Strandräuber  


„Amrum war damals wie jetzt ein mehrenteils dürres Heide- und Dünenland, klein an Fläche, aber mit großen, weit hinaus reichenden, für die Seefahrt gefahrvollen Sandbänken umgeben. Die Insel hat eine Kirche und von Alters her sehr rasche, entschlossene, aber als Stranddiebe berüchtigte Einwohner“, schrieb der Sylter Chronist und Lehrer Christian Peter Hansen im Jahre 1877 in seiner „Chronik der friesischen Uthlande“.

“Strandräuber” beim Bergen einer Planke

Wie andere Sylter mochte auch Hansen die benachbarten Amrumer nicht leiden, weil diese sich dauern auf der unbewohnten Südspitze Hörnum herumtrieben und dort als „Strandräuber“ eine dominierende Rolle spielten. Denn auf Hörnum strandeten zahlreiche Schiffe, und immer wieder waren die Amrumer „rasch und entschlossen“ zur Stelle, um Strandgut und Schiffsladungen zu bergen und den Rantumern vor der Nase wegzuschnappen. Denn Hörnum gehörte zur Gemeinde Rantum. Aber Rantum lag 12 Kilometer von Hörnum entfernt, und hier wurde ein Strandungsfall oft erst nach Tagen entdeckt. Und da hatten die Amrumer „ihre“ Arbeit oft schon getan, so im Januar 1839, als ein Bremer Schiff mit wertvoller Tabakladung strandete und die Amrumer sofort zur Stelle waren, um zunächst die Schiffbrüchigen zu retten, dann aber die Tabakladung unter Aufbietung einer regelrechten Bootsflotte nach Amrum zu verschiffen. Denn auf Amrum, mitten in Norddorf, befand sich eine Art Ausgucksposten, von dem aus man die Ereignisse auf Hörnum bei Sturmwetter ständig im Auge bzw. im Spektiv hatte, während die Rantumer nicht bei Budersand um die Ecke schauen konnten und die Entfernung nach Hörnum auch einen Tagesmarsch bedeutete, während die Amrumer vom Norddorfer Strand bzw. dem damaligen Kniephafen binnen einer Stunde zur Stelle waren.

Aber auch die Sylter, vor allem die Bewohner des unter Wanderdünen sterbenden Dorfes Rantum, machten sich als „Strandräuber“ einen Namen. Beispielsweise mussten im Jahre 1682 sämtliche Hausbesitzer auf dem Amtshaus in Tondern erscheinen, um sich wegen Strandräuberei zu verantworten. Und 1692 wurde der Strandvogt Nis Bohn auf seiner eigenen Hochzeitsfeier erstochen, weil er drei Männer und vier Frauen wegen Strandräuberei vor Gericht gebracht hatte. Schließlich stellte die Regierung im Jahre 1713 den bekannten Grönlandkommandeur Lorenz Petersen de Hahn als „Strandinspektor“ ein, als Oberaufsicht über die Strandvögte des Strandes von Westerland bis Hörnum.

„Strandräuberei“ war die amtliche Bezeichnung für das Bergen und heimliche Heimschaffen von angetriebenen Hölzern und Gütern von gestrandeten oder weit draußen in der Nordsee verunglückten Schiffen. Und nicht selten trieben wertvolle Dinge an, Fässer mit Wein und Rum, Baumwollballen, Kisten mit Porzellan, Gewürzen, Tee und Kaffee. So war es sehr verständlich, dass auf diesen „Strandsegen“ die Landesherrschaft ihre Augen warf und sich durch entsprechende Strandgesetze ihren Zugriff auf diese Güter sicherte. Und um ihre „Rechte“ und die Gesetze zu behüten, wurden an allen Strandbezirken etwa seit dem 13. Jahrhundert Strandvögte angestellt, die noch bis zum Jahre 1991 im Amte waren. Sie sollten bei Strandungsfällen die Bergung der Ladung und das „Abbringen“ des gestrandeten Schiffes überwachen und ständig die lose antreibenden Strandgüter bergen. Das Amt des Strandvogtes war das einzige Amt, mit dem über Bergelöhne Geld zu verdienen war und das deshalb bei den Insulanern besonders begehrt war.

Strandvögte waren aber keine Ortsfremden, sondern wurden von der Obrigkeit aus der Bevölkerung ernannt. Aber auch die „Strandräuber“ kamen ja aus der Inselbevölkerung, und daraus entstanden manche Konflikte.

Keine kriminelle Tat

„Strandräuberei“ hieß es amtlich, aber die Insulaner nannten es „Strunlupen“, Strandlaufen. Und die Strandräuber waren „Strunluper“. Die Inselbevölkerung war in älterer Zeit in sittlicher Hinsicht sehr gefestigt. Eigentliche „kriminelle“ Taten kamen auf Amrum (wie auf den anderen friesischen Inseln) praktisch nicht vor. Deshalb gab es bis Ende des 19. Jahrhunderts auf der Insel auch keine Polizei. Und in gerichtlicher Hinsicht hatten Insulaner am ehesten wegen Strandraub zu tun. Aber auch das war für die Insulaner keine kriminelle Tat, sondern eher die Ausübung eines alten „Gewohnheitsrechtes“. Und beim Bergen lose antreibender Strandgüter wurde ja auch keine namentlich bekannte Person oder Institution bestohlen, sondern dafür gesorgt, dass dem fernen und anonymen – und oft ungeliebten – Staat nicht zuviel in die Hände fiel. Man durfte sich nur nicht vom Strandvogt beim meist nächtlichen Strandgang erwischen lassen.

Und Strandlaufen, das Suchen und Finden von Strandgut, war eine Lust und Leidenschaft von Jederfrau und Jedermann im alten Amrum, für ärmere Insulaner aber auch eine Notwendigkeit. Und es wimmelte von armen Leuten im damaligen Amrum, von Witwen und Waisen, die Ehemann und Vater als Ernährer bei der Seefahrt verloren hatten. Es gab damals noch keine Versicherung und Versorgung von Hinterbliebenen, und die Not in etlichen Häusern auf der Seefahrerinsel war unvorstellbar. Deshalb spielten die Funde am Strande, seien es Nahrungsmittel, Gewürze, Gebrauchsgüter oder einfach nur Wrackholz, das zum Kochen und Heizen notwendig war, eine nicht unwesentliche Rolle.

Weil die Strandvögte aus den Kreisen der Insulaner kamen, wurde ihre Amtsführung von der Obrigkeit verständlicherweise mit einem gewissen Misstrauen betrachtet. Deshalb wurden zusätzliche Aufsichtsmänner ernannt, die das Wirken der Strandvögte zu kontrollieren hatten. Dies waren – wie erwähnt – auf Sylt beispielsweise der Grönlandkommandeur Lorenz Petersen de Hahn, auf Amrum der Küster Paul Feddersen, der im Jahre 1808 von der Birkvogtei ernannt wurde.

Aber ungeachtet staatlicher Maßnahmen blühte die Strandräuberei, weil die Armut in etlichen Inselhäusern größer war als die Ehrfurcht vor den Gesetzen. Und noch einmal: Für die Insulaner war das Bergen von Strandgut keine kriminelle Tat, sondern uraltes Gewohnheitsrecht. Andererseits scheute die Obrigkeit vor drastischen Strafen nicht zurück. Besonderes Aufsehen erregte ein Fall von Strandräuberei im Jahre 1816. Am 14. November war die englische Brigg „Eulos“ gestrandet, aber die Ladung konnte unter Aufbietung der Insulaner und ihrer Fuhrwerke an Land gebracht werden. Bei einem Vergleich mit den Ladungspapieren wurde aber das Fehlen etlicher Waren festgestellt und eine Ermittlung in Gang gesetzt. Neben Besatzungsmitgliedern wurden auch zahlreiche Amrumer als „Strandräuber“ ermittelt, und nicht weniger als 27 Männer mussten für vier Wochen ins Gefängnis. Umsonst wandte sich der Inselpastor Mechlenburg an die Obrigkeit und bat um Gnade, „weil die Familien der Delinquenten bei längerer Abwesenheit ihrer Ernährer in Not geraten…“ Vergeblich, die Strafe wurde vollstreckt. Noch schlimmer erging es aber vier Männern im Jahre 1833. Sie hatten aus dem bei Amrum gescheiterten Bremer Schiff „Hoopets Ankere“ auf See umhertreibende Teerfässer geborgen und in ihren Häusern versteckt. Die Männer wurden zu einem bis zu anderthalb Jahren Zuchthaus verurteilt, und auch hier schaltete sich der Inselpastor vergeblich ein, weil die Familien der Strandräuber (darunter ein Vater von vier unmündigen Kindern) in höchste Not gekommen waren. Erst als der 36jährige Vater aus Gram über seine Verurteilung im Zuchthaus starb, „resolvierte Seine Majestät, König Friedrich VI von Dänemark, allerhöchst am 19. Juli 1834, dass die Züchtlinge am nächstbevorstehenden Krönungstag aus der Strafanstalt zu entlassen sind“. Ins Gefängnis mussten 1873 auch zwei Frauen aus Norddorf, die Holzplanken von einem gestrandeten norwegischen Schiff an Föhrer Bauern verkauft hatten. Der Strandvogt Christian Erken versuchte zwar zunächst, die Frauen zu überreden, den Handel rückgängig zu machen und die Planken abzuliefern. „Das wollen wir wohl schön bleiben lassen, war die Antwort, … und ich musste nun nach meinen Instruktionen handeln“. Die Sache ging vor Gericht, und die Frauen erhielten zwei Wochen Arrest, abzusitzen im Gefängnis der ehemaligen Birkvogtei in Nieblum. Die „Delinquentinnen“ nahmen das Urteil mit Vergnügen an, denn im Gefängnis hatten sie es besser als in ihren ärmlichen Hütten in Norddorf.

Boy Hennark – der Norddorfer Strandvogt

Es gehört zu den Besonderheiten der Inselgeschichte, dass sowohl im Zweiten Weltkrieg als auch in den chaotischen Nachkriegsjahren, als die Insel mit Ostflüchtlingen übervölkert war und die Ernährungsnot auf mancherlei Regeln und Gesetze keine Rücksichtnahme (z. B. auf Natur- und Jagdschutz) mehr zuließ, das Strandgesetz seine Gültigkeit behielt. Und der Strand war, besonders nach Stürmen, von Menschen überlaufen, die Holz zum Heizen suchten. Aber das Strandgesetz wurde, besonders am Norddorfer Strand, von Strandvogt Boy H. Peters überwacht. Immerhin hatte „Boy Hennark“ die Verordnung insoweit gelockert, als Holz unter einem Meter Länge gesammelt werden durfte. Ob dies eine allgemeine Verfügung war oder vom Norddorfer Strandvogt persönlich praktiziert, um der Not abzuhelfen, ist nicht bekannt. Jedenfalls trieb damals reichlich Kleinholz an, ehe dann wieder aus dem zerbombten Ruhrgebiet Kohle geliefert wurde.

Der Strandvogt Boy Peters

Für seine Amtsausübung hatte Boy Hennark noch eine andere Regelung. Wenn er ein großes Stück Strandgut auf seinen regelmäßigen Kontrollgängen gefunden hatte, wurde es mit B. H. P. (Boy Heinrich Peters) markiert. Und das bedeutete für die Strandräuber, dass dieses Stück nicht angerührt werden durfte – dann war es Diebstahl, also eine kriminelle Tat! Hatte der Strandvogt im Laufe von Monaten oder Jahren einiges zusammengetragen, erfolgte die „Strandauktion“, die Versteigerung der Strandgüter an die Insulaner.

Vorwiegend ging es um Holz. Aber als in den 1960/70er Jahren Elektroherd und Ölheizung aufkamen, hatte Strandholz plötzlich keinen Wert mehr. Ein Zusätzliches bewirkte die Umstellung des weltweiten Frachtverkehrs auf Containerschiffe. Am Strand wurde fast kein Holz mehr gefunden – ein deutliches Manko auch für die Strandholzbudenbauer auf dem Kniep, die bis auf wenige mit ihren „Bauwerken“ verschwanden. Nur Otfried Schwarz, genannt „Panscho“, bewies am Nebeler Strand, dass bei ständigem Strandgang immer noch genug für einen originellen Hüttenbau zu finden war – bis auch hier einige Sturmfluten für eine „Bereinigung“ des Kniepsandes sorgten.

Amrumer Strandräuber haben eine Kiste mit Rasierklingen gefunden und teilen die Beute auf.

Neben Holz wurden immer wieder auch andere Dinge gefunden und von Strandräubern „in Sicherheit“ gebracht. Mitten im Zweiten Weltkrieg entdeckten Amrumer nach einer Sturmflut in Höhe des kleinen Leuchtturms ein Rumfass, dessen Inhalt in einer konzertierten Aktion geborgen wurde (siehe „Amrum erzählt“ – Das Rumfass im Randel). Und eben vor Kriegsende fanden der Verfasser und einige Freunde von Föhr am Norddorfer Strand eine meterdicke Kugel von Rinderschmalz, in der Notzeit des Krieges eine wertvolle Ergänzung zur täglichen Ernährung. 1947 lagen die Inselstrände von Eiderstedt bis Sylt voller Apfelsinen, die sich trotz leichten Salzgeschmacks von Flüchtlingen und Einheimischen – und vom Strandvogt unbehelligt – verwerten ließen. Und 1956 trieben Tausende von Rollerpfählen an, deren Menge von den drei Amrumer (und Föhrer) Strandvögten kaum geborgen werden konnte, so dass auch den Strandräubern mancher Roller für die Einzäunung der Viehweiden blieb. Ende 2011 schließlich lagen die Inselstrände voller Schuhe aus einem Container, den ein Frachter verloren hatte. Einige Amrumer (der Familie Boyens) bargen Hunderte der wertvollen Markenschuhe im Auftrage der Norddorfer Hotelbesitzerin und „Hobby-Strandläuferin“ Angelika Hesse, die diesen Strandsegen einer Hilfsstation in Afrika zugedacht hatte. Und es meldete sich kein Strandvogt (den es ja seit 1991 nicht mehr gab), aber die Zollbehörde verlangte die Vernichtung der unverzollten Ware, was dann im Auftrag der Amtsverwaltung auch geschah.

Vor 200 Jahren sangen die Strandräuber von Amrum und Sylt: „Frei ist der Strandgang und frei ist die Nacht …“. Heute müssen Strandgänger mit wertvollen Funden keine Strandvögte mehr fürchten, aber an deutschen Küsten gilt das ordnungsgemäße „Fundrecht“, d. h. die Verpflichtung, die Strandfunde bei der Amtsverwaltung anzumelden.

Es lagen bis dato allerdings keine Anmeldungen vor!

 

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Über Georg Quedens

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