„Erst in der zurückliegenden Woche sind gleich drei große Reisebusse über die Bankette vor unserem Grundstück gefahren und haben einen satten Absatz in den unbefestigten Seitenstreifen gewalzt“, regt sich Arno Hinrichs aus Norddorf auf.
„Wenn jetzt hier aufgrund des Absatzes jemand zu Fall kommt, steht die Gemeinde in der Verantwortung. Mähen und sauber halten müssen wir den Bereich zwischen Grundstückszaun und Straße ja laut Ortssatzung ohnehin schon, aber solche „Baumaßnahmen“ liegen nach meinem Rechtsverständnis nicht in unserer Zuständigkeit“, so Hinrichs.
Auch er gehört zu den Bürgern Norddorfs, die auf Druck der Gemeinde Post vom Ordnungsamt bekommen haben. Wie wir berichteten, wurden vor vielen Grundstücken die Rasenbanketten mit Blumenkübeln und Feldsteinen gegen den Verkehr abgegrenzt. Zum Eigenschutz vor dem Zerfahren, so die Argumentation. „Dies ist nicht mit der Verpflichtung der Gemeinde, im Falle eines Haftungsanspruchs Dritter, die aufgrund der auf Gemeindeland aufgestellten Gegenstände Schaden erlitten haben, vereinbar“, hatte Bürgermeister Peter Koßmann auf der diesjährigen Einwohnerversammlung erklärt. „Auch wenn wir die Blumenkübel und Steine nicht auf den Banketten postiert haben, stehe ich als ehrenamtlicher Bürgermeister in der Haftung“, stellte Norddorfs Bürgermeister die Rechtslage klar.
„Der Dünemwai ist in seiner Ausdehnung überhaupt nicht für den Schwerlastverkehr ausgelegt. Es braucht nur ein Fahrzeug auf der gegenüberliegenden Seite abgestellt sein, schon weichen die Lastwagen und Busse auf den unbefestigten Seitenstreifen aus und sorgen für einen Kollateralschaden an der Grünfläche“, so Hinrichs. Dessen Spuren sind für Fahrradfahrer nicht minder gefährlich als Büsche und Blumentöpfe, so sein Vergleich. „Wenn die Gemeinde solch einen Streifen vor den Grundstücken besitzt und ihn nicht entsprechend stabil ausführt, wird das hier zur Dauerbaustelle. Vorstellbar wären für mich, bei den gegebenen Vorgaben, Rasengittersteine“, so der Vorschlag.
Bürgermeister Koßmann möchte die Verhältnismäßigkeit gewahrt wissen und sieht das dörfliche Zusammenwirken als wichtigen Baustein einer funktionierenden Gemeinschaft an. „Wenn solche Schäden eintreten, sollten diese bei der Gemeinde gemeldet werden, um vor Ort zu entscheiden ob die Maßnahmen über die Möglichkeiten der Grundstückseigentümer hinausgehen diese wieder auszugleichen“, so Koßmann. „Ob es einem etwaigen Mitwirken unseres Bauhofes bedarf oder gar ein in Regressnehmen des Verursachers bedarf, kann nur an Ort und Stelle geklärt werden. Allerdings sehe ich derzeit keinerlei Finanzspielraum für die Installation von Rasengittersteinen. Zumal es dann sicherlich zig weitere Beispiele für solch Maßnahmen geben wird. Wir wollen das nicht ignorieren, doch haben wir direkt förderliche Maßnahmen fürden Tourismus angeschoben, die es gilt, umzusetzen“, bringt Koßmann die Umstände auf den Punkt.
Die seit 1986 gültige Fassung der Satzung zur Straßenreinigung regelt die Verpflichtungen der Anwohner.
Verantwortlich für diesen Artikel: Thomas Oelers
Hallo,
ich bin zwar nur ein regelmäßiger Urlauber auf der Insel Amrum. Aber mir ist durchaus bewusst, welche Reisebusse dort regelmäßig verkehren. Die AWO-Häuser haben meiner Meinung nach nichts mit Tourismus zu tun. Kann denn nicht die AWO dort finanziell unterstützen? Schließlich sind das die Busse, die regelmäßig zu den AWO-Häusern fahren, bzw. zurückfahren.
Grüße
Christoph
@Herr Keßler: Wenn Sie regelmäßiger Urlauber sind meinen Sie bestimmt die AOK Häuser in Norddorf…. und warum haben die Patienten dieser Klinik nichts mit dem Tourismus zu tun? Für diese Mütter die sich hier erholen werden genauso Kurabgaben gezahlt wie Sie das auch tun müssen. Außerdem wird auch so macher Euro dieser Patienten hier auf dieser Insel bleiben. Ich selber habe das Glück dadurch einen festen und ganzjährigen Arbeitsplatz auf der Insel zu habe.
Ich finde den Satz daher nicht sehr angebracht: …. nichts mit dem Tourismus zu tun! Vorher informieren.