In Nebel wurde erstmals öffentlich über die Zukunft des Bebauungsplans 4 informiert.
Der Entwurf soll bestehende Überschreitungen ordnen und neue Regeln für die Nutzung schaffen. Noch ist nichts beschlossen – und Bürger können jetzt Einfluss nehmen.
Der Bebauungsplan (B-Plan) 4 der Gemeinde Nebel ist einer der ersten Bebauungspläne, der nach der Untersagung der Vermietung von Ferienwohnungen in Bereichen mit der Gebietskategorie WR überarbeitet wurde. In einer Informationsveranstaltung stellte die Gemeinde nun den ersten Entwurf dieser Überarbeitung vor. Zahlreiche Nebeler Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, sich aus erster Hand vom Planungsbüro Prokom, das mit der Überarbeitung beauftragt ist, informieren zu lassen.
Jörn Clasen, Geschäftsführer von Prokom, erläuterte detailliert, wie es zur Aufstellung des ursprünglichen B-Plans kam und wie dieser in den vergangenen Jahren mehrfach verändert wurde.
Bestandsanalyse: Wo die bisherigen Regeln scheitern
Eine Analyse des Ist-Zustands zur aktuellen baulichen Nutzung der einzelnen Grundstücke ergab, dass die GRZ I (Grundflächenzahl, zulässiges Maß der Bebauung) bei 52 Prozent der Gebäude überschritten wird. Bei der GRZ II (inklusive Nebenanlagen) liegt die Überschreitung sogar bei 85 Prozent. Auch die zulässige Anzahl der Wohneinheiten (maximal zwei pro Gebäude) wird vielfach überschritten.
Neue Grundflächen statt alter GRZ

Der neue Entwurf verzichtet auf die Festlegung einer GRZ. Stattdessen wird eine maximal zulässige Grundfläche (GR) definiert. Dadurch entsteht eine einheitliche Grundflächengröße – unabhängig von der jeweiligen Grundstücksgröße. Im Sondergebiet SO1 beträgt die GR 140 beziehungsweise 160 Quadratmeter. Im Sondergebiet SO2 sind drei Grundflächen vorgesehen: 205, 240 und 340 Quadratmeter. Diese Größen wurden so gewählt, dass die überwiegende Zahl der bestehenden Gebäude durch die neuen Festsetzungen abgedeckt wird. Dadurch reduziert sich die Abweichung von bisher 51 Prozent auf 19 Prozent, bei der neuen GRZ II (0,4) auf 15 Prozent. Überschreiten Bestandsgebäude die neu festgelegten Grundflächen, ist trotzdem eine weitere Überschreitung in geringfügigem Umfang von bis zu zehn Prozent zulässig.
Eine weitere Neuerung: Starre Baufenster entfallen. Stattdessen sind die zulässigen Bereiche durch blaue, parallel zur Straße verlaufende Linien begrenzt. Innerhalb dieser Linien darf gebaut werden, wobei ein Mindestabstand einzuhalten ist.
Wohnen, Ferien, Nutzung: Das ist künftig erlaubt

In den Bereichen SO 1.1 bis SO 1.9 sind Dauer- und Ferienwohnungen zulässig, ebenso in den Bereichen SO 2.1 bis SO 2.5. Die Gebiete unterscheiden sich durch zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten. Grundsätzlich gilt: Pro Gebäude ist mindestens eine Dauerwohnung vorzusehen, mit einer Mindestgröße von 75 Quadratmetern (in bestimmten Fällen 50 Quadratmeter). Zulässig sind ausschließlich Einzelhäuser. Neben- oder Zweitwohnungen sind im Sondergebiet nicht erlaubt.
Für einen kleinen Bereich mit sechs Grundstücken westlich des Präästerstig und nördlich des Smäswai bleibt weiterhin ein reines Wohngebiet (WR) vorgesehen. Dieses Gebiet wurde mit der 3. Änderung des B-Plans 4 im Jahr 2006 ausdrücklich für den Dauerwohnungsbau festgelegt.
So geht es im Verfahren weiter
Nach dem Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung folgt nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die Unterlagen können bis zum 7. Januar 2026 beim Amt Föhr-Amrum eingesehen werden
(www.amtfa.de – Start > Bauen & Planen > Bauleitplanverfahren > Nebel).
Zudem besteht die Möglichkeit, Anregungen, Wünsche und Bedenken per E-Mail, Post oder telefonisch einzubringen.
Anschließend werden alle eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und in einen förmlichen Planentwurf eingearbeitet. Dieser wird erneut öffentlich ausgelegt und den Behörden vorgelegt. Nach abschließender Bewertung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan. Mit der Bekanntmachung tritt er in Kraft.
AmrumNews Online-Zeitung der Insel Amrum


Verhältnisse, wie sie angeblich in Süditalien herrschen. Hat die Bauaufsicht Angst vor der Fährüberfahrt?