Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein

Itzehoer Versicherungen

Das Kabinett der Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 17. März getagt und mit der „Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein“ weitere verschärfte Regelungen für den Tourismus beschlossen. Reisen nach Schleswig-Holstein, Übernachtungsreisen und Tagesreisen werden untersagt.

 

Folgende Punkte wurden nach dem Infektionsschutzgesetz verordnet:

  • Beherbergungsbetriebe ausschließlich für touristische Zwecke sind zu schließen. Die Abreise hat bis zum 19.03.2020 zu erfolgen.
  • Reisen aus touristischem Anlass (Tagestourismus) sind ab dem 18.03. untersagt. Ordnungsrechtliche Kontrollen sind vorgesehen.
  • Gaststätten sind ab dem 18.03. zu schließen. Liefer- und Abholservices sind weiterhin erlaubt.
  • Das Sonntagsverkaufsgebot wird u.a. für Einzelhandel, Wochenmärkte, Drogerien und Apotheken aufgehoben.
  • Die Bäderregelung tritt bis zum 19.04.2020 außer Kraft.

 

Als Übernachtungsbetriebe gelten: Hotels, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Appartements. Betroffen sind auch Campingplätze inklusive der Dauercampingstellplätze und Wohnmobilstellplätze, sowie Yachthäfen und Sportboothäfen.

 

Mit In-Kraft-Treten des Verbots der touristischen Nutzung dürfen Gastgeber keine Gäste mehr beherbergen. Darauf und auf die Folgen müssen Gäste hingewiesen werden, sonst macht der Gastgeber sich u.U. schadenersatzpflichtig. Neue Buchungen dürfen für den Zeitraum des Verbots nicht erfolgen.

 

Für Buchungen, die den Zeitraum nach dem 19.04.2020 betreffen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den üblichen Stornierungsbedingungen. Das ist insbesondere wichtig, um bestehende Buchungen für die Hauptsaison möglichst nicht zu gefährden.

 

Aktuelle Informationen können Sie auf der Website des Deutschen Tourismusverbands einsehen.

Gleichzeitig wird morgen durch den Landtag ein Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht, um existenzbedrohte Betriebe zu unterstützen. Ein Hilfsprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro soll dafür zur Verfügung gestellt werden. Nähere Informationen dazu werden kurzfristig erwartet.

 

Die Landesregierung und die Oppositionsfraktionen bitten um Verständnis, dass diese Einschränkungen zum Schutz der Gesundheit absolut notwendig seien. Sie bitten alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, den Empfehlungen zu folgen und die sozialen Kontakte so weit wie irgend möglich zu reduzieren.

 

 

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