Ähnlich wie schon die beiden anderen Inselgemeinden hat auch die Gemeinde Nebel eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die in einigen Punkten der aktuellen Rechtslage angepasst werden muss. In der Hauptsatzung wird unter anderen die Struktur der politischen Gemeindegremien, wie zum Beispiel die Mitgliederanzahl und Verantwortung der Ausschüsse oder die Durchführung von Sitzungen festgelegt. Auf der Internetseite des Amtes Föhr-Amrum können die für Nebel gültigen Satzungen eingesehen werden.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für den Neubau „Haus des Gastes“ zu schaffen, muss ein B-Plan aufgestellt werden. Der für das Gebiet des Bestandsgebäudes zurzeit gültige § 34 BauGB lässt bei einem Neubau nur eine maßvolle Überschreitung der bisherigen Grundfläche zu. Die im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wurden in dem Entwurf berücksichtigt. Dieser wird nun öffentlich ausgelegt und kann über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein eingesehen werden.
Die Gemeinden Nebel, Norddorf und Wittdün haben im Jahre 2022 beschlossen, zusammen ein energetisches Quartierskonzept erstellen zu lassen. Für die Beratungs- und Planungsleistung zur Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts hat die Gemeinde Nebel nach erfolgter Ausschreibung einen Auftrag über etwa 60.000 € an ein Planungsbüro vergeben. Da diese Leistung zu 90% Förderfähig ist, wird die Belastung des Gemeindehaushaltes gering sein.
Die Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde wird zurzeit überarbeitet. Zur Erfüllung der Klimaziele soll zukünftig auch vermehrt die Möglichkeit bestehen, alternative Energieerzeugungsanlagen im Nebeler Ortskern zu installieren. Hierzu wurde ein erster Entwurf einer neuen Satzung vorgelegt, der nun der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. „Wir möchten den Nebeler Bürgern ausdrücklich die Möglichkeit geben, an der Neugestaltung der Satzung mitzuarbeiten. Der erste Entwurf ist demnächst auf der Seite des Amtes Föhr Amrum einzusehen, Rückmeldungen können mir gern zugesandt werden,“ so Bürgermeister Cornelius Bendixen. Es ist auch weiterhin nicht vorgesehen, Solaranlagen auf Reetdächern zu installieren, aber auf Nebengebäuden mit Hartdach oder auf einer freien Fläche hinter dem Haus könnte dieses durchaus möglich sein.
Nachdem die Bauarbeiten zur Fertigstellung des neuen Hubschrauberlandeplatzes einige Wochen geruht haben, werden die Arbeiten nun fortgesetzt, der Auftrag zum Stromanschluss für die Beleuchtung wurde vergeben.