Wie schon mehrfach berichtet, plant die Gemeinde Nebel eine komplette Erneuerung des Hubschrauberlandeplatzes westlich des Sportplatzes. Die Finanzierung wird teilweise aus Zentralitätsmitteln (Schlüsselzuweisungen des Landes für Zentral-Gemeinden) sowie mit Fördergeldern der Aktivregion Uthlande finanziert. Wie Bürgermeister Cornelius Bendixen auf der letzten Gemeinderatsitzung in Nebel mitteilte, liegt nun eine Baugenehmigung für die Maßnahme vor.
Aus dem Bauausschuss wurde berichtet, dass der Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Nebel (Ortsteil Steenodde) überarbeitet wird. Die Planung sieht vor, dass im Bereich der Steenodder Mole ein mobiler Verkaufsstand (Kiosk) errichtet werden darf, der in den Sommermonaten eine Grundversorgung des Ortsteils mit Getränken, Brötchen usw. ermöglicht. Die Sanierung des Toilettenhäuschens wird sich bis September hinziehen.
Die geplante Überarbeitung der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich der Möglichkeit, private Photovoltaik Anlagen zu installieren, verzögert sich aufgrund von Kapazitätsengpässen im Bereich der Bauabteilung des Amtes weiter. Die Gemeinde plant jetzt mit Hilfe eines externen Planungsbüros möglichst zügig einen Vorschlag zu erarbeiten.
Die Sanierungsnahmen auf dem Weg am Watt zwischen Nebel und Steenodde haben sich aufgrund von Corona-Erkrankungen verzögert, sind aber mittlerweile so weit abgeschlossen, dass der Weg wieder benutzt werden kann.
„Die Buchungszahlen der Vorsaison haben eine gute Auslastung ergeben. Die Sommersaison entspricht den Erwartungen, aber viele Betriebe haben aufgrund von Personalmangel und Corona Erkrankungen, teilweise erhebliche Schwierigkeiten, die normalen Öffnungszeiten beizubehalten,“ so Cornelius Bendixen.
Wie in den Nachbargemeinden Wittdün und Norddorf stehen die Tempo 30 Zonen in Nebel (Strunwai und Sanhughwai/Norderstrunwai) auch auf dem Prüfstand. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt grundsätzlich 50 km/h (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO). Es gibt hierfür Ausnahmeregelungen, z.B. bei Altersheimen oder Wohngebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf. Diese Regelung betrifft jedoch nicht Bundes- und Landesstrassen. Die Gemeindevertretung hat sich eindeutig für die Beibehaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in diesen kritischen Bereichen ausgesprochen und wird alles dafür tun, damit diese erhalten bleiben.
Die Entwurfsplanungen für den Neubau „Haus des Gastes“ sind so weit abgeschlossen, dass zeitnah entsprechende Förderanträge an die Förderbank eingereicht werden können. Die Haushaltsplanungen für das Jahr 2022 sahen Planungskosten in einer Höhe von 150.000 € vor, die aktuellen Planungskosten belaufen sich aber auf 550.000 € (Maßnahme wird mit 50% gefördert).
Die geplante Kreditaufnahme erhöht sich aufgrund der Mehrkosten um 165.000 € von 330.000 € auf insgesamt 495.000 €.
Der Jahresabschluss der Gemeinde Nebel für das Jahr 2020 wird auf eine Bilanzsumme von 12.838.546 € festgesetzt. Die liquiden Mittel (Einheitsklasse) betragen zum 31.12.2020 insgesamt 644.796 €. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten.