Die Sommersaison ist zwar noch in vollem Gange, doch schon längst gehen bei den Vermietern die Buchungen für den Jahreswechsel ein. Damit verbunden ist oftmals eine Anfrage: Wie sieht es auf den Inseln Föhr und Amrum mit den Bestimmungen in Sachen privater Silvesterfeuerwerke aus?
Hier der derzeitige Stand der Dinge:
Das Amt Föhr-Amrum befindet sich als örtliche Ordnungsbehörde in der Ausarbeitung einer Allgemeinverfügung hinsichtlich eines Abbrennverbots von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 zum Schutz brandlastempfindlicher Gebäude auf Grundlage des Brandschutzgesetzes. Auch wenn der abschließende Beschluss noch aussteht, zeichnet es sich ab, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in sämtlichen bewohnten Gebieten sowie auf Flächen, die dem Naturschutz unterliegen, untersagt wird. Dies betrifft voraussichtlich auch Küstenschutzanlagen, wie beispielsweise Deiche und Strände.
Es ist geplant, die Allgemeinverfügung Ende September / Anfang Oktober zu veröffentlichen. Bestandteil der Verfügung werden für die Inseln Amrum und Föhr entsprechende Karten sein, in denen die jeweiligen Verbotszonen eindeutig ausgewiesen werden. Um dies zu erreichen, ist das Ordnungsamt derzeit dabei, auf beiden Inseln sämtliche Ortslagen und auch die Außenbereiche abzufahren. Auf diese Weise wird genau notiert, wo sich Reetdachhäuser oder auch PV-Anlagen auf Dächern befinden und entsprechend ein konsistentes und undurchlässiges Lagebild gezeichnet.
Ein generelles, flächendeckendes Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ist nicht vorgesehen, da hierfür nach den derzeit geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen keine entsprechende Grundlage besteht. Für die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Verbotszonen sind grundsätzlich, sowohl die örtliche Ordnungsbehörde als auch die Polizei zuständig. Allerdings wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass eine flächendeckende Kontrolle aufgrund der hierfür erforderlichen personellen Kapazitäten nicht gewährleistet werden kann, da dies die vorhandenen Ressourcen der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheblich überschreiten würde. Unabhängig davon wird selbstverständlich an die Eigenverantwortung und den gesunden Menschenverstand der Bürgerinnen und Bürger appelliert, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Menschen, Gebäuden, Natur- und Küstenschutzflächen.
Sobald die Allgemeinverfügung abschließend erarbeitet und veröffentlicht wurde, werden die konkreten Regelungen und Verbotszonen verbindlich benannt werden.
Pressetext: Andreas Hansen – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – Fon: 04681/7470160 – E-Mail: pressestelle@amtfa.de
Amt Föhr-Amrum Hafenstraße 23 25938 Wyk auf Föhr
AmrumNews Online-Zeitung der Insel Amrum



>…schon längst gehen bei den Vermietern die Buchungen für den Jahreswechsel ein. Damit verbunden ist oftmals eine Anfrage: Wie sieht es auf den Inseln Föhr und Amrum mit den Bestimmungen in Sachen privater Silvesterfeuerwerke aus?<
Warum können die Inseln nicht das seit Jahren bekannte, beliebte und begehrte besondere Merkmal einer böllerfreien Sylvesternacht erhalten?
Ich bin sicher, wenn zukünftig auch hier geböllert werden darf, bleiben die Gäste zum Jahreswechsel halt zu Hause.
Im ganzen Land wird für weniger private Böllerei gekämpft, und die Inseln wollen (sollen?) das nun erlauben?
Muss man das verstehen?
PS: ich verstehe auch immer noch nicht, wieso wie es möglich war, dass an einem der ·stillen Feiertage", dem Volkstrauertag (2024 am 17.11.) um Mitternacht und eine 3/4 Std danach ein zweites Mal große Feuerwerke über Wittdün abgefeuert wurden!
Abgesehen von den erschrockenen Menschen war das für alle Tiere (drinnen und draußen) der absolute Horror!
Uta Freiwald-Wallgrün
” Allerdings wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass eine flächendeckende Kontrolle aufgrund der hierfür erforderlichen personellen Kapazitäten nicht gewährleistet werden kann, da dies die vorhandenen Ressourcen der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheblich überschreiten würde.”
Warum schreibt man das in eine Pressemitteilung? Dann kann man gleich schreiben: Böllert ruhig, es erwischt euch sowieso keiner.
Den Texter dieser Mitteilung sollte man zu einem Kurs schicken, wie man eine Pressemitteilung so schreibt, das sie ihren zweck erfüllt.
Etwas mehr Kontext wäre gut. Ich denke das haben wir dem Rechtlichen Tummelum 2025 zu verdanken als ein Fabrikant von Feuerwerksartikeln sich durch das Allg. Abbrennverbot ach so benachteiligt fühlte das er dagegen klagte. Einfach hier nach “Feuerwerk 2025” suchen, oder hier:
https://www.amrum-news.de/2025/12/12/gemeinsame-stellungnahme-zur-aufhebung-des-feuerwerksverbots-auf-den-inseln-foehr-und-amrum/
https://www.amrum-news.de/2025/12/19/amt-foehr-amrum-erlaesst-allgemeinverfuegung-zum-abbrennverbot-fuer-feuerwerkskoerper-der-kategorie-f2/
Die Mühlen der Justiz sind nun mal langsam, die der Behörden ebenso. Und einen “Oh, bald ist Weihnachten, jetzt aber Schnell” Moment hatte vermutlich schon jeder. 😉 Beim Fehlen von Kontrolleuren auf die Eigenverantwortung hin zu weisen finde ich aber auch etwas Hmm, “Unglücklich” Das ist wie bei Überwachungs-kameras. Die halten erst mal auch nichts und niemanden ab, sie ermöglichten es nur den Täter anschließend zu identifizieren. Egal wie, Einen Schuldigen gibt es IMMER – wenn was Passiert IST. Und nur manchmal auch wenn nichts passierte. [Bitte Lächeln, hier ist die Kamera] K.M.