Mehr Klarheit für Nebel: Gemeinde überarbeitet B-Plan 4 …

In Nebel wurde erstmals öffentlich über die Zukunft des Bebauungsplans 4 informiert.
Der Entwurf soll bestehende Überschreitungen ordnen und neue Regeln für die Nutzung schaffen. Noch ist nichts beschlossen – und Bürger können jetzt Einfluss nehmen.

Der Bebauungsplan (B-Plan) 4 der Gemeinde Nebel ist einer der ersten Bebauungspläne, der nach der Untersagung der Vermietung von Ferienwohnungen in Bereichen mit der Gebietskategorie WR überarbeitet wurde. In einer Informationsveranstaltung stellte die Gemeinde nun den ersten Entwurf dieser Überarbeitung vor. Zahlreiche Nebeler Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, sich aus erster Hand vom Planungsbüro Prokom, das mit der Überarbeitung beauftragt ist, informieren zu lassen.

Jörn Clasen, Geschäftsführer von Prokom, erläuterte detailliert, wie es zur Aufstellung des ursprünglichen B-Plans kam und wie dieser in den vergangenen Jahren mehrfach verändert wurde.

Bestandsanalyse: Wo die bisherigen Regeln scheitern

Eine Analyse des Ist-Zustands zur aktuellen baulichen Nutzung der einzelnen Grundstücke ergab, dass die GRZ I (Grundflächenzahl, zulässiges Maß der Bebauung) bei 52 Prozent der Gebäude überschritten wird. Bei der GRZ II (inklusive Nebenanlagen) liegt die Überschreitung sogar bei 85 Prozent. Auch die zulässige Anzahl der Wohneinheiten (maximal zwei pro Gebäude) wird vielfach überschritten.

Neue Grundflächen statt alter GRZ

Der neue B-Plan Nr.4

Der neue Entwurf verzichtet auf die Festlegung einer GRZ. Stattdessen wird eine maximal zulässige Grundfläche (GR) definiert. Dadurch entsteht eine einheitliche Grundflächengröße – unabhängig von der jeweiligen Grundstücksgröße. Im Sondergebiet SO1 beträgt die GR 140 beziehungsweise 160 Quadratmeter. Im Sondergebiet SO2 sind drei Grundflächen vorgesehen: 205, 240 und 340 Quadratmeter. Diese Größen wurden so gewählt, dass die überwiegende Zahl der bestehenden Gebäude durch die neuen Festsetzungen abgedeckt wird. Dadurch reduziert sich die Abweichung von bisher 51 Prozent auf 19 Prozent, bei der neuen GRZ II (0,4) auf 15 Prozent. Überschreiten Bestandsgebäude die neu festgelegten Grundflächen, ist trotzdem eine weitere Überschreitung in geringfügigem Umfang von bis zu zehn Prozent zulässig.

Eine weitere Neuerung: Starre Baufenster entfallen. Stattdessen sind die zulässigen Bereiche durch blaue, parallel zur Straße verlaufende Linien begrenzt. Innerhalb dieser Linien darf gebaut werden, wobei ein Mindestabstand einzuhalten ist.

Wohnen, Ferien, Nutzung: Das ist künftig erlaubt

Details aus dem neuen B-Plan

In den Bereichen SO 1.1 bis SO 1.9 sind Dauer- und Ferienwohnungen zulässig, ebenso in den Bereichen SO 2.1 bis SO 2.5. Die Gebiete unterscheiden sich durch zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten. Grundsätzlich gilt: Pro Gebäude ist mindestens eine Dauerwohnung vorzusehen, mit einer Mindestgröße von 75 Quadratmetern (in bestimmten Fällen 50 Quadratmeter). Zulässig sind ausschließlich Einzelhäuser. Neben- oder Zweitwohnungen sind im Sondergebiet nicht erlaubt.

Für einen kleinen Bereich mit sechs Grundstücken westlich des Präästerstig und nördlich des Smäswai bleibt weiterhin ein reines Wohngebiet (WR) vorgesehen. Dieses Gebiet wurde mit der 3. Änderung des B-Plans 4 im Jahr 2006 ausdrücklich für den Dauerwohnungsbau festgelegt.

So geht es im Verfahren weiter

Nach dem Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung folgt nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die Unterlagen können bis zum 7. Januar 2026 beim Amt Föhr-Amrum eingesehen werden
(www.amtfa.de – Start > Bauen & Planen > Bauleitplanverfahren > Nebel).
Zudem besteht die Möglichkeit, Anregungen, Wünsche und Bedenken per E-Mail, Post oder telefonisch einzubringen.

Anschließend werden alle eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und in einen förmlichen Planentwurf eingearbeitet. Dieser wird erneut öffentlich ausgelegt und den Behörden vorgelegt. Nach abschließender Bewertung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan. Mit der Bekanntmachung tritt er in Kraft.

 

Über Ralf Hoffmann

Ralf Hoffmann wurde 1955 in Schleswig geboren und zog mit seinen Eltern und Geschwistern 1962 nach Amrum. Nach dem Abitur in Niebüll studierte Ralf Luft und Raumfahrttechnik in Berlin. Die ersten 6 Berufsjahre verbrachte er als Entwicklungsingenieur bei VW und danach wechselte er als Aerodynamischer Entwicklungsingenieur zu Ford nach Köln. Als Leiter der Aerodynamischen Entwicklung für Ford Europa und die letzten 15 Jahre als Manager Aerodynamik und Motor- und Komponentenkühlung war er weltweit verantwortlich und viel unterwegs, um die jeweiligen Prototypen unter Hitze und Kälte zu testen. Nach all den Jahren auf dem Festland sind Ralf und seine Frau Karin nun wieder nach Amrum zurückgekehrt.

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One comment

  1. Bernhard Huckriede

    Verhältnisse, wie sie angeblich in Süditalien herrschen. Hat die Bauaufsicht Angst vor der Fährüberfahrt?

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