Leider zeigt sich in Nebel eine hartnäckige und größer werdende Gruppe von Vermietern, die sich nicht an die Satzung der Kurabgabe im Ort halten.(Artikel vom 12.02.2009)
Hört mann die mahnenden Worte des Nebeler Bürgermeister Bernd Dell-Missier, kommt der Gedanke an ein Revival der schon bei der Amrum Touristik in Norddorf erlebten Problematik bei der Abfuhr der Kurtaxe in den Sinn. Eben so, wie bereits sein Amtskollege Peter Koßmann 2007 in Norddorf, bezieht Dell-Missier nun Stellung gegen die vorherrschende Ignoranz einiger Vermieter in Nebel. Die kontinuierlich ansteigende Missachtung des geltenden Rechts bei der Abführung der Kurabgabe steht dabei massiv in der Kritik.
Fakt sei, dass alle Vermietungsbetriebe auf Amrum, laut der geltenden Satzungen, eine klare Verpflichtung haben, die Kurabgabe vom Gast einzuziehen und an die Amrum Touristiken abzuführen. So auch in Nebel. Dies sei, wie Dell-Missier der auch Werkleiter der Amrum Touristik Nebel (ATN) ist, auf der jüngsten Gemeindevertretersitzung in Nebel erklärte, eine klare Bringschuld des Vermieters. Was sich buchungstechnisch als durchlaufender Posten für die Betriebe darstellt, bringt aber die Verpflichtung mit sich, die fällige Kurtaxe beim Gast einzuziehen und spätestens zum 15. beziehungsweise 30. des darauffolgenden Monats an die Amrum Touristik Nebel abzuführen.
„Es gab während der Übergangszeit von der alten zur neuen Reglung bei der Abfuhr der Kurtaxe Missverständnisse, die dazu führten, dass die Gäste trotzdem in das Büro der ATN kamen, um wie gewohnt ihre Abgabe zu entrichten. Die Schonfrist und die Dienstanweisung keinen Gast, der von der neuen Handhabe durch seinen Vermieter nicht informiert wurde und direkt bezahlen wollte wieder wegzuschicken führte dazu, dass sich einige Vermieter bis heute nicht an die neue Reglung halten“, so Dell-Missier. „Die zunehmende Tendenz wird jetzt massiv angegangen, nur so können die Uneinsichtigen dazu gebracht werden, sich an die Satzung zu halten. Allein im Interesse der mehrheitlich ehrlichen Vermieter sollten die Uneinsichtigen unter den Vermietern dem Appell folgen. Der nächste Schritt wird dann mit einem persönlich Anschreiben erläutert“, so der Werkleiter.
Verantwortlich für diesen Artikel: Thomas Oelers