Auf der gemeinsamen Gemeindevertretersitzung aller drei Amrumer Gemeinden, galt es den derzeitigen Status quo des in der Umsetzung befindlichen Entwicklungskonzeptes, zur Stärkung der öffentlichen und somit touristischen Infrastruktur auf der Insel, festzustellen.
Hierzu waren von dem Beratungsunternehmen „Projekt M“, das dem derzeitigen Entwicklungskonzept den hinlänglich gebräuchlichen Namen gab und seit 2007 mit den Gemeinden die Ausarbeitung vorantreibt, die Herren Cornelius Obier und Peter Hübner auf die Insel gereist. Der Geschäftsführer des Unternehmens Cornelius Obier verdeutlichte in seiner Begrüßung, dass die im Herbst letzten Jahres durch die Presse gegangenen Unebenheiten in den gesamtinsularen Bemühungen auch einen gemeinsamen Bauhof zu installieren, fälschlicherweise einen Bruch des Infrastrukturkonzeptes unter den Gemeinden suggerierte. Lediglich der Beschluss, die zeitgleiche Umsetzung des Organisationskonzeptes eines gesamtinsularen Bauhofes mit gemeinsamer Bauhofhalle umzusetzen, wurde seitens der Norddorfer Gemeindevertretung nicht mehr mitgetragen. Hierbei wurde seitens der Gemeindevertretung nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die verstärkte Kooperation der einzelnen Bauhöfe betrieben werden sollte und die vorhandene Finanzkraft vielmehr in Verwirklichung des eigentlichen Entwicklungskonzeptes mit den ausgearbeiteten Leitprojekten fließen sollte.
Obier stellte klar, dass der Gast, der auf Amrum Urlaub macht, die Insel, als ein Ganzes wahrnimmt. Negative Gegebenheiten, wie zum Beispiel Probleme bei der Anreise, eine schlechte Infrastruktur und Unfreundlichkeit werden auf die ganze Insel reflektiert. Das bedeutet, dass es nicht ausreicht, dass sich eine Gemeinde autark bemüht ihr Dorf attraktiv darzustellen. Nur die gemeinsamen Bemühungen, die über den Dorfrand hinaus gehen, schaffen letztendlich die Voraussetzungen, um Amrum im allgemeinen Wettbewerb der Urlaubsdestinationen zu positionieren.
Peter Hübner stellte in seiner vorgetragenen Ausarbeitung den derzeitigen Zwischenstand dar und erklärte die nächsten Schritte. Diese gingen als Ergebnis aus den neuesten Sitzungen der Lenkungsgruppe, die sich unter anderem aus den Bürgermeistern und den Tourismusausschussvorsitzenden zusammensetzt, hervor.
Danach gilt festzustellen, dass die Dissens in Sachen Bauhofhalle nicht zum Abbruch der gesamtinsularen und gemeinschaftlichen Entwicklung führt. Vielmehr soll eine höchstmögliche Transparenz hinsichtlich der Wirtschaftskraft der einzelnen Kurbetriebe untereinander hergestellt werden. Die drei Amrumer Gemeinden treiben die Planungen für die einzelnen Infrastrukturprojekte voran und finanzieren die notwendigen Planungsleistungen. Bis zum 1. Oktober sollen die Vorplanungen abgeschlossen sein.
Als eine unerlässliche Voraussetzung muss eine erhöhte Kurabgabeehrlichkeit erreicht werden. Cornelius Obier sieht hierin einen überaus wichtigen Baustein zur Finanzierung aller Projekte des Infrastrukturkonzeptes. Mittel- und langfristig sei dies nur über eine Card-Lösung, wie zum Beispiel eine Föhr-Amrum-Card, darstellbar, um so den defensiv geschätzten Fehlbetrag von 10-20 % der Kurabgabesumme für die Finanzierung zu generieren. Hier stehen im Mai noch konkrete Abstimmungen mit den möglichen Beteiligten aus.
Die kritischen Worte aus den Reihen der Zuschauer, dass man hier mit zu hohen Erwartungen arbeiten würde, sah Obier als unbegründet an. Er habe überhaupt keinen Zweifel daran, dass die Zahlen nicht zutreffen würden. Fundierte Studien für die Tourismusdestinationen in Deutschland seien auch für Amrum zutreffend. Allein die Differenzen zwischen den Meldezahlen der Reedereien und den angemeldeten Gästen sprächen eine klare Sprache. Diese Meinung teilen auch die Politiker der Insel. Dies wurde erst kürzlich bei der Einwohnerversammlung in Wittdün deutlich, als das Thema der Kurabgabeehrichkeit und die Möglichkeiten der verbesserten Kontrolle kontrovers diskutiert wurde. Hierbei wurde dem Gremium seitens eines Wittdüner Bürgers eine seit vielen Jahren andauernde Diskussionsfreudigkeit vorgeworfen, die leider mit einer gleichzeitigen Tatenlosigkeit einhergehen würde.
Wie Peter Hübner zusammenfassend erklärte, sei man sich in der Lenkungsgruppe über die Zielsetzung der nächsten Sitzung bereits einig. Hier soll primär ein Finanzierungsschlüssel für das Thalassozentrum und Badeland angestrebt werden. Der Haushalt des Kurbetriebes der Gemeinde Wittdün leidet bereits seit Jahren unter der alleinigen Last der Betriebskosten für das gesamtinsular genutzte Bad. Die Defizite lähmten den Finanzspielraum für wichtige Investitionen in Wittdün. Derzeit werden die Finanzierungsströme und Kostendaten analysiert. Der Fortbestand der Einrichtungen sichert der Insel den Heibadstatus.
Peter Lückel wurde 1961 in Duisburg geboren und ist in Mülheim an der Ruhr und Essen-Kettwig aufgewachsen. Seine Affinität zum Wasser hat ihn schon immer an das Meer gezogen. 1983 konnte er dem Sog nicht mehr widerstehen und ist sozusagen nach Amrum ausgewandert. Heute arbeitet er als freier Grafiker auf der Insel, ist verheiratet und hat 2 Kinder. Im Jahr 2000 hat er Amrum-News mit gegründet und ist dort Chefredakteur.
Ich betrachte die hier wieder gegeben Ausführungen der Herren Cornelius Obier und Peter Hübner zur Kurabgabenehrlichkeit und zur Defizitminderung des Thalassozentrums und Badelandes in
Wittdün mit großer Skepzis.
Aufgrund von vereinzelten Äußerungen ortsansässiger Vermieter
habe ich den Eindruck gewonnen, dass es bei der laxen Handhabung der Kurgastanmeldung nicht darum geht, den Gemeinden zu schaden, auch wenn sie es damit machen.
Nun sind die nicht näher benannten “Fundierten Studien für die Tourismusdestinationen in Deutschland” möglicherweise aussage-
kräftig für einen statistischen Durchschnitt. Jedoch vom Durchschnitt auf den Einzelfall Rückschlüsse ziehen zu wollen,
bedeutet eine wissenschaftlich unhaltbare Übertragung des Mittelwertes verschiedener Ausgangsgegebenheiten auf den Einzelfall.
Zulässig wäre dagegen eine Aussage die aus stichpunktartigen
Kontrollen vor Ort aufgrund von zufälliger Orts- und Zeitpunktwahl
gewonnen werden.
Unklar bleibt, ob jemals ergründet wurde, wie hoch der Anteil der beruflich nach Amrum fahrenden WDR-Gäste ist und der der
laut Kurabgabesatzungen abgabefreien auswärtigen Familienangehörigen von Ortsansässigen und wie häufig im Schnitt diejenigen die Insel besuchen, die ohnehin zur Zahlung einer Jahreskurabgabe verpflichtet sind.
Bei meinen weit über 100 Amrumaufenthalten mit einer Aufent-
haltsdauer von etwa fünf Jahren erlebte ich nur einmal vor 26 Jahren eine Kurkartenkontrolle beim Zugang zum Strand von
Nebel.
Auch wenn man keine Verhältnisse wie auf Sylt wünscht, so würden etwas mehr Kontrollen auch ein mehr an Abgabengerechtigkeit bewirken.
Und jetzt noch eine Föhr-Amrum-Card. Die Ausdünnung des
Fährverkehrs zwischen den Inseln machte den Besuch des
Museums in Alkersum nur durch Nutzung eines Taxis möglich.
Da sind mir die Ausführungen aus Föhr vom Frühjahr 2008 in Erinnerung als meine Frau persönlich erscheinen musste, um
ihre Jahresgastkarte entgegen zu nehmen und für sie ein
gesonderter Abgabenbescheid erstellt wurde, obwohl ich als
Wohnungsinhaber für die Zahlung nach Satzung zuständig bin.
Nein, die Verschiedenheit der Satzungen würde dort nicht interessieren. “Es sei ein Unding, dass die Einzelgemeinden auf Föhr und Amrum unterschiedliche Satzungen und Abgabesätze auch bei der Zweitwohnungssteuer haben”.
Hier in Aalen wurden noch vor einem viertel Jahrhundert selbständige Städte und Gemeinden eingemeindet. Da ja die
Eingemeindungsverträge so alt seien, kommt jetzt die Diskussion
auf, ob es noch Verwaltungen in den größeren Teilorten bedarf, die noch ehrenamtliche Ortschaftsräte benötigen und ob die
durch unechte Teilortwahl den Ortsteilen garantierten Sitze im
Gemeinderat noch zeitgemäß sind.
Ich frage mich, wann auf Amrum und in Föhr-Land die Gemeinde-
vertretungen wohl in Frage gestellt werden und ob sich nicht
Besuche der Sitzungen des gemeinsames Amtes Föhr-Amrum künftig erübrigen, weil die Amrumer Vertreter nur teilnehmen können, wenn sie bereit sind auf Föhr zu übernachten, nicht nur witterungsbedingt.
Bevor ernsthaft über den Finanzierungsschlüssel für das Thalassozentrum und Planschbecken “Badeland” diskutiert wird,
sollte die verbindliche Zusage stehen, dass während der Öffnungs-
zeiten der Heime und über den Jahreswechsel genügend qualifiziertes Personal anwesend ist und die Einrichtungen so
geöffnet sind, dass die Wünsche der Kurgäste hinreichend befriedigt werden.
Zugleich ist auf Fortbildung und Qualität des Angebots zu achten.
Es ist nicht verständlich, warum die sonst in der Republik in
Kurorten geltende Regel, dass das Personal dann anwesend ist,
wenn die Gästenachfrage es erfordert ausgerechnet in den defizitären Betrieben Wittdüns immer noch nicht gelten.
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Ich betrachte die hier wieder gegeben Ausführungen der Herren Cornelius Obier und Peter Hübner zur Kurabgabenehrlichkeit und zur Defizitminderung des Thalassozentrums und Badelandes in
Wittdün mit großer Skepzis.
Aufgrund von vereinzelten Äußerungen ortsansässiger Vermieter
habe ich den Eindruck gewonnen, dass es bei der laxen Handhabung der Kurgastanmeldung nicht darum geht, den Gemeinden zu schaden, auch wenn sie es damit machen.
Nun sind die nicht näher benannten “Fundierten Studien für die Tourismusdestinationen in Deutschland” möglicherweise aussage-
kräftig für einen statistischen Durchschnitt. Jedoch vom Durchschnitt auf den Einzelfall Rückschlüsse ziehen zu wollen,
bedeutet eine wissenschaftlich unhaltbare Übertragung des Mittelwertes verschiedener Ausgangsgegebenheiten auf den Einzelfall.
Zulässig wäre dagegen eine Aussage die aus stichpunktartigen
Kontrollen vor Ort aufgrund von zufälliger Orts- und Zeitpunktwahl
gewonnen werden.
Unklar bleibt, ob jemals ergründet wurde, wie hoch der Anteil der beruflich nach Amrum fahrenden WDR-Gäste ist und der der
laut Kurabgabesatzungen abgabefreien auswärtigen Familienangehörigen von Ortsansässigen und wie häufig im Schnitt diejenigen die Insel besuchen, die ohnehin zur Zahlung einer Jahreskurabgabe verpflichtet sind.
Bei meinen weit über 100 Amrumaufenthalten mit einer Aufent-
haltsdauer von etwa fünf Jahren erlebte ich nur einmal vor 26 Jahren eine Kurkartenkontrolle beim Zugang zum Strand von
Nebel.
Auch wenn man keine Verhältnisse wie auf Sylt wünscht, so würden etwas mehr Kontrollen auch ein mehr an Abgabengerechtigkeit bewirken.
Und jetzt noch eine Föhr-Amrum-Card. Die Ausdünnung des
Fährverkehrs zwischen den Inseln machte den Besuch des
Museums in Alkersum nur durch Nutzung eines Taxis möglich.
Da sind mir die Ausführungen aus Föhr vom Frühjahr 2008 in Erinnerung als meine Frau persönlich erscheinen musste, um
ihre Jahresgastkarte entgegen zu nehmen und für sie ein
gesonderter Abgabenbescheid erstellt wurde, obwohl ich als
Wohnungsinhaber für die Zahlung nach Satzung zuständig bin.
Nein, die Verschiedenheit der Satzungen würde dort nicht interessieren. “Es sei ein Unding, dass die Einzelgemeinden auf Föhr und Amrum unterschiedliche Satzungen und Abgabesätze auch bei der Zweitwohnungssteuer haben”.
Hier in Aalen wurden noch vor einem viertel Jahrhundert selbständige Städte und Gemeinden eingemeindet. Da ja die
Eingemeindungsverträge so alt seien, kommt jetzt die Diskussion
auf, ob es noch Verwaltungen in den größeren Teilorten bedarf, die noch ehrenamtliche Ortschaftsräte benötigen und ob die
durch unechte Teilortwahl den Ortsteilen garantierten Sitze im
Gemeinderat noch zeitgemäß sind.
Ich frage mich, wann auf Amrum und in Föhr-Land die Gemeinde-
vertretungen wohl in Frage gestellt werden und ob sich nicht
Besuche der Sitzungen des gemeinsames Amtes Föhr-Amrum künftig erübrigen, weil die Amrumer Vertreter nur teilnehmen können, wenn sie bereit sind auf Föhr zu übernachten, nicht nur witterungsbedingt.
Bevor ernsthaft über den Finanzierungsschlüssel für das Thalassozentrum und Planschbecken “Badeland” diskutiert wird,
sollte die verbindliche Zusage stehen, dass während der Öffnungs-
zeiten der Heime und über den Jahreswechsel genügend qualifiziertes Personal anwesend ist und die Einrichtungen so
geöffnet sind, dass die Wünsche der Kurgäste hinreichend befriedigt werden.
Zugleich ist auf Fortbildung und Qualität des Angebots zu achten.
Es ist nicht verständlich, warum die sonst in der Republik in
Kurorten geltende Regel, dass das Personal dann anwesend ist,
wenn die Gästenachfrage es erfordert ausgerechnet in den defizitären Betrieben Wittdüns immer noch nicht gelten.