Die letzte Verkehrsschau in der Gemeinde Nebel brachte keine wesentlichen Änderungen. Das von der Gemeinde angestrebte Tempolimit von 30km/h auf der Durchgangsstraße in Süddorf (Waasterstigh) wurde von der zuständigen Verkehrsbehörde mit der Begründung abgelehnt, dass das Verkehrsaufkommen nicht groß genug ist und damit keine außerordentliche Gefahrenlage vorhanden ist.
Wie Bürgermeister Cornelius Bendixen in der letzten Gemeindevertretersitzung mittteilte, beginnen die Bauarbeiten für das MVZ noch im September. Am 17. September um 11:30 Uhr wird im Beisein der Staatssekretärin Anne-Sturies vom Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes S-H der symbolische 1. Spatenstich erfolgen.
Nachdem viele weitere Details mit der zuständigen Förderbank abgeklärt wurden, erwartet die Gemeinde Nebel demnächst den Förderbescheid für die Baumaßnahmen zum Neubau “Haus des Gastes”.

Da große Bereiche im Bereich des B-Planes Nr.4 mit WR (Reines Wohngebiet) klassifiziert sind und trotzdem Ferienwohnungen vermietet wurden, hatte es vor einigen Monaten Vermietungsverbote für Ferienwohnungen seitens des Kreis-Bauamtes Nordfriesland gegeben. Dieser B-Plan ist nun überarbeitet worden und wird demnächst der Öffentlichkeit vorgestellt. Der neugestaltete B-Plan wird sicherlich erstmals deutlich machen, wie die Gemeinde Nebel zukünftig den Spagat zwischen ausreichend Dauerwohnraum und touristischer Nutzung festlegen möchte. Es ist zu erwarten, dass sich die noch in Bearbeitung befindlichen anderen B-Pläne an den B-Plan 4 anlehnen werden.
In der Bearbeitung des B-Plan 3 hat es eine erhebliche Verzögerung gegeben. Bei der Vergabe an ein Planungsbüro hat es seitens der Bauabteilung des Amtes Föhr Amrum einen Verfahrensfehler gegeben, wodurch sich nun eine Verzögerung von Monaten ergibt. Hier wird ein Ergebnis nun nicht vor Ende nächsten Jahres erwartet.
Ein verabschiedeter städtebaulicher Rahmenplan, der eigentlich Voraussetzung für die Neuausrichtung der B-Pläne sein sollte, ist zwar in Teilen bekannt, liegt der Gemeinde aber noch nicht vor.
Die Gemeindevertretung verabschiedete den vorhabenbezogenen B-Plan 21 „Sanghughwai 2 – Merry Hüs“. Hier ist zukünftig nur die Vermietung von Dauerwohnungen zulässig. In einem Durchführungsvertrag mit dem Eigentümer soll die Miete sich am Sozialen Wohnungsbau in Nordfriesland/Schleswig-Holstein orientieren.
Auch die Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Mitarbeiterwohnungen der Klinik Satteldüne am Sateldünwai” ist vorhabenbezogen. Dauerwohnungen dürfen nur an Mitarbeiter der Klinik Satteldüne mit Wohnsitz auf Amrum vermietet werden. Zweitwohnungsvermietung ist nicht zulässig.
AmrumNews Online-Zeitung der Insel Amrum
