Nachdem lange Zeit nur sehr geringe positive Coronafälle auf Amrum zu verzeichnen waren hat die Omikron-Welle nun auch mit höheren Fallzahlen die Insel erreicht.
Aktuell bewegen sich die positiv Getesteten im zweistelligen Bereich, wobei davon auszugehen ist, dass es, wie überall in Deutschland, auch auf Amrum eine hohe Dunkelzifferrate gibt. Grund hierfür ist, dass viele Coronainfektionen ohne Symptome verlaufen und dadurch oftmals kein Grund für eine Testung gesehen wird, bzw. nur symptomatische Patienten mit einem positiven Schnelltest einen PCR-Test erhalten sollen.
Der überwiegende Anteil der Infizierten ist gemäß den Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkomission des Robert Koch-Instituts) geimpft, die meisten sind symptomlos, nur wenige haben leichte Symptome. Eine Häufung der Infektionen ist im familiären Bereich festzustellen.
Seit dem 15. Februar 2022 gilt für Schleswig-Holstein, dass symptomatische Personen die ein positives Selbst- oder Schnelltestergebnis haben, dieses immer mit einem PCR-Test bestätigen lassen müssen. Ist ein PCR-Test positiv muss auch bei Symptomfreiheit eine Absonderung (Isolation, Quarantäne) der betroffenen Person vorgenommen werden. Diese Absonderung beträgt in der Regel 10 Tage und beginnt für symptomatische Fälle ab Symptombeginn, für asymptomatische Fälle ab dem Tag der Probenentnahme. Für Kontaktpersonen ist der erste Tag der Quarantäne der Tag nach dem letzten Kontakt zum bestätigten COVID-19-Fall. Für Kontaktpersonen als Haushaltsangehörige gilt, dass sie sich grundsätzlich nur in Quarantäne begeben müssen wenn sie nicht geboostert, nicht frisch doppelt geimpft oder genesen sind.
Es besteht die Möglichkeit die Absonderung mit einem frühestens am siebten Tag vorgenommenen negativen zertifizierten Antigen-Schnelltest oder einem negativen PCR-Test vorzeitig zu beenden. Voraussetzung ist hierfür auch eine Symptomfreiheit von 48 Stunden. Bei Kindern und Jugendlichen im Kita- und Schulalter beträgt diese Frist weiterhin nur fünf Tage.
Weiterhin unbestritten ist, dass Impfen, Abstandhalten und das Tragen von FFP2-Masken wirksame Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von schweren Corona-Infektionen sind. Im Hinblick auf die offensichtlich hohe Infektiosität der Omikron-Viren, insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen, sind die vom Land Schleswig-Holstein in Aussicht gestellten baldigen Lockerungen der Corona-Regeln (v. a. auch die Aufhebung der Test- und Maskenpflicht in Schulen) kritisch zu sehen.