Das war schon eine Besonderheit: Bei der letzten Norddorfer Gemeinderatssitzung war der Gemeinderat aufgrund der Befangenheit von 6 der 8 anwesenden Gemeinderatsmitglieder bei dem Tagesordnungspunkt: Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr.7A beschlussunfähig. Es stellte sich heraus, dass die Mehrzahl der anwesenden Gemeinderatsmitglieder entweder selbst in dem Gebiet wohnen oder Verwandtschaft bis zum 3. Grad betroffen ist. § 32 in Verbindung mit § 22 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein untersagt in diesem Fall eine Beteiligung an einer Beratung und einer Abstimmung. In dieser Situation muss die Beschlussfassung durch einen von der Kommunalaufsicht bestellten Beauftragten durchgeführt werden. Der vorgesehene Beauftragte konnte den Termin leider nicht wahrnehmen und da Bürgermeister Christoph Decker in dieser Angelegenheit nicht betroffen ist, konnte er die Rolle des Beauftragten übernehmen. Der Bebauungsplan Nr.7A umfasst das Gebiet westlich der Lunstruat zwischen den Straßen Dünemwai und Strunwai bis einschließlich nordwestlich des Fleeggamwai bis zum Madelwai und gilt fast für ein Viertel des Ortes Norddorf.
Für dieses Gebiet wurde am 18.12.2018 der Aufstellungsbeschluss gefasst und folgende Planungsziele festgelegt:
- Sicherung und Fortentwicklung des Dauerwohnens und der Fremdenverkehrsnutzung durch Festsetzung der baulichen Nutzung
- Sicherung der bestehenden städtebaulichen Struktur durch Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen und ggf. Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubaren Grundstücksflächen
- Gestaltung des jetzigen Übergangs von Innen- zu Außenbereich
Um die Sicherung der Planung im Hinblick auf die beabsichtigten Ziele gewährleisten zu können, gilt jetzt eine 2-jährige Veränderungssperre.
Auch für den Bebauungsplan Nr.7B (östlich der Lunstruat bis zum Triihuk/Ual Saarepswai und westlich des Nei Stich, beidseitig der Straße Taft) wurde eine 2 jährige Veränderungssperre beschlossen. Neben vergleichbaren Inhalten wie im BB 7A geht es hier zusätzlich noch um die Sicherung und Entwicklung bisher unbebauten öffentlichen und ggf. privaten Freiflächen in der Ortsmitte.
„Wir sehen dieses nicht als einen generellen Baustopp für diese Gebiete“ so Bürgermeister Decker, „sollte schon jemand eine Baumaßnahme geplant haben, so wird diese entsprechend den angedachten Planungszielen überprüft. Bereits genehmigte Bauanfragen behalten ihre Gültigkeit.“
Die Planung zur Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 7A und 7B liegt schon Jahre zurück, die Pläne wurden jedoch nie fertiggestellt. In jüngster Zeit hat es vermehrt Anfragen über Bauvorhaben im Geltungsbereich der Bebauungspläne gegeben, diese waren jedoch nicht eindeutig zu beantworten. Um Planungssicherheit sowohl für die Gemeinde wie auch für eventuelle Bauherren zu bekommen, will man jetzt mit der Veränderungssperre zügig an der Umsetzung der Aufstellung der Bebauungspläne arbeiten.
Einstimmig wurde der Wiederwahl von Dirk Hinrichs zum Stellvertretenden Wehrführer der Ortswehr Norddorf zugestimmt. „Die Gemeinde Norddorf kann stolz sein, dass wir eine so gut funktionierende Ortsfeuerwehr haben“ so Bürgermeister Decker, „dieses ist in der heutigen Zeit keine Selbstverständlichkeit. Die gute Kameradschaft der Mitglieder untereinander trägt sicherlich maßgeblich dazu bei.“ Die Norddorfer Feuerwehr hat zurzeit 36 Aktive Mitglieder.