In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der Zweitwohnungen, die als private Wochenend- oder Ferienwohnungen genutzt werden, auch in der Gemeinde Norddorf angewachsen. Diese Wohnungen werden häufig fremdenverkehrsmäßig nicht genutzt und stehen viele Monate im Jahr leer. Durch das anhaltend niedrige Zinsniveau und durch den Mangel an ertragreichen Anlagemöglichkeiten geht es einigen Anlegern nur um den Werterhalt ihres Kapitals und weniger darum, die Wohnungen an Dauermieter oder als Ferienwohnung zu vermieten. Mit einer neuen Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsbestimmung, basierend auf §22 BauGB, gibt es nun die Möglichkeit, diese Entwicklung zu steuern.
In einzelnen Bebauungsplänen des Gemeindegebiets war schon vorgesehen, dass die Bildung von Bruchteils-Eigentum durch die Gemeinde zustimmungspflichtig ist. Durch die neue Satzung wird dieses, bis auf einige wenige Ausnahmen, nahezu auf das gesamte Gemeindegebiet ausgedehnt.
Wie schon die Gemeinden Wittdün und Nebel beteiligt sich auch die Gemeinde Norddorf an der Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung einer sicheren, ökologischen und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung auf den Inseln Föhr und Amrum. Die Gesellschaft wird unter anderen Bauten errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und auch betreiben. Die Gemeinde Norddorf beteiligt sich mit einem Geschäftsanteil von 3000,- EUR und bestellt den Bürgermeister Christoph Decker als Vertreter in die Generalversammlung.
Die Umgestaltung des Außenbereiches des Norddorfer Schwimmbades verzögert sich weiter. Einzelne Gewerke müssen neu ausgeschrieben werden, da nur wenige Angebote eingegangen sind, und der vorgesehene Kostenrahmen weit überschritten wurde. Der Bereich des Themenspielplatzes ist fast fertiggestellt und kann demnächst geöffnet werden.
Auch bei der Sanierung des Kanalsystems des Oberflächenwassers mussten die Ausschreibungen aufgrund sehr hoher Überschreitungen der Angebote aufgehoben werden. Die geplante Sanierung wird wahrscheinlich deutlich teuer als ursprünglich angenommen.
Die Möglichkeiten der Sanierung des Badekabinenhauses und des Gebäudes Strand 33 sind weiterhin unklar. In Gesprächen mit dem Bauamt und dem LKN in Husum, konnte bisher keine eindeutige Klärung herbeigeführt werden, welche Baumaßnahmen in der Strandlage möglich sind. Eine Arbeitsgruppe innerhalb der Gemeindevertretung erarbeitet zurzeit ein Anforderungsprofil für eine mögliche Nutzung des Badekabinenhauses.
„Leider müssen wir feststellen, dass die Kurabgabenehrlichkeit teilweise zu wünschen übriglässt. Die voll gebuchten Fähren während der Modellregion und nach der Öffnung spiegeln sich nicht komplett in der Kurabgabe wider und fehlen uns im Haushalt, “ so Bürgermeister Christoph Decker, „auch Freunde und Bekannte von Zweitwohnungsbesitzern müssen Kurabgabe zahlen. Wir werden die Kontrollen zukünftig intensivieren.“ Wie schon berichtet, wird es drei neue Mitarbeiter beim Ordnungsamt Föhr Amrum geben, die unter anderem auch vermehrt Kontrollfunktionen übernehmen sollen. Eine Stelle wird auf Amrum beheimatet sein.
Das Amt Föhr Amrum weist nochmals auf die kommenden Bundestagswahlen hin. Es werden noch Wahlhelfer gesucht. Interessierte Bürger, die die Wahlen unterstützen möchten, können sich an das Amt Föhr Amrum wenden.