Die Übertragung von mehr als fünf gemeindlichen Aufgaben auf das Amt Föhr-Amrum, zu denen zum Beispiel auf Amrum auch die Organisation der gesamtinsularen Beschaffung des Feuerwehrbedarfs gehört, durfte so nicht weitergeführt werden. Aufgrund einer Gerichtsentscheidung wurde der § 5 der Amtsordnung dahin gehend geändert, dass nur fünf Aufgaben auf das Amt Föhr-Amrum übertragen werden dürfen. Zur Vermeidung von Rechtsfolgen hat der Amtsausschuss daher beschlossen, zum 01.01.2015 alle übertragenen Aufgaben auf die Gemeinden auf Föhr und Amrum zurückzuübertragen. Anschließend werden dann bestimmte Aufgaben wieder auf das Amt übertragen.
Auf der gemeinsamen Sitzung der drei Amrumer Gemeinden erläuterte Nebels Bürgermeister Bernd Dell-Missier die Gegebenheiten und die damit verbundene Notwendigkeit zur Gründung eines Zweckverbandes „Sicherheit und Soziales auf Amrum“. Schon zu Zeiten des Amt Amrum habe sich die Übertragung von gemeindlichen Aufgaben und die somit gemeinschaftliche, gesamtinsulare Erledigung bewährt. An dieser kommunalen Zusammenarbeit wolle man auf alle Fälle festhalten.
Wie Amtsdirektorin Renate Wehrmann erläuterte, regele ein öffentlich-rechtlicher Vertrag die Gründung des Zweckverbandes „Sicherheit und Soziales auf Amrum“. Die Gemeinden übertragen dann zum 01.01.2015 die zurückübertragenen Aufgaben dem neu gegründeten Zweckverband. Ferner werden die Gemeinden die Feuerwehrfahrzeuge mit ihrem in der Doppik festgestellten Restbuchwert auf den Zweckverband, der eine Körperschaft des öffentlichen Rechts darstellt, übertragen. Die gemeindliche Gewährung von freiwilligen Finanzierungshilfen, wie zum Beispiel für den Kindergarten, die Sozialstation und das Jugendzentrum, werden ebenfalls neu organisiert.
„Der Zweckverband wird keine eigene Verwaltung haben. Vielmehr werden die Verwaltungs- und Kassengeschäfte durch das Amt Föhr-Amrum wahrgenommen“, erklärte die Amtsdirektorin. Die Gemeinden der Insel Amrum werden per Umlage die nötigen Finanzmittel zur Wahrnehmung der Aufgaben dem Zweckverband bereitstellen.
Die Gemeindevertretungen der Gemeinden Wittdüns, Nebels und Norddorfs beschlossen einstimmig die Schließung des öffentlich rechtlichen Vertrages zur Gründung des Zweckverbandes „Sicherheit und Soziales auf Amrum“.