Amtsverordnung…(to)


Nach negativn Erfahrungen in den letzten Monaten, wird der Lärmschutz wieder enger gefasst. (Artikel vom 28.05.2009)

laermschutz0509

Durch den Wegfall der Verordnung und eine damit einhergehende Verringerung der freiwilligen Akzeptanz zur Einhaltung von Ruhezeiten ist es in der Vergangenheit immer mehr zu Beschwerden aus der Bevölkerung gekommen und hat sich zunehmend zu einem Ärgernis für unsere Erholung suchenden Feriengäste entwickelt. Dabei rührte der Lärm nicht nur von lauten Bauarbeiten, sondern auch Privatleute scheuten es nicht, in der ansonsten als Mittagsruhe geschützten Zeit von 13-15 Uhr Rasen zu mähen oder gar Bäume mit der Motorsäge umzulegen. Und dabei schlossen sich auch Vermieter nicht aus, berichtete Wittdüns Bürgermeister Jürgen Jungclaus aus eigener Erfahrung.

Das Land Schleswig-Holstein hat nunmehr im Januar 2009 das Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutz – LImSchG) erlassen, wonach es den Kommunen wieder möglich ist, im Rahmen ortsrechtlicher Vorschriften Regelungen zu treffen.

Das Amt Föhr-Amrum hat nun eine Amtsverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder sonstige Emissionen erlassen. Diese Verordnung wird am 30.05.2009 veröffentlicht und tritt am 31.05.2009 in Kraft. Die neue Amtsverordnung regelt den Umgang und den Betrieb von Geräten und Maschinen nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, den Umgang mit offenem Feuer, den Betrieb von akustischen Geräten zur Tiervergrämung sowie sonstige lärmverursachende Tätigkeiten und Musik im Freien.

Bei der Abfassung der Amtsverordnung wurde bewusst lediglich das LImSchG als Rechtsgrundlage gewählt und in der Verordnung keine weitergehenden Regelungen, wie z.B. das Halten und Führen von Hunden, Sauberhalten von Grundstücken o.ä. getroffen, da hier andere Rechtsvorschriften (Gefahrhundgesetz, Ordnungswidrigkeitengesetz) angewandt werden können. Eine Rechtskombination mit dem Landesverwaltungsgesetz würde zur Unübersichtlichkeit der Verordnung führen und widerspräche dem Ansatz des Gesetzgebers zur Deregulierung des Rechts.

Ausschussmitglied Jungclaus plädierte dafür, dass bereits in naher Zukunft mit der Findung einer Möglichkeit zur Verlängerung dieser Verordnung begonnen wird und nicht solange gewartet wird, bis die vorgegebene Geltungsdauer von fünf Jahren erreicht sei. Die Amtsrätin konnte bereits einen Termin für die ersten Beratungen vorgeben, zumal die Verordnung in der ersten Stufe nur inklusive der Übergangsfrist fünf Jahre Geltungsdauer habe.

Wyks Bürgermeister Heinz Lorenzen regte auf der Amtsausschusssitzung an, dass der bis dahin als Vorentwurf vorliegende Verordnungstext noch so nachformuliert werden sollte, dass nicht nur der Verweis auf weitere geltende Verordnungen angeführt werde, sondern eine klare Geltungsvorgabe ersichtlich sei.

Ansonsten hätte mann wieder mit “Wenn und Aber” zu tun.

Fakt ist, dass das Ordnungsamt bei Zuwiderhandlungen tätig werden wird und auch gegebenenfalls die Verstöße ahnden kann.

Verantwortlich für diesen Artikel: Thomas Oelers

 

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Über Peter Lückel

Peter Lückel wurde 1961 in Duisburg geboren und ist in Mülheim an der Ruhr und Essen-Kettwig aufgewachsen. Seine Affinität zum Wasser hat ihn schon immer an das Meer gezogen. 1983 konnte er dem Sog nicht mehr widerstehen und ist sozusagen nach Amrum ausgewandert. Heute arbeitet er als freier Grafiker auf der Insel, ist verheiratet und hat 2 Kinder. Im Jahr 2000 hat er Amrum-News mit gegründet und ist dort Chefredakteur.

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