Auf der jüngsten Gemeinderatsitzung in Norddorf gab es eine Reihe von neuen Informationen. Bürgermeister Peter Kossmann lässt aus gesundheitlichen Gründen seine Amtsgeschäfte mit Wirkung vom 1.10.17 bis zum 15.1.2018 ruhen. Der stellvertretende Bürgermeister Christoph Decker wird in dieser Zeit alle Amtsgeschäfte übernehmen. Die Norddorfer Bürger werden gebeten, alle eventuellen Anfragen an Christoph Decker oder an das Gemeindebüro zu richten.
Der Norddorfer Parkplatz war in den letzten Jahren zu einem Abstellplatz von Baumaterialien und Anhängern geworden. Der Appel der Gemeinde an alle Eigentümer, diese zum Teil nicht einmal mehr zugelassenen Anhänger zu entfernen, hat sich gelohnt. Die wenigen jetzt noch verbliebenen Anhänger werden einen Strafzettel bekommen und das Ordnungsamt übernimmt die weiteren Schritte.
Die Küstenschutzmaßnahmen am Norddorfer Strand sind jetzt abgeschlossen. Über einen Zeitraum von fast 6 Wochen hatten große LKW‘s hunderte Wagenladungen Sand von einer Entnahmestelle westlich des Norddorfer Badestrandes in den Strandbereich des Schullanheimes Ban Horn transportiert. Hier drohte die Nordsee bei Sturm und entsprechenden Hochwasser durchzubrechen.
Wie weiterhin berichtet wurde gab es, bei den von der Gemeinde geplanten größeren Baumaßnahmen, nur wenig Fortschritt. In der letzten Gemeinderatssitzung im August dieses Jahres wurde beschlossen, für die 3 Sanierungsprojekte
- Altes Schwimmbad
- Gebäude Amrum Touristik
- Badekabinenhaus
von verschiedenen Planungsbüros jeweils ein Konzept erstellen zu lassen, welches die nächsten Schritte festlegt. Hierzu sollten entsprechende Ausschreibungen vorbereitet werden. Bisher wird nur an der Ausschreibung für das Alte Schwimmbad gearbeitet. Die Ausschreibungen für die anderen beiden Konzepte werden wahrscheinlich in diesem Jahr nicht mehr fertig werden. Dieses ist umso bedauerlicher, da es bei den jüngsten Stürmen wieder zu Schäden am Dach des Gebäudes der Amrum Touristik gekommen ist.
Aus aktuellem Anlass wurde nochmals darauf hingewiesen, dass die durch private Bautätigkeit entstandene Schäden an Straßen und Fußwegen, von dem entsprechenden Bauherrn zu beheben sind.