Informationsveranstaltung zur Novellierung der Befahrensverordnung im Wattenmeer…


Am vergangenen Mittwoch fand im Norddorfer Seeheim eine Informationsveranstaltung zum Thema Novellierung der Befahrensverordnung im Wattenmeer statt. An dieser Veranstaltung, die von Frank Timpe von der AmrumTouristik moderiert wurde, nahmen Vertreter der Amrumer Gemeinden, der Naturschutzvereine Öömrang Ferian und Schutzstation Wattenmeer, der Amrumer Wassersportvereine, Surfschulen und Wassersportler teil.

Frank Timpe moderierte die Veranstaltung...
Frank Timpe moderierte die Veranstaltung…

Inhalt der Novellierung ist nicht nur die Änderung von Schifffahrtsrouten im Wattenmeer aufgrund der stetigen Veränderung der Sandbänke und Fahrwasser und, damit verbunden, die Änderung von Schutzgebieten im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, sondern auch eine Diskussion um das Verbot des Kitesurfens bzw. die Ausweisung von Kitesurf-Gebieten. Hintergrund des Verbots des Kitesurfens und der Ausweisung von Kitesurf-Gebieten im Nationalpark ist der Umstand, dass es in einigen Gebieten des Nationalparks zu massiven Störungen der Natur, insbesondere der Brut- und Rastvögel, kommt. Von den Vögeln wird der Drachen der Kitesurfer als ein gefährlicher Greifvogel identifiziert, der eine starke Scheuchwirkung hat, der die Vögel und Vogelschwärme zum energieaufwändigen Auffliegen veranlasst.  Als ein Beispiel wurde das Gebiet um St. Peter-Ording und Westerhever genannt, in dem teilweise etwa 500 Kitesurfer gleichzeitig auf dem Wasser sind. Hier weichen dann viele Kitesurfer an die Ränder der Wassersportzonen und weit darüber hinaus aus, was dann zu Störungen der Vögel führt. Daher wird eine Regelung für die gesamte Westküste Schleswig-Holsteins angestrebt. Diese soll darin bestehen, das Kitesurfen im gesamten Gebiet generell zu verbieten und nur an ausgewiesenen Stellen zuzulassen. Diese Stellen sollen in Absprache mit den Anrainergemeinden, Naturschutzverbänden und Wasserportlern ausgewählt werden.

Die Idee des generellen Verbots des Kitesurfens stieß bei allen Teilnehmern der Informationsveranstaltung auf Ablehnung. Vielmehr sollten, da waren sich alle einig, naturschutzsensible Gebiete identifiziert werden und für diese Gebiete dann Regelungen getroffen werden, während in den übrigen Gebieten das Kitesurfen erlaubt bleiben sollte. Diese sensiblen Gebiete könnten für Amrum z.B. die Amrumer Odde, der Kniephaken bzw. die Kniepbucht bei Wittdün und Teile des Kniepsandes und der Ostküste sein. Für die Wittdüner Kniepbucht existiert sogar schon eine Regelung, die auf freiwilliger Basis zwischen den Wassersportlern, der Gemeinde Wittdün und den Naturschutzverbänden getroffen wurde: in der besonders sensiblen Brutzeit der Eiderenten zwischen ca. Mitte Mai und Mitte Juli verzichten die Wassersportler auf die Nutzung der Kniepbucht. Solch eine Regelung könnte als Beispiel für andere Gebiete dienen. Die Teilnehmer der Veranstaltung werden sich in naher Zukunft nochmals treffen, um in einem fairen konstruktiven Dialog und auf naturschutzfachlicher Basis diese sensiblen Gebiete zu bestimmen, um, wenn es dann nötig sein sollte, diese Gebiete bzw. die naturschutzfachlich unbedenklichen Gebiete an die zuständigen Behörden melden zu können.

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Über Thomas Chrobock

Dr. Thomas Chrobock hat Biologie an der Universität Potsdam studiert. Danach folgte die Promotion an der Universität Bern (Schweiz) im Fachgebiet Pflanzenökologie. Seit Sommer 2012 ist er der Leiter des Carl Zeiss Naturzentrums Amrum des Öömrang Ferian i.f. in Norddorf auf Amrum.

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