Winterdienstpflicht geht nicht nur die Kommunen etwas an …. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, aus gegebenem Anlass möchte ich hiermit auf die Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Norddorf vom 1. Juli 1986 verweisen, welche ich am 06. Januar 2010 nochmals bei der Amrum Touristik Norddorf habe aushängen lassen.
Nach dieser ergeben sich umfangreiche Reinigungs- und Räumpflichten u.a. für Grundstückeigentümer bezüglich der vor den Grundstücken befindlichen Gehwege, verkehrsberuhigten Straßen etc. Die Gehwege bzw. ein begehbarer Seitenstreifen sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen. Ich bitte Sie darum, gerade bei Glatteisgefahr eben diesen Pflichten auch zum Wohle Ihrer Mitmenschen nachzukommen. Die Mitarbeiter der Amrum Touristik Norddorf können in solchen Situationen nicht gleichzeitig alle Straßen und Plätze der Gemeinde Norddorf auf Amrum von Glatteis oder Schnee befreien und eben auch darum wurde die oben genannte Satzung erlassen. Die Beseitigung der Glatteisgefahr liegt auch in Ihrem eigenen Interesse, denn aufgrund der sog. Verkehrssicherungspflicht haften Sie unter Umständen, wenn jemand zu Fall kommen sollte. Ich appelliere in diesem Zusammenhang auch an die sogenannte Nachbarschaftshilfe. Sollte es Ihrer Nachbarin oder Ihrem Nachbar erkennbar nicht möglich sein, den Reinigungs- und Räumpflichten nachzukommen, so verhalten Sie sich bitte solidarisch. So Ihnen dies ebenfalls nicht möglich sein sollte, bitte ich Sie, sich beim Bürgermeister der Gemeinde Norddorf auf Amrum oder dessen Stellvertreter zu melden. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
Norddorf auf Amrum, gez. Christoph J. Decker (1. stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Norddorf auf Amrum)