Für die Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein am 14.Mai müssen bis zum 20.März die Wahlvorschläge eingereicht werden. Politische Parteien und Wählergruppen sind zurzeit dabei, ihre Kandidaten auszuwählen und die Wahllisten zu erstellen.
Normalerweise treten die einzelnen Parteien/Wählergruppen mit eigener Kandidatenliste zur Wahl an. Für die Gemeinde Wittdün sind 11 Gemeinderatsmitglieder zu wählen, für die Gemeinde Norddorf 9 Mandatsträger. Entsprechend müsste jede, der zur Wahl antretenden Gruppe, eine Liste mit jeweils 11 bzw. 9 Kandidaten zur Wahl melden.
Es wird jedoch zunehmend schwieriger Bürger zu finden, die bereit sind, Zeit zu investieren und Verantwortung zu übernehmen, um sich in der Gemeindepolitik zu engagieren. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, haben sich schon bei der letzten Kommunalwahl in den Gemeinden Wittdün und Norddorf sogenannte Wählergemeinschaftengebildet. Die Wählergemeinschaft Wittdün und die Wählergemeinschaft Norddorf sind jeweils mit einer Liste zur Kommunalwahl angetreten. Dieses ist so auch für die Kommunalwahl am 14. Mai 2023 vorgesehen. Wählergemeinschaften sind keine politischen Parteien, sondern gelten als Verein, deren Mitglieder sich parteiübergreifend für das Gemeinwohl der Gemeinde einsetzten möchten.
Die Wählergemeinschaften haben eine Satzung und einen Vorstand. Mitglied in der Wählergemeinschaft können alle wahlberechtigten Frauen und Männer der jeweiligen Gemeinde werden. Der Eintritt kann jederzeit erfolgen, muss jedoch schriftlich angezeigt werden, üblicherweise ist der handschriftliche Eintrag in einer Mitgliederliste ausreichend. Dieses kann zum Beispiel auch noch während der Mitgliederversammlung vor der Aufstellung der Kandidatenliste erfolgen. Alle Wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde können sich auf diesem Wege aktiv an der Aufstellung der Kandidaten für die Kommunalwahl beteiligen und/oder sich auch selbst als Kandidat für die Gemeindevertretung bewerben.
Während der Mitgliederversammlung werden dann in geheimer Wahl die Kandidaten für die anstehende Kommunalwahl gewählt. Je nach Anzahl der erhaltenen Stimmen ergibt sich ein entsprechender Listenplatz. Die Länge der Liste ergibt sich nach Anzahl der Bewerber. Für die anstehende Kommunalwahl in Wittdün werden dann die ersten 11 Kandidaten der Liste für die Kommunalwahl berücksichtigt, für die Gemeinde Norddorf die ersten 9 Kandidaten.
Auf den Wahlscheinen der Kommunalwahl im Mai 2023 sind dann in Wittdün die ersten 6 Bewerber als Direktkandidaten gelistet, in Norddorf die ersten 5 Kandidaten. Die restlichen Mandate der Gemeindevertretung werden anschließend anhand der Liste besetzt, in Wittdün Platz 7 – 11 und in Norddorf Platz 6-9.
Sollten sich keine weiteren Gruppierungen oder Einzelkandidaten an der Kommunalwahl beteiligen, wovon im Moment ausgegangen wird, werden somit die 11 bzw. 9 Bewerber der Liste der jeweiligen Wählergemeinschaft bei der Kommunalwahl am 14.Mai in den Gemeinderat gewählt, unabhängig davon wieviel Stimmen sie bekommen.
Die Wittdüner Wählergemeinschaft (WWG) hat alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wittdün für Dienstag, den 07.02.2023 um 19:30 Uhr in den Sitzungsraum der Gemeinde im Wittdüner Badeland eingeladen, um an diesem Abend in einer Mitgliederversammlung eine Kandidatenliste für die anstehende Kommunalwahl zu erstellen. Auch die Norddorfer Wählergemeinschaft wird zeitnah die Norddorfer Bürgerinnen und Bürger zu einer entsprechenden Sitzung einladen.
Mit dieser „Vorwahl“ zur Erstellung der Liste der Wählergemeinschaften wird es also in beiden Gemeinden eine wesentliche Vorentscheidung für die Zusammensetzung der zukünftigen Gemeindevertretungen geben. Für die Wahlberechtigten der beiden Gemeinden ist es daher sehr wichtig, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen.