Auf Vordermann bringen…(to)


 

Nebels Bürgermeister Bernd Dell-Missier richtet einen eindringlichen Appell an die Bürger seiner Gemeinde (Artikel vom 03.09.2008)
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Das allgemeine, gepflegte Ortsbild, das in den vom florierenden Tourismus lebenden Gemeinden der Insel Amrum ein Aushängeschild ist und sein sollte, gehört zwar für viele zur Selbstverständlichkeit, muss leider für einige aber immer noch in Erinnerung gebracht werden. Hier wie dort sind die Statuten in den Ortssatzungen klar definiert und doch schaffen es lange noch nicht alle, diesen Pflichten nachzukommen. So werden Rinnsteine, Straßenteile und Bürgersteige zum Beispiel nicht regelmäßig gereinigt.
“Ein ansehnliches Ortsbild und die Einhaltung von Ruhezeiten sollten eine Selbstverständlichkeit für jedermann sein, die Interesse an der weiteren Entwicklung des Tourismus auf Amrum haben. Leider ist dies in den vergangenen Jahren als sozusagen “schleichendem Prozess” verstärkt in Vergessenheit geraten. Das “nicht-sauber-machen”vor der eigenen Tür und das “nicht-respektieren von Ruhezeiten”, sind ein klares Indiz für den Verlust der Sensibilität. Und weil sich niemand gekümmert hat, ist die Hemmschwelle jetzt ganz unten”, beklagt Nebels Bürgermeister Bernd Dell-Missier. Eine Fülle von Beschwerden, bezüglich der uneingeschränkten Unruhe zu vermeintlichen Ruhezeiten, veranlassten ihn kürzlich dieses Thema im Amrum Ausschuss zur Sprache zu bringen. Rasenmäher, laute Bohrhämmer, Baustellenradios und Kettensägenlärm seien nur eine Auswahl an den Tourismus beeinträchtigenden Lärmquellen, so Dell-Missier.
Fakt ist, es gibt die Verordnung zum Schutz des Fremdenverkehrs nicht mehr in seiner bekannten Fassung. Die strikte Mittagsruhe von 13.00-15.00 Uhr, die in dieser unter anderem festgeschrieben war, kann nicht mehr eingefordert werden. Allerdings gelten trotzdem Lärmschutzverordnungen, die ebenfalls klare Vorgaben und Lärmpegelkategorien für alle Baumaschinen beinhalten. Zudem unterliegen Rasenmäher besonderen Richtlinien.
Für den Bürgermeister besteht die große Hoffnung, mit einem Appell an die Verursacher, deren Einsicht zu gewinnen. Als Besitzer einer Tischlerei kennt er die abgelegte Akzeptanz für die strikte Mittagsruhe auf Baustellen nur zu gut. Leider hängt sich jeder an solches für die Zufriedenheit der Gäste schädliche Fehlverhalten und zeigt mit dem Finger auf den Anderen. “Wir alle leben von den Gästen. Direkt oder indirekt und alle die auf Amrum leben, sollten für sich hinterfragen, ob laute Arbeiten nicht auch zu einem anderen Zeitpunkt als in den Ruhezeiten ausführbar sind”, plädiert Dell-Missier.

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Ein weiterer Punkt, den viele Grundstückseigentümer allzu gerne schleifen lassen, ist die Pflege des eigenen Grundstückes. Laut Ortssatzung gehören hierzu die Pflichten den Bewuchs auf dem eigenen Grund und Boden, der an Straßen und Wegen grenzt, zu kontrollieren und gegebenen Falls zurückzuschneiden. Leider sind an vielen Stellen diese Vorgaben nicht erfüllt, obwohl das Ortsrecht besagt, das die Vegetation in jeglicher Form nicht in öffentliche Verkehrsflächen, zu denen auch Gehwege gehören, hineinragen darf. An einigen Stellen haben die Bürgersteige bereits ein Drittel ihrer Nutzfläche eingebüßt. Dies bedeutet für Straßen und Wege zudem die Einhaltung des Lichtrahmenprofils von mindestens 4,50 Metern. Als Vorgabe ist dies im §33 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein festgeschrieben.. Wer sich nicht angesprochen fühle, möge doch bedenken, dass er selbst für entstandene Schäden haftet, die aufgrund der nicht eingehaltenen Richtlinien entstanden sind. Besonders in Anbetracht dessen, dass Feuerwehrfahrzeuge nicht an den Einsatzort kamen, weil die Zuwegungen durch tief herabhängende Vegetation versperrt wurden, sollte ein jeder einen prüfenden Blick walten lassen.
Glücklicherweise konnten in den vergangenen Jahren bereits einige der notorisch Zuwiderhandelnden unter den Grundstückseigentümern durch Appelle und Anmahnungen durch das Amt auf den richtigen Kurs gebracht werden. Es gibt glücklicherweise auch lobenswerte Beispiele für die Eigeninitiative von Bürgern, die über ihre Pflichten hinaus auch die Pflege der Rabatten auf den Verkehrsinseln vor ihrer Haustür übernommen haben.
“Leider sehe ich als Bürgermeister die einzige Chance, nochmals an die Eigeninitiative zu appellieren. Ansonsten besteht für mich aber kein Zweifel daran, dass auch durchaus eine Ersatzvornahme vorgenommen werden kann. Das bedeutet, dass ein Unternehmen beauftragt wird, den Rückschnitt vorzunehmen. Dies ist aber als letzte Instanz vorgesehen und musste glücklicherweise äußerst selten verhängt werden”, so Dell-Missier.

Verantwortlich für diesen Artikel: Thomas Oelers

Über Peter Lückel

Peter Lückel wurde 1961 in Duisburg geboren und ist in Mülheim an der Ruhr und Essen-Kettwig aufgewachsen. Seine Affinität zum Wasser hat ihn schon immer an das Meer gezogen. 1983 konnte er dem Sog nicht mehr widerstehen und ist sozusagen nach Amrum ausgewandert. Heute arbeitet er als freier Grafiker auf der Insel, ist verheiratet und hat 2 Kinder. Im Jahr 2000 hat er Amrum-News mit gegründet und ist dort Chefredakteur.

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