Wittdüns Bürgermeister Jürgen Jungclaus gehen bei diesem Thema die Nackenhaare hoch(Artikel vom 18.01.2008)
Es vergeht wohl keine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung in Wittdün, ohne dass sich ein Bürger nach den immer noch nicht fertig gestellten Treppen von der oberen zu der unteren Wandelbahn informiert und diesen Zustand als nicht mehr lustige Lachnummer sieht. Immer wieder wurde Jungclaus laut seiner Auskunft seit Ende September 2007 mit neuen Terminen für die Fertigstellung vertröstet. Es mussten Sondergenehmigungen erwirkt werden, um auch in der Zeit der vorgeschriebenen Deichruhe an Uferschutzbauwerken weiter arbeiten zu dürfen. Allerdings bewies die ausführende Firma vom Festland ein dickes Fell, sodass – wenn überhaupt – nur wenige Bauarbeiter auf der Baustelle an den drei zu erstellenden Treppen anzutreffen waren. Dem leitenden Ingenieurbüro waren für nachhaltige Sanktionen für die Bauverzögerung und einer merklichen Beschleunigung die Hände im Rahmen der Vorschriften gebunden.
Wie Jungclaus nun erklärte, habe die ausführende Firma für sich eine vermeintliche Informationslücke gefunden, um die Fertigstellung ungestraft zu verzögern. Dies bezieht sich auf das vom Amt für ländliche Räume ausgesprochenen Befahrensverbot der unteren Wandelbahn mit schwerem Gerät über 8 to. Gesamtgewicht. Da aber die Treppenfertigteile mit einem Autokran auf ihre Lager gehievt werden sollen beziehungsweise sollten, war die Firma gezwungen mit mehreren und dementsprechend leichteren Geräten, zu arbeiten. Nach Auskunft der Verantwortlichen Stellen sei diese Information sehr wohl bekannt gewesen.
Die berechtigte Frage eines Wittdüner Bürgers, warum denn nicht die schon soweit hergestellten Konstruktionen mit den noch fehlenden Treppenstufen fertiggestellt werden können, erklärte sich aus der Info, dass diese erst noch angeliefert werden. Mit diesem Ärger durch eine Firma, die durch das geltende EU-Recht bei öffentlichen Ausschreibungen bedacht werden musste, hat niemand gerechnet.
Jungclaus konnte in einem vor Ort Gespräch mit dem ALR nun endlich eine Ausnahmegenehmigung erwirken, die es erlaubt einen Autokran speziell für diesen Einsatz einsetzen zu dürfen, um die letzten Segmente einzusetzen. Er machte den Vertretern des Amtes vor Ort die nicht hinnehmbare Situation nochmals deutlich. Eine Verzögerung der Fertigstellung über das schon in wenigen Wochen anstehende Osterfest sei in keinster Weise hinnehmbar, so Jungclaus.
Eins sei für ihn schon jetzt klar, die Firma würde er im Leben nicht mehr beauftragen und sei es nur für die Leerung von Mülleimern im Ort. Auch das verantwortliche Ingenieurbüro fühlt sich dermaßen gehörnt, dass bei neuen Projekten der leiseste Verdacht der nicht Leistungsfähigkeit eines ausschreibenden Unternehmens zum Anlass genügt, die Umstände genauestens zu hinterfragen und gegebenenfalls ein Ausschluss des Angebots, zu beantragen.
Verantwortlich für diesen Artikel: Thomas Oelers