Seit der Gesetzesnovelle des Baugesetzbuchs im Mai 2017 ist es nunmehr gesetzliche Vorgabe, öffentliche Auslegungen und Bekanntmachungen in
Bauleitplanverfahren auch über das Internet zu veröffentlichen. Die entsprechende gesetzliche Grundlage findet sich § 4a Abs. 4 Baugesetzbuch. Das Hochladen entsprechender Dateien für die Insel Amrum wird zukünftig über die Homepage des Amtes Föhr-Amrum erfolgen. Eine
Verlinkung zu diesen Informationen wird von den Amrum-News ab sofort unter der Rubrik “Öffentliche Sitzungen/Bauleitplanverfahren” (siehe oben) erfolgen.”
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