Amt Föhr-Amrum erlässt Allgemeinverfügung zum Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 …

Auf den Inseln bleibt es zu Silvester ruhig. Aus Brand- und Naturschutzgründen gilt erneut ein umfassendes Abbrennverbot für Feuerwerkskörper.

Gericht kippt Lärmschutz-Verbot – Inseln reagieren

Das Amt Föhr-Amrum hatte im März 2025 auf Grundlage des Lärmschutzrechts des Landes Schleswig-Holstein ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper auf den Inseln Föhr und Amrum für die Silvesterzeit erlassen. Dieses wurde durch das Oberverwaltungsgericht Schleswig mit Beschluss vom 9. Dezember 2025 (Az. 5 MR 2/25) außer Vollzug gesetzt. Die Aufhebung des Böllerverbots hat auf den Inseln für große Unruhe gesorgt.

Auf Amrum gibt es bereits seit 1981 ein Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2. Einheimische und Urlauber schätzen den ruhigen Jahreswechsel ohne Knallerei. Viele Gäste – insbesondere Hundebesitzer – reisen gezielt nach Amrum, um der teilweise gefährlichen Ballerei zu entgehen.

Nun hat das Amt Föhr-Amrum auf Grundlage des bundesrechtlichen Sprengstoffgesetzes am 19. Dezember 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der auf den Inseln Föhr und Amrum ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 gilt.

Brandgefahr durch Reetdächer und Insellage

In der Zeit vom 31. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 ist aufgrund einer erhöhten Brandgefahr für reetgedeckte Gebäude und andere brandempfindliche Anlagen das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk wie etwa Raketen, Kanonenschläge, Knallfrösche oder Schwärmer) auf den Inseln Föhr und Amrum untersagt.

Das Abbrennverbot ergeht unter Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der derzeit geltenden Fassung. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, um zu verhindern, dass zum Jahreswechsel durch Feuerwerkskörper Brände entstehen. Aufgrund der Insellage können die örtlichen Feuerwehren nicht kurzfristig durch Kräfte vom Festland unterstützt werden, sollte es an mehreren Orten gleichzeitig zu Bränden kommen. Verstöße gegen das Abbrennverbot können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro pro Einzelfall geahndet werden.

In einer detaillierten Liste werden zahlreiche Anlagen aufgeführt, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und zu denen ein Sicherheitsabstand von 200 Metern einzuhalten ist.

Natur- und Artenschutz als wichtiges Argument

Der überwiegende Teil der Insel Amrum ist Naturschutzgebiet. Gemäß § 23 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind dort alle Handlungen verboten, die zu einer nachhaltigen Störung führen können. Nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist es unter anderem untersagt, wild lebende Tiere der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören. Eine Beeinträchtigung überwinternder Vogelarten durch Feuerwerk kann nicht ausgeschlossen werden.

Zusätzlich verbietet die Kreisverordnung zum Schutz von Landschaftsteilen auf der Insel Amrum vom 20. Oktober 1982 im Landschaftsschutzgebiet Amrum gemäß § 4 Abs. 1 Ziffer 1, „die Ruhe der Natur und den Naturgenuss durch Lärmen oder auf andere Weise zu stören“.

Auf Amrum bestehen zudem große Wald- und Heideflächen. Nach § 2 Abs. 1 der Waldbrandschutzverordnung Schleswig-Holstein (WaldSchV SH 2013) ist das Anzünden und Mitführen von Feuer oder offenem Licht sowie der Umgang mit brennenden oder glühenden Gegenständen in Wäldern, Mooren und Heiden sowie in einem Abstand von weniger als 100 Metern zu solchen Flächen verboten.

Appell an Gäste und Einheimische

Der Einzelhandel auf den Inseln hat sich auf einen Verzicht auf den Verkauf von Feuerwerkskörpern verständigt. Nach den Allgemeinen Beförderungsbestimmungen für Fährschiffe ist außerdem die Beförderung explosiver Gegenstände auf den Fähren der W.D.R. verboten.

Die Allgemeinverfügung schließt mit einem Appell von Amtsdirektor Christian Stemmer:

Zum Schutz von Einheimischen, Gästen und Feuerwehrkräften sowie mit Blick auf die einzigartige Natur der Inseln Föhr und Amrum im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer wird unabhängig von Verboten dazu aufgerufen, auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten

Die Pressemitteilung kann auf der Homepage des Amtes Föhr-Amrum eingesehen werden:

https://www.amtfa.de/news/1/1178061/nachrichten/pressemitteilung-des-amtes-f%C3%B6hr-amrum-abbrennverbot-f%C3%BCr-feuerwerksk%C3%B6rper.html

Über Ralf Hoffmann

Ralf Hoffmann wurde 1955 in Schleswig geboren und zog mit seinen Eltern und Geschwistern 1962 nach Amrum. Nach dem Abitur in Niebüll studierte Ralf Luft und Raumfahrttechnik in Berlin. Die ersten 6 Berufsjahre verbrachte er als Entwicklungsingenieur bei VW und danach wechselte er als Aerodynamischer Entwicklungsingenieur zu Ford nach Köln. Als Leiter der Aerodynamischen Entwicklung für Ford Europa und die letzten 15 Jahre als Manager Aerodynamik und Motor- und Komponentenkühlung war er weltweit verantwortlich und viel unterwegs, um die jeweiligen Prototypen unter Hitze und Kälte zu testen. Nach all den Jahren auf dem Festland sind Ralf und seine Frau Karin nun wieder nach Amrum zurückgekehrt.

schon gelesen?

Winterwunder auf vier Beinen

Mitten in Sturm, Schnee und Regen beginnt neues Leben.Auf Amrum sorgt ein neugeborenes Kalb bei …

3 comments

  1. Entscheidung zum Abrennen von Feuerwerkskörper…vom 19.12.2025

    Liebe Amrumer,
    von Herzen Dank für die Entscheidung, dass Natur, Tiere, Häuser, Menschen auf der Insel vor Feuergefahr und Knallerei weiterhin verschont bleiben!!!
    Auch ich komme zum Jahreswechsel, u. a. um dem ganzen Krach und Rummel zu entfliehen. Freue mich, morgen auf die Insel zu kommen!

    Hilke Milarch

  2. Das klingt doch schon deutlich besser als das vorherige, schwammige Allgemeinverbot.
    Ich hoffe nur, dass es auch eine Karte geben wird, auf der alle Bereiche eingezeichnet sind in denen man Feuerwerk zünden darf. Sonst muss man als Feuerwerk-Zündender (und Ordnungsamt/Polizei) ja erstmal eine großräumige Ortsbegehung, zur Klassifizierung aller möglichen Gebäude durchführen, am besten noch mit einem 200m langem Maßband, die Vorstellung lässt mich schmunzeln.
    Typisch deutsch das Ganze 😀

  3. Hach. Immer diese Schildbürger und ihre “Streiche” Also ich würde jedem der nach einer Karte fragt um Zonen zu finden in denen man “eventuell DOCH” ganz legal Feuerwerk zünden dürfte einen Plan des jeweiligen Ortes vorschlagen auf dem ALLES Rot (für Verboten!) markiert wäre. Und was die WaldbrandschutzVO angeht: Wenn man es GENAU nimmt (Also Korinthen-mäßig genau) dann dürfte man wohl auch zwischen den Orten nicht mit dem Auto unterwegs sein (Benziner/Diesel/Elektro=Zündquelle) dabei keine Streichhölzer oder Feuerzeuge (Potentielle Zündquellen) mit führen und wenn die Straße mal neu asphaltiert werden müsste sähe ich ein Problem für die dazu nötige Maschine (Feuer an Bord) denn Wald/Heide grenzt an den meisten Stellen direkt an die Straßen. Oder, machen wir’s einfacher: Es ist einfach ALLES VERBOTEN das NICHT ERLAUBT wurde. Und Feuerwerk ist es hier NICHT. Und alle anderen haben dann das Feuerwerk im Kopf, mit dem “Schuss” den sie nicht gehört haben. 🙂 K.M.

Schreibe einen Kommentar

WP2Social Auto Publish Powered By : XYZScripts.com