Das inselweite Abbrennverbot gilt auch in diesem Jahr zu Silvester (Artikel vom 30.12.2008)
Auch in diesem Jahr ändert sich nichts an dem Beschluss der Gemeindevertretungen der zurückliegenden Jahre, generell auf das Abbrennen von pyrotechnischem Feuerwerk der Klasse II zu verzichten. Dies wurde durch die Amtsverwaltung des Amtes Föhr-Amrum per Veröffentlichung nochmals bekräftigt. Bereits durch den ehemaligen Amtsvorsteher des aufgelösten Amt Amrum, Jürgen Jungclaus, wurde ein alljährlicher Appell zur Einhaltung dieses Abbrennverbotes an die Insulaner und die Weihnachtsgäste, die über die Jahreswende Amrum besuchen, gerichtet,Danach wird nach wie vor die Meinung vertreten, dass Amrum zugunsten der bei den Gästen geschätzten Ruhe zum Jahreswechsel, auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II verzichten sollte. Von der großen Gefahr für die vielen mit Reet gedeckten Häuser mal ganz abgesehen, so die Argumentation.Das seit 1981 bestehende Verbot hat somit seine Berechtigung! Und so auch für den bevorstehenden Jahreswechsel die Anordnung, dass auf der gesamten Insel ein generelles Abbrennverbot für alle pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II gilt! Hierzu gehören zum Beispiel Raketen, Knallfrösche, Feuertöpfe und andere Kleinfeuerwerke.Allerdings können Verstöße gegen diese Anordnung mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Natürlich gilt das bestehende Abbrennverbot auch für die Zeit vom 02. Januar bis zum 30. Dezember eines jeden Jahres.
Für Nachtschwärmer wird auch in diesem Jahr wieder ein kostenloser Busliniendienst eingerichtet, sodass die verschiedenen Veranstaltungen auf der Insel bequem erreicht werden können und auch die Heimfahrt zu keinem Abenteuer werden muss. Die genauen Abfahrtzeiten sind dem “Amrum aktuell“ zu entnehmen.
Verantwortlich für diesen Artikel: Thomas Oelers