Das Amt Föhr-Amrum bittet um Ihre Unterstützung bei der Bereitstellung von geeignetem Wohnraum für Schutzsuchende, insbesondere aus der Ukraine. Ziel ist es, zeitnah sichere, menschenwürdige und klare Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, damit Betroffene schnell an einen ruhigen und stabilen Ort gelangen können.
Das wird gesucht:
Art des Wohnraums: wohnliche, sichere, beheizbare Unterkünfte mit eigenem Zugang bzw. separatem Bereich (z. B. Wohnungen, Häuser, Appartements, möblierte Zimmer, Notquartiere). Barrierearme Zugänge bevorzugt
Lage: im Amtsgebiet Föhr-Amrum, möglichst nahe zu Verkehrsverbindungen, relevanten Einrichtungen (Schulen, Gesundheitsversorgung, soziale Dienste) und Arbeitsmöglichkeiten
Kapazität: je Unterkunft flexibel, bevorzugt langfristige Lösungen, aber auch temporäre Unterbringung bis zur Neuverteilung oder Integration
Ausstattung: Grundausstattung (Bett, Matratze, Grundküche, Sanitärbereich), Rauchmelder, funktionierende Heizung/Wasserversorgung, Internetzugang nach Möglichkeit
Sicherheit und Rechtliches: Einhaltung aller relevanten Gesetze, Vermietung an Personen mit Schutzstatus, transparente Mietverträge, klare Hausordnung
Privatsphäre und Würde: getrennte Räume, angemessene Privatsphäre, respektvolle Wohnatmosphäre
Das bieten wir:
Zusammenarbeit mit kommunalen- und regionalen Stellen zur kooperativen Unterbringung.
Unterstützung bei Bedarf bei Meldung, Registrierung, Gesundheits- und Sprachförderung sowie beim Zugang zu Grundversorgung
Faire, transparente und rechtssichere Abwicklung von Vermietungen
Anforderungen an Vermieter/Verwender des Wohnraums:
Rechtmäßige Eigentums- oder Nutzungsberechtigungen
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern und Hilfsorganisationen
Bereitschaft zur Bereitstellung oder Mitwirkung an notwendiger Infrastruktur und Betreuung, soweit erforderlich
Bereitschaft zur Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse von Schutzsuchenden (z. B. familiäre Bedürfnisse, Sprache, Sicherheit)
Das benötigen wir:
Kurzbeschreibung des verfügbaren Wohnraums (Adresse, Größe, Anzahl der Zimmer, Ausstattung, Barrierefreiheit, Mietpreis/Monatsmiete, Nebenkosten, Verfügbarkeit)
Kontaktdaten für Rückfragen (Name, Telefonnummer, E–Mail)
Maximale Belegungsdauer bzw. Verfügbarkeit ab dem gewünschten Zeitraum
Kontakt:
Amt Föhr-Amrum
Leitung Ordnungsamt
Tel.: 04681 – 5004 849
E-Mail: d.schultz@amtfa.de
Hinweise:
Bitte geben Sie bei Kontaktaufnahme an, welche Art von Unterkunft Sie anbieten, Kapazität, Lage und bevorzugte Vermietungsbedingungen.
Sollten Sie konkrete Wohnraumangebote haben oder weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an die oben genannten Kontaktstellen.
Datenschutz:
Die im Rahmen dieser Abfrage erhaltenen Daten verwenden wir ausschließlich zur Koordination von Unterkünften für schutzsuchende Personen und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Eine Weitergabe erfolgt nur an autorisierte Stellen im Rahmen des Verfahrens und mit Einwilligung der betroffenen Vermieterinnen und Vermieter.
Wir danken allen Vermieterinnen und Vermietern für Ihre Bereitschaft zur Unterstützung in dieser wichtigen humanitären Aufgabe. Gemeinsam schaffen wir sichere und menschenwürdige Perspektiven für Schutzsuchende im Amt Föhr-Amrum.
Pressetext: Andreas Hansen – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – Fon: 04681/7470160 – E-Mail: pressestelle@amtfa.de
Amt Föhr-Amrum Hafenstraße 23 25938 Wyk auf Föhr
AmrumNews Online-Zeitung der Insel Amrum



Ich konnte mir beim Lesen nicht verkneifen mich zu fragen (und nun auch hier) was die ganze Auflistung (von m.E. Selbstverständlichem) denn soll. Ist “einfach nur eine Freie Wohnung” nicht genug? Ich weiß ja nicht wie viele Freie Wohnungen es geben kann auf den Inseln auf denen es eh schon schwierig sein dürfte überhaupt eine Bezahlbare Wohnung zu finden. Die werden nicht von allein mehr nur weil das Amt danach fragt. Man müsste einfach mehr Bauen – für Hier Lebende/arbeitende, und nicht für Feriengäste. 🙂
Und der nächste Gedanke ging an die (keine Ahnung wie viele) Vermieter denen eine Nutzungs-untersagung zuteil wurde. Schon klar, das klemmt dann etwas mit den “Rechtlichen” Anforderungen hier. Aber wenn man es ernst meint dann sollte man vielleicht über die Möglichkeiten ausnahmen zu gewähren nachdenken. Den Vermietern dürfte es auch lieber sein eine Wohnung eine Zeit lang zu vermieten (und damit Einnahmen zu erzielen) als Minus oder Null€ für erzwungenen Leerstand. Wenn nicht, Viel Glück bei der suche nach dem Schwarzen Loch im Dunklen Keller. Lösungsorientiert erscheint mir das dann nicht wirklich. Dann heißt es eben sinngemäß “Tut uns Leid Liebe vor einem Unrechtmäßigen Angriffskrieg Geflüchtete aber das Recht ist nun mal so”. 🙁 Und; der Vollständigkeit halber; sind die eh schon Wohnung-suchenden hier arbeitenden bestimmt auch nicht begeistert wenn sie eine Verfügbar WE nicht bekommen könnten – weil sie leider nicht geflüchtete sind. K.M.