Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittdün auf Amrum hat in der Sitzung am 01.02.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „Ortslage westlich Amrum Badeland“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Bauleitplanung der Gemeinde hatte die Gemeindevertretung zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Die Informationen erstreckten sich insbesondere auf die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung. Es bestand hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Dipl.-Ing. Monika Bahlmann erläuterte die Kriterien des zu verabschiedenden Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Wittdün. Mit der Aufstellung soll dem für Dauerwohnungen und der Beherbergung von Touristen ausgewiesenen Gebietes, nach Jahrzehnte langer Abwicklung der baulichen Entwicklung nach Baugesetzbuch, der rechtliche Rahmen verleihen werden. Der rechtskräftige Bebauungsplan nimmt die bisherigen Änderungen des ursprünglichen Plans, die nie rechtskräftig wurden, mit auf.
Auf dieser Veranstaltung wurde deutlich, dass das Gebiet direkt an das Naturschutzgebiet Amrumer Dünen grenzt und eine weitere Ausdehnung nicht möglich ist. Selbst für ein Privatgrundstück, das für die Existenzsicherung der nächsten Generation von Einheimischen in Frage käme, konnte Planerin Bahlmann wenig Hoffnung machen. Dieses Grundstück unterliegt dem Landschaftsschutzstatus und darf daher nicht in den Bebauungsplan einbezogen werden.
Ferner wurde deutlich, dass von der Landesstraße ein 20 Meter breiter Streifen nicht bebaut werden darf. Aufgrund des Ortsdurchfahrtssteins am Köhns Übergang liegt das Baugebiet bereits außerhalb der geschlossenen Ortsbebauung und unterliegt den Gesetzen der angrenzenden Landesstraße. Einige Häuser müssten bei Abriss und Neubau weiter in die Tiefe der Grundstücke rücken.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Übersichtskarte dargelegt. Die Planunterlagen liegen noch bis zum 18.04.2012 in der
a) Amtsverwaltung , Hafenstraße 23, Wyk auf Föhr, Zimmer 26
b) Außenstelle der Amtsverwaltung, Strunwai 5, 25946 Nebel, Zimmer 5
zur Einsichtnahme aus.
Verantwortlich für diesen Artikel: Thomas Oelers