Informationsveranstaltung zur Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)


Die AmrumTouristik AöR veranstaltet zu dem aktuellen Thema einen Vortrags- und Informationsabend am Mittwoch, 23. Mai 2018, 18.30 Uhr, im Seeheim in Norddorf, zu dem alle Interessierten herzlich willkommen sind.

Zur besseren Planbarkeit wird um vorherige Anmeldung gebeten – per Mail an: info@amrum.de oder telefonisch unter Tel. 04682-94030.

 

Inhalte des Vortrags von Frank Thomsen*, Fa. etc. software GmbH, HH:

– Was ändert sich durch die DSGVO?
– Welche Auswirkungen hat das auf Vermieter und andere Tourismusbetriebe?
– Wie muss mit den Gästedaten umgegangen werden?
– Welche konkreten Maßnahmen müssen in meinem Betrieb getroffen werden?
– Welche Aufsichtsbehörde ist für mich zuständig?
– Darf ich noch Newsletter versenden?
– Welche Angaben gehören jetzt auf die Homepage?

 

Ergänzende Hinweise:

Für die Arbeit mit den s.g. „personenbezogenen Daten“ gibt es neue gesetzliche Regelungen, die grundsätzlich für alle Unternehmen gelten.
Grundlage ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die von den Datenschutzbehörden zukünftig verbindlich angewendet wird. Ab dem 25. Mai kann die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben behördlich überprüft und im Falle von Verstößen müssen Sanktionen verhängt werden. Vor allem aber besteht die Gefahr von Abmahnungen durch Wettbewerbsvereine oder Mitbewerber.

 

*Zur Person:

Frank Thomsen ist gebürtiger Amrumer und seit über 20 Jahren als IT-Dienstleister u.a. für Tourismusbetriebe an Nord- und Ostsee tätig. Neben Installation und Support von hauptsächlich Apple basierten Arbeitsplätzen und Servern, stellt seine Firma etc. software GmbH auch eine Reihe von Anwendungen bereit, die speziell auf die Anforderungen bei Marketing und Verwaltung im Tourismus entwickelt wurden. So wird z.B. die Software „acomodo“ bereits seit vielen Jahren von der AmrumTouristik für diverse Bereiche eingesetzt.
Um sich auch auf die neuen gesetzlichen Vorgaben im Datenschutz einstellen zu können, hat Frank Thomsen eine Ausbildung zum „Datenschutzbeauftragter (TÜV) unter Einbeziehung der EU-DSGVO“ absolviert und ist für eine Reihe von Betrieben als externer Datenschutzbeauftragter tätig.

 

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