Zensus 2022 – Erhebungsbeauftragte gesucht …


2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Dafür sucht die Erhebungsstelle Nordfriesland 60 Freiwillige ab 18 Jahren, die im Rahmen einer Volkszählung im Amtsbereich Föhr-Amrum Haushaltsbefragungen durchführen. 48 Erhebungsbeauftragte werden auf Föhr und 12 auf Amrum gebraucht.

Anhand von Fragebögen sollen stichprobenartig Auskünfte unter anderem zu Familienstand und Wohnsituation sowie Beruf und Arbeitsort eingeholt werden. Die erhobenen Daten dienen allein statistischen Zwecken und werden im Anschluss vernichtet.

Das Land Schleswig-Holstein sieht in einer Kostenverordnung zur Durchführung des Zensus eine grundsätzlich steuerfreie Aufwandsentschädigung zwischen fünf und neun Euro vor. Eine zusätzliche Wegstreckenentschädigung ist allerdings nicht vorgesehen.

Weitere Infos gibt es auf der gemeinsamen Homepage der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter https://www.zensus2022.de/DE/Home/_inhalt.html oder bei der Erhebungsstelle Nordfriesland (Telefon 04841/677099, E-Mail zensus@ehst-kreis-nordfriesland.landsh.de).

Wofür ist der Zensus gut?

Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie diese wohnen und arbeiten. Da viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen beruhen, ist für eine verlässliche Planung eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Vorrangig werden Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, weshalb die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft geben muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Damit nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll.

Wer führt den Zensus durch?

Für den Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Sie bereiten die Befragung vor, koordinieren eine einheitliche und termingerechte Durchführung und sichern die Einhaltung der Qualitätsstandards. Das Statistische Bundesamt ist dabei für die Entwicklung der benötigten technischen Anwendungen verantwortlich und stellt in Zusammenarbeit mit dem Informationstechnikzentrum Bund die IT-Infrastruktur zur Verfügung. Die Statistischen Landesämter übernehmen die Durchführung der Befragungen in ihrem jeweiligen Bundesland. Sie erheben eigenständig die Daten für die Gebäude- und Wohnungszählung und organisieren die Einrichtung von Erhebungsstellen in den Kommunen. Deren Hauptaufgabe besteht darin, Erhebungsbeauftragte anzuwerben und die Befragung vor Ort zu koordinieren.

Erhebungsstellen

In der Vorbereitungszeit des Zensus richten die Kommunen Erhebungsstellen ein, die sich eigenverantwortlich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Erhebungsbeauftragten kümmern. Sie sichern zudem die Qualität der Daten sowie deren Schutz und nehmen Kontakt zu säumigen auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürgern auf, sodass am Ende die Erhebungsunterlagen vollständig an das Landesamt übermittelt werden können.

Erhebungsbeauftragte

Erhebungsbeauftragte besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und erfassen die Daten mittels eines Online-Fragebogens. Die Voraussetzungen für ihren Einsatz sind gesetzlich festgelegt: Alle Bewerber werden von den Erhebungsstellen in den Kommunen nach festgelegten Auswahlkriterien geprüft und im Zweifel auch abgelehnt. Vor ihrem Einsatz müssen sie sich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der im Rahmen ihrer Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse verpflichten. Ab dem Zensusstichtag beginnen die Erhebungsbeauftragten mit den persönlichen Befragungen in Haushalten und Wohnheimen. Ein spezieller Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit.

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