Die Gemeinde ändert gleich mehrere Bebauungspläne. Mehr Wohnraum, neue Regeln – und mehr Spielraum für Bauherren. Was bedeutet das konkret für Norddorf?

Drei Bebauungspläne im Fokus
Auf der letzten Gemeinderatssitzung in Norddorf entschied die Gemeindevertretung, gleich drei Bebauungspläne zu überarbeiten. Für den B-Plan Nr. 1 (Gebiet südöstlich der Kirche) war erst 2021 ein Änderungsbeschluss gefasst worden. Dieser Beschluss wurde nun aufgehoben.
Im Rahmen einer Rechtsstreitigkeit im Gebiet des Bebauungsplans wurde festgestellt, dass die Regelungen zur Zulässigkeit der Touristenbeherbergung nicht mehr zeitgemäß sind. Unter anderem sind folgende Änderungen vorgesehen:
- Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (zulässige Grundfläche/Grundflächenzahl) sollen unter Berücksichtigung des genehmigten baulichen Bestands überprüft und bedarfsgerecht angepasst werden. Insbesondere soll die Überschreitung der festgesetzten Grundfläche bzw. Grundflächenzahl für Terrassen in einem noch festzulegenden Umfang zulässig sein.
- Um die zusätzliche Schaffung von Dauerwohnungen zu fördern, soll die textlich festgesetzte Beschränkung der zulässigen Wohnungen in Wohngebäuden entfallen.
- Zur Sicherung des Dauerwohnraums soll festgesetzt werden, dass je Wohngebäude mindestens eine Dauerwohnung vorhanden sein bzw. eingerichtet werden muss.
- Nebenanlagen sollen auch außerhalb der Baugrenzen zulässig sein. Ferner soll die Überschreitung von Baugrenzen für Terrassen, Abgrabungen und Anbauten ermöglicht werden.
Mit diesen Änderungen soll die Zulässigkeit von Dauer- und Ferienwohnungen entsprechend der aktuellen Rechtslage geregelt und eine bessere bauliche Ausnutzung der bestehenden Baugrundstücke erreicht werden. Für den B-Plan Nr. 3 (nordöstlich der Kirche) sind vergleichbare Änderungen vorgesehen.
Bei der Überarbeitung des B-Plans Nr. 9a (Bereich Altes Schwimmbad) geht es lediglich um eine Textergänzung. Zur Unterbringung von Rettungsschwimmern und Mitarbeitern des Öömrang Ferian sind zusätzlich zu den vorhandenen Möglichkeiten zwei weitere Wohnungen mit einer festgelegten Gesamtwohnfläche von max-210 m2 zulässig.
„Bau-Turbo“ bringt neue Möglichkeiten
Am 30.10.2025 ist der sogenannte „Bau-Turbo“ in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung eröffnet den Gemeinden und Baugenehmigungsbehörden die Möglichkeit, bei der Zulassung von Vorhaben vom Baugesetzbuch oder den darauf basierenden Vorschriften abzuweichen. Dadurch können Wohnungsbauvorhaben, die nach aktuellem Baurecht unzulässig wären, deutlich schneller genehmigt werden.
Aufgrund dieser Abweichungsmöglichkeiten können Vorhaben bei Zustimmung der Gemeinde genehmigt werden, ohne dass zuvor passendes Baurecht durch ein Bauleitplanverfahren geschaffen werden muss. Die neu eingefügte Sonderregelung des § 246e Baugesetzbuch ermöglicht eine größtmögliche Flexibilisierung zugunsten des Wohnungsbaus. Für Bauvorhaben in Gebieten ohne Bebauungsplan, die nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt werden, können sich deutliche Lockerungen ergeben.
Bauwilligen wird daher empfohlen, vor der Stellung eines Bauantrags frühzeitig mit der Gemeinde Kontakt aufzunehmen und die mögliche Anwendung des Bau-Turbos zu erörtern.
Parkplatz bleibt vorerst kostenfrei
Anfang des Jahres hatte der Gemeinderat beschlossen, dass das Parken auf dem großen Norddorfer Parkplatz künftig gebührenpflichtig werden soll. Durch die privatrechtliche Bewirtschaftung kann die Nutzung gezielt gesteuert und organisiert werden.
Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer Haushaltsführung verpflichtet, wirtschaftlich und sparsam zu handeln. Vor dem Hintergrund der von der Kommunalaufsicht betonten Notwendigkeit, Einnahmen zu generieren, stellt die Bewirtschaftung des Parkplatzes ein geeignetes Mittel dar. Sie ermöglicht eine Refinanzierung der investierten Mittel sowie die dauerhafte Unterhaltung der Fläche, ohne den Haushalt unverhältnismäßig zu belasten. Da die Umstellung nicht mehr rechtzeitig vor Saisonbeginn umgesetzt werden kann, bleibt der Parkplatz in diesem Jahr noch gebührenfrei.

Wechsel bei der Feuerwehr
In der Norddorfer Feuerwehr gibt es einen Wechsel: Nach 24 Jahren als stellvertretender Gemeindewehrführer hat Dirk Hinrichs sein Amt an Marten Meinerts übergeben. Bürgermeister Christoph Decker bedankte sich für den langjährigen Einsatz. Der Gemeinderat bestätigte zudem die Wahl von Marten Meinerts als neuen stellvertretenden Gemeindewehrführer an der Seite von Gemeindewehrführer Tobias Lemcke.
Demokratisches Selbstverständnis der Gemeinde
Der Tourismusausschuss Norddorf hat ein Positionspapier zum demokratischen Selbstverständnis der Gemeinde erarbeitet. Darin wird unter anderem betont, dass sich der Gemeinderat für Demokratie, eine offene Willkommenskultur sowie für Toleranz, Vielfalt, Diversität und Integration einsetzt.
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