
Im Sommer 2023 wurde der Bebauungsplan Nr. 19 „Haus des Gastes“ öffentlich ausgelegt und Stellungnahmen für die geplanten Maßnahmen konnten im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abgegeben werden. Nach Einarbeitung der abgegebenen Stellungnahmen wurde der B-Plan erneut ausgelegt und nun in der letzten Gemeinderatssitzung verabschiedet. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans verfolgt die Gemeinde das Ziel, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Neubaus des „Haus des Gastes“ zu schaffen.
Die Abrissarbeiten des alten Haus des Gastes sollen bis Pfingsten abgeschlossen sein. Wie Nebels Bürgermeister Cornelius Bendixen auf Nachfrage in der Bürgerfragestunde berichtete, ist der Förderantrag für den Neubau gestellt und wird derzeit bearbeitet.
Ein erster Vorschlag für die Überarbeitung des B-Plans Nr. 4 (kritisch für Vermietung von Ferienwohnungen) und auch eines Vorschlages für einen Städtebaulichen Rahmenplan der Gemeinde ist von der für die Neugestaltung beauftragten Planungsfirma für Juli in Aussicht gestellt worden.
Für die Gemeinde Nebel stehen noch weitere erhebliche Investitionen im Raum. Neben dem Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Nebel (Baukosten1.850.000 €) soll das Regenwassernetz im Sösaruper Strunwai erneuert werden. Gleichzeitig plant die SH Netz AG in diesem Bereich neue Stromkabel zu verlegen und die Versorgungsbetriebe die Trinkwasserleitung zu erneuern. Die Kosten für eine komplette Erneuerung des Straßenbelages inklusiv des Bürgersteiges belaufen sich auf etwa 2.0 Mio €. Diskussionen über eine Kostenaufteilung zwischen Gemeinde, Versorgungsbetriebe und SH Netz AG sind noch nicht abgeschlossen. Die Gemeinde Nebel hat hierfür am Ende des letzten Jahres einen Kredit in einer Höhe von 1.0 Mio € aufgenommen Weiterhin ist auch geplant, das Feuerwehrgerätehaus in Süddorf umzubauen.
Nachdem das kommunale Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) am 1.7.2025 die Arbeit aufnehmen wird, steht für den 13.5.2025 die erste Gesellschafterversammlung an. Bürgermeister Cornelius Bendixen und Gemeinderatsmitglied Lars Jensen werden als Vertreter der Gemeinde Nebel an der Versammlung teilnehmen.
Der Jahresabschluss der Gemeinde Nebel weist für das jetzt abgerechnete Haushaltsjahr 2023 einen Überschuss in einer Höhe von auf 236.852 € aus. Hiervon werden 178.084,23 € der Allgemeinen Rücklage und 58.767,80 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt.
Die Rücklagen der Gemeinde Nebel belaufen sich zum 31.12.2023 auf insgesamt 12.627.145 EUR, wovon 9.895.072,40 € der Allgemeinen Rücklage und 2.732.534,70 € der Ergebnisrücklage zugeordnet werden.
Das Eigenkapital einer Gemeinde ergibt sich unter anderem aus der Summe der Allgemeinen Rücklage, der Sonderrücklage und der Ergebnisrücklage. Die Allgemeine Rücklage wird im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz ermittelt. In der Bilanzposition Eigenkapital wird die Allgemeine Rücklage rechnerisch aus der Differenz aus den Aktiva (Vermögen) und den übrigen Passivposten gebildet. Auch die Ergebnisrücklage wird im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz ermittelt. Sie beträgt entsprechend § 54 Abs. 3 GemHVO-Doppik in der Eröffnungsbilanz 15 % der Allgemeinen Rücklage.
Die Ergebnisrücklage wird durch eventuelle Jahresüberschüsse gefüllt. Durch sie können Jahresfehlbeträge im Haushalt ausgeglichen werden. In der Vergangenheit erfolgte ein Ausgleich des Fehlbedarfs erst nach Abschluss des Jahresabschlusses durch eine nachträgliche Verrechnung mit der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage.
Mit der Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung zum 1.1.2024 wird die Ergebnisrücklage durch die Ausgleichsrücklage ersetzt. Im Falle eines Fehlbedarfs bei der Haushaltsaufstellung kann eine Kommune nun den Haushalt durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage schon in der Planungsphase ausgleichen. Durch die Aufstellung eines (fiktiv) ausgeglichenen Haushaltplans vereinfacht sich das Genehmigungsverfahren erheblich. Die Haushaltsrücklage kann nur in Anspruch genommen werden, wenn in der Haushaltsplanung zum Ende des Haushaltsjahres ein positiver Finanzmittelbestand (positive liquide Mittel) ausgewiesen wird.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes können die Gemeinden nun (unter der Berücksichtigung festgeschriebener Prozentsätze) die Höhe des Bestandes dieser Ausgleichsrücklage neu bestimmen. Die Gemeinde Nebel hat nun die Allgemeine Rücklage auf eine Summe von 7,0 Mio. € und die Ausgleichsrücklage entsprechend auf 5.627607,10 € festgesetzt.
Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung
Die zum 1. Januar 2024 in Kraft getretene Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung markiert einen fundamentalen Paradigmenwechsel in der kommunalen Haushaltsführung der Gemeinde Nebel. Durch die Ablösung der Ergebnisrücklage durch die neue Ausgleichsrücklage können Fehlbeträge bereits in der Planungsphase gedeckt und Haushalte damit fiktiv ausgeglichen werden. Dies erleichtert zwar das Genehmigungsverfahren, verschleiert jedoch reale finanzielle Engpässe.
Was auf den ersten Blick als administrative Erleichterung erscheint – insbesondere durch die vereinfachte Genehmigung ausgeglichener Haushaltspläne –, birgt bei näherem Hinsehen erhebliche Risiken: Der neue Mechanismus verwischt die Trennlinie zwischen tatsächlicher Finanzkraft und buchhalterischer Gestaltungsspielräume. Eine Kommune kann sich künftig „gesundrechnen“, ohne dass reale Mittel tatsächlich vorhanden sind. Damit wird die Tür für eine strukturelle Verschuldung auf dem Papier geöffnet, die nicht mehr auf realen Rücklagen basiert, sondern auf der Hoffnung künftiger Überschüsse.
Die neue Regelung erzeugt keinen zusätzlichen Euro an Liquidität – sie ist eine rein buchhalterische Verschiebung. In Gemeinden wie Nebel, deren liquide Mittel negativ sind, wird dadurch keine finanzielle Entlastung geschaffen. Im Gegenteil: Es entsteht der Trugschluss einer stabilen Haushaltslage, obwohl alle geplanten Investitionen weiterhin kreditfinanziert werden müssen. Die reale Finanzkraft bleibt unverändert schwach, das strukturelle Defizit wird lediglich kaschiert.
Die Festlegung der Ausgleichsrücklage in Nebel auf rund 5,63 Mio. € bei gleichzeitiger Reduktion der Allgemeinen Rücklage auf 7 Mio. € verändert das Rücklagenprofil deutlich. Es entsteht ein gefährlicher Anreiz, fehlende Deckung durch Rücklagenentnahmen zu ersetzen, ohne nachhaltige Konsolidierung vorzunehmen. Dies birgt die konkrete Gefahr einer langfristigen Erhöhung des Verschuldungsgrads, insbesondere wenn Fehlentwicklungen nicht durch echte Einsparungen oder Einnahmesteigerungen aufgefangen werden.
Diese Reform verlagert die Haushaltsprobleme in die Zukunft – ohne sie zu lösen. Was kurzfristig als Erleichterung erscheint, kann mittelfristig die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde Nebel massiv gefährden. Transparenz, Liquidität und reale Finanzkraft müssen wieder stärker in den Fokus rücken.
Carl Lorenzen, Nebel
Zum Kommentar von Carl Lorenzen:
Wie in der Gemeinderatssitzung vorgetragen und auch in der Vorlage Nr. Neb/000235 – einzusehen im Portal vom Amt Föhr Amrum – aufgeführt, belaufen sich die liquiden Mittel der Gemeinde Nebel zum 31.12.2023 auf 1.039.632,15 EUR. Die liquiden Mittel sind im Plus und nicht im Minus.
Im Artikel wird auf die Darlehensaufnahme eingegangen. Das Darlehen wurde zur Finanzierung der bereits gebauten Straße Sanghughwai aufgenommen und nicht für eine in Planung befindliche Maßnahme Sösarper Strunwai.
Elke Dethlefsen
Vorsitzende Finanzausschuss Nebel