„Es gibt klare Regeln bezüglich der Reinigungs- und Pflegemaßnahmen und das auch auf Amrum“, bringt Sabine Grochla vom Ordnungsamt in Nebel die teilweise hartnäckige Ignoranz der Grundstückseigentümer auf den Punkt.
„In den entsprechenden Satzungen der Gemeinden sind diese Aufgaben und Pflichten formuliert und lassen eigentlich keine Zweifel und Diskussionen zu. Doch meinen einige Eigentümer – und davon leider viel zu viele – dass es zweierlei Maß gibt“, so die Mitarbeiterin des Ordnungsamts des Amtes Föhr-Amrum. „Wenn man zum wiederholten Mal auf zugewachsene Bürgersteige, über die Grundstücksgrenze hinauswachsende Vegetation, verdreckte Straßen und Bürgersteige, um nur einige Beispiele zu nennen, hinweist und zu entsprechenden Maßnahmen auffordert, wird der Ton nicht selten rüde“, bedauert die Verwaltungsangestellte.
Leider sei derzeit auch allzu häufig zu beobachten, dass Baustellenausfahrten von Grundstücken wie eine Schlammwüste aussehen und für die Verkehrsteilnehmer und Fußgänger ein erhebliches Unfallrisiko mit sich bringen. „Hier ist klar der Verursacher in der Pflicht, und wenn der nicht dafür aufkommt, ist der Grundstückseigentümer verantwortlich“.
Die Ignoranz und so manch dickes Fell ziehen aber auch nach sich, dass zusätzliches Gefahren- und Schadenspotenzial entsteht. Im „Sanghughwai“ in Nebel musste das Löschgruppenfahrzeug der Feuerwehr Wittdün, zum Glück nur während einer Übung, Schlangenlinien fahren, weil die tief hängenden Äste ständig im Aufbau des rund 250.000 Euro teuren Fahrzeugs verhakten. Hier wird definitiv das Lichtraumprofil von 4 Metern nicht eingehalten.
Die Grundstückseigentümer sollten darüber mal nachdenken, ob sie sich immer noch so gut fühlen und sich auf eine tolle Optik berufen, wenn solch ein Einsatzfahrzeug bei Ihnen vor der Tür verunfallt und in Not befindliche Menschen ihrem Recht auf Rettung beraubt werden. Passend dazu zwingt die den Bürgersteig überwuchernde Vegetation Mütter mit Kinderwagen auf der Straße zu laufen. In der jetzt dunklen Jahreszeit überkommt einem da schon ein mulmiges Gefühl. Wenn überhaupt kein Einsehen seitens der aufgeforderten Eigentümer zu erzielen ist, besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Fremdreinigung beziehungsweise Ersatzvornahme.
Nebels Bürgermeister bedauert die schon seit vielen Jahren unter den Nägeln brennende Situation. „Bedauerlicherweise rückt der Gedanke, den Obliegenheiten die ein Grundbesitzer in der Gemeinde nachzukommen hat, bei einigen Mitbürgern immer mehr in den Hintergrund“, so Bernd Dell-Missier. „Aber eben dieser Einzelbeitrag, etwas für das Gesamtbild der Gemeinde zu tun und somit den touristischen Anforderungen durch ein gepflegtes Anwesen Vortrieb zu geben aber auch gemäß einem funktionierenden Miteinander seine Pflichten zu erfüllen, ist in unserem insularen Miteinander so wichtig“, so sein Appell.
Leider sind immer mehr Leute geneigt dem schlechten Beispielgebern, trotz eindeutiger Regelungen in entsprechenden Satzungen, eben nicht vor der eigenen Tür für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen, zu folgen. „Lobend hervorheben möchte ich diejenigen Mitbürger, die regelmäßig, die vor Ihrem Grundbesitz liegenden Gehwege und Straßenabschnitte pflegen, freihalten und säubern. Dies geschieht nicht, weil die Satzungen dies so vorsehen, sondern weil sie es als Selbstverständlichkeit ansehen. Ich kann mir nur wünschen, dass diesen reinlichen und pflichtbewussten Leuten nicht aus Verdruss über die mehr werdenden schwarzen Schafe die Freude an dem eigenen ansehnlich gepflegten Grundbesitz verlieren“. Grundsätzlich scheint es aber tatsächlich Einstellungssache zu sein, ob man eine Stunde des Samstagnachmittages dem Allgemeinwohl opfert oder doch lieber die Füße hochlegt. Erschwerend hinzu kommt, dass einige Zweitwohnungsbesitzer Ihre Obliegenheiten zum Beispiel durch Auftragsvergaben an Dritte bei eigener Ortsabwesenheit oft nicht eindeutig genug geregelt haben. Neben den oben beschriebenen, oftmals noch deutlicher zutage tretenden Problemen mit den Räumpflichten bei Glatteis und Schneefall, kommen noch ganz banale Probleme hinzu. Zum Beispiel der Entsorgungsvorgang des Hausmülls. Graue, grüne und gelbe Mülltonnen werden gleichzeitig bei Abreise ohne Beachtung jeglicher Abfuhrtermine für Restmüll oder Wertstoffe an die Straße gestellt. „Dies allein ist Ärgernis genug. Über die Standzeit der drei farbenfrohen Tonnen nach Leerung und Ihren Straßenbild prägenden Eigenschaften ganz zu schweigen“, formuliert Bürgermeister Dell-Missier die Problematik für die ganze Insel.
Thomas Oelers