Im Vorfeld zur letzten Gemeinderatssitzung fand im Gemeindehaus Norddorf eine Informationsveranstaltung zur geplanten Regenwasser- Kanalsanierung für das Gemeindegebiet statt. Bürgermeister Christoph Decker sowie Mitarbeiter vom Bauamt Föhr-Amrum stellten die Maßnahmen vor und beantworteten Fragen zu den geplanten Baumaßnahmen. In den vergangenen Monaten kam es im Gemeindegebiet in einigen Bereichen zu Oberflächenabsenkungen und sogar gefährlichen Löchern aufgrund von Beschädigungen im Regenwasser Kanalnetz. Eine Inspektion des Kanalnetztes ergab erhebliche Mängel, bis hin zu nicht mehr vorhandenen Rohrleitungen. Da das Regenwasser teilweise unkontrolliert versickerte kam es sogar zu Unterspülungen. Weiterhin wurde festgestellt, dass es eine größere Anzahl von privaten Einleitungen gibt, für die keine Genehmigung vorliegt. Insgesamt wurden bisher 16 Einleitungen gefunden, die nicht bekannt waren. Grundsätzlich soll die Regenwasserversickerung auf dem eigenen Grundstück durchgeführt werden.
Das gemeindeeigene Regenwasserkanalnetz ist nur für die Entwässerung der Gemeindestrassen ausgelegt. Anwohner von bereits bekannten unerlaubten Einleitungen sind darüber informiert worden, dass sie zukünftig für eine eigene Versickerung auf ihrem Grundstück sorgen müssen. Es wird erwartet, dass bei den Sanierungsarbeiten noch weitere „Fremdanschlüsse“ gefunden werden. Betroffene Grundstückseigentümer sollten sich rechtzeitig mit entsprechenden Baufirmen in Verbindung setzten, um zeitnah eine Verrieselungsmöglichkeit auf dem eigenen Grundstück herzustellen.
Nach der neuen Satzung über die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Norddorf (gültig ab 1.1.2022) überträgt die Gemeinde den Eigentümern von Grundstücken die Pflicht zur Beseitigung des Niederschlagswassers auf dem eigenen Grundstück. Die für die Versickerung oder Verrieselung erforderlichen Flächen mit ausreichender Versickerungsfähigkeit sind vom Grundstückseigentümer vorzuhalten und auf Anforderung nachzuweisen. „Jeder Hausbesitzer sollte sich Gedanken darüber machen, wo das Regenwasser auf seinem Grundstück hinfließt“, so Bürgermeister Christoph Decker. Sollte auf einem Grundstück kein Platz für eine Versickerung vorhanden sein, kann dieses auf Antrag auch auf gemeindeeigenen Boden durchgeführt werden.
Die Regenwasserkanalsanierung läuft parallel zur Abwasserkanalsanierung und in Bereichen, in denen beide Kanalsysteme betroffen sind, werden die Bauarbeiten koordiniert, um nicht zweimal die Straße aufzubaggern. Beide Kanalsysteme werden im gesamten Halemwai sowie fortlaufend im Henersshuugh bis zum Strunwai saniert. In diesem Bereich wird vorab die komplette Asphaltdecke entfernt. In 50 – 100 Meter Schritten wird dann die Straße aufgebaggert, die entsprechenden Rohre ausgetauscht und die Straße mit Lehmkies wieder befahrbar gemacht. Abschließend wird dann in einem Arbeitsgang im gesamten Bereich der Asphalt neu aufgebracht. In nahezu dem gesamten Strunwai wird nur das Regenwasserkanalnetz erneuert, auch hier muss der Straßenbelag geöffnet werden, wenn auch schmaler, da nur eine Leitung betroffen ist. Es wird immer in kleineren Bauabschnitten gearbeitet, der Strunwai bleibt während der Arbeiten benutzbar. Der Fleeghamwai ist zwischen dem Strunwai und dem Miadwai betroffen, es werden sowohl das Regenwasser Kanalsystem wie auch die Abwasserrohre erneuert.
Die Kosten für beide Maßnahmen belaufen sich auf etwa 1.6 Mio. EUR. Die Arbeiten werden am 24.1.2022 beginnen und sollen bis Ende Mai abgeschlossen sein.
In einigen Bereichen plant auch die Lünecom Leerrohre für neue Glasfaserkabel zu verlegen. Diese Arbeiten werden mit den Kanalsanierungsarbeiten abgestimmt, damit die Straßenoberfläche nicht nochmals geöffnet werden muss.
Ähnlich wie die Gemeinden Nebel und Wittdün beschloss auch Norddorf eine Änderung der Satzung zur Erhebung der Zweitwohnsteuer. Aufgrund eines Gerichtsurteils des Verwaltungsgerichtes Schleswig-Holstein unterliegt eine Zweitwohnung nicht der Zweitwohnungssteuer, wenn die Zweitwohnung von einem Ehepartner dauerhaft beruflich genutzt wird.