Das Virus breitet sich weiter aus – Höfe müssen ihre Tiere im Stall halten.
Mit dem Vogelzug steigt das Risiko neuer Infektionen, das Land reagiert mit schärferen Schutzmaßnahmen. Was bedeutet das für Tierhalter und Haustierbesitzer?

Am 22. Oktober 2025 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weitere Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein. Insgesamt wurden bislang vier Fälle bei Wildvögeln amtlich festgestellt. Bereits drei Geflügelhaltungen in Schleswig-Holstein sind betroffen. Auch in zahlreichen anderen Bundesländern wurde das Virus in den vergangenen Wochen nachgewiesen – sowohl bei Wildvögeln, darunter Zugvögel wie Kraniche, Gänse und Enten, als auch in Geflügelhaltungen. Mit dem einsetzenden Vogelzug steigt das Risiko weiterer Einträge des Virus in Hausgeflügelbestände deutlich an.
Strengere Schutzmaßnahmen
Um die Ausbreitung des Erregers zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen, hat das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) eine landesweite Allgemeinverfügung zu Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Kraft gesetzt. Diese gilt ab dem 25. Oktober 2025.
Das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland hat die Aufstallung von Geflügel in Betrieben mit mehr als 500 Tieren entlang der Küste, auf den Inseln und Halligen sowie in der Umgebung größerer Gewässer angeordnet. Bei Geflügelhaltungen mit Auslauf von mehr als 500 Tieren sind die Flächen oft groß dimensioniert und stellen somit für Wildvögel einen attraktiven Rastplatz dar.
In der Allgemeinverfügung des Ministeriums zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln sind alle weiteren Vorsichtsmaßnahmen beschrieben.
Auch auf Amrum muss das Geflügel der beiden Landwirtschaftsbetriebe Schult und Martinen im Stall bleiben. „Wir haben schon seit letzter Woche unsere Hühner im Stall“, sagt Nanning Schult, „unser Stall ist groß genug, die Aufstallung ist für unsere Hühner kein Problem – sie gewöhnen sich schnell daran.“
Was sollen Bürgerinnen und Bürger beachten?
Tote oder schwache sowie verhaltensauffällige Wildvögel sollten nicht angefasst werden. Beim Fund toter Wildvögel – insbesondere bei Wasser- und Greifvögeln – ist das Veterinäramt des Kreises zu informieren.
Sind andere Haustiere gefährdet?
An der Geflügelpest erkranken in der Regel nur Vögel. Andere Haustiere können das Virus jedoch nach Kontakt weiterverbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren, insbesondere Hunden und Katzen, mit toten oder kranken Vögeln verhindert werden. In seltenen Fällen können sich auch einzelne Säugetiere (z. B. Marder, Füchse, Seehunde, aber auch Katzen und Hunde) infizieren. Die Krankheitsverläufe reichen von mild bis schwer; vereinzelt führen sie zum Tod. Ein direkter Kontakt von Hunden und Katzen zu erkranktem Hausgeflügel oder toten Wildvögeln ist zu vermeiden. Nicht angeleinte Hunde oder freilaufende Katzen sind besonders gefährdet.
AmrumNews Online-Zeitung der Insel Amrum

