
Öffentliche Wege und Straßen müssen passierbar bleiben…(to)


Die Pflichten der Satzung zur Straßenreinigung: Einwuchs, Verunreinigungen und Schnee auf dem Gehweg und in …
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Das Gehör der Grundstückseigentümer funktioniert über das Portemonaie. Die alljährlichen Aufrufe der Gemeinden werden ignoriert weil es vermutlich keiner mitbekommt und sind auch inkonsequent, denn eine “Strafe” ist ja doch nicht zu erwarten. Auf Rügen wird zum Beispiel nicht lange gefackelt. Nach einer einmaligen Erinnerung kommt eine beauftrage Firma und schneidet die Wege frei, räumt Schnee und sogar Müll kostenpflichtig weg.
Einfach den ewigen Drohungen auch mal Taten folgen lassen 😉