gerade die mögliche Förderung durch die GMSH scheint dieses Muster zu begünstigen: Weil eine Förderung in Aussicht steht, entsteht der Eindruck, man müsse sie unbedingt nutzen. Doch eine Förderung macht ein Projekt nicht automatisch sinnvoll oder wirtschaftlich. Sie senkt lediglich einen Teil der Investitionskosten. Die zusätzliche Verschuldung der Gemeinde sowie langfristig hohe und schwer kalkulierbare Betriebskosten dieses „Monsterbaus“ dürfen nicht aus dem Blick geraten.

    Das ist besonders bedenklich angesichts der finanziellen Situation der Gemeinde. Im letzten Haushalt wurde eine Steuererhöhung beschlossen, um zumindest annähernd einen ausgeglichenen Haushalt darstellen zu können. Gleichzeitig schrumpfen die finanziellen Spielräume für Sozialprojekte, die Mieten steigen, Personalunterkünfte werden teurer und Nebel droht zur Servicewüste zu werden.

    Das eigentliche Ziel darf deshalb nicht sein, eine Förderung um jeden Preis mitzunehmen. Entscheidend ist vielmehr: Brauchen wir dieses Gebäude in dieser Dimension überhaupt? Und können wir uns nicht nur den Bau, sondern auch seine dauerhafte Unterhaltung leisten?

    Auf meinen Reisen entlang verschiedener Ostseebäder habe ich kein vergleichbares „Haus des Kurgastes“ gesehen. Das beweist natürlich nicht, dass ein solches Vorhaben in Nebel falsch ist. Es sollte aber Anlass sein, Notwendigkeit, Dimensionierung und langfristige finanzielle Folgen kritisch zu hinterfragen.

    Eine Förderung darf kein Argument für ein Projekt sein. Sie sollte eine sinnvolle Investition voraussetzen.
    FOMO hat zudem eine historische Entsprechung: das Trojanische Pferd. Trotz Warnungen zogen die Trojaner das vermeintliche Geschenk der Griechen in die Stadt. Die Folgen sind bekannt. Seitdem gilt die Warnung: „Fürchtet die Griechen, wenn sie Geschenke bringen.“

    Umgesetzt heißt bedeutet dies: Fürchte das GMSH, wenn es eine Förderung in Aussicht stellt.
    Carl Lorenzen, Nebel

Schreibe einen Kommentar

WP2Social Auto Publish Powered By : XYZScripts.com