In der Bevölkerung wächst derzeit der Unmut über die gestiegenen Zweitwohnungssteuern, der gegenüber den Mitarbeitenden des Amtes Föhr-Amrum in teilweise beleidigender Art und Weise kundgetan wird.
Hierzu teilt das Amt mit, dass die Berechnung der Zweitwohnungssteuer nach der jeweils gültigen Satzung der Gemeinde bzw. der Stadt Wyk erfolgt. Diese sind auf der Homepage des Amtes Föhr-Amrum unter www.amtfa.de/seite/409603/satzungen.html einsehbar.
Ein wesentlicher wertbeeinflussender Faktor ist der aktuelle Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 wurde vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Nordfriesland ermittelt und ist im Internet zu finden (https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/VBORIS/index.html?lang=de#/). Ein weiterer Faktor ist der Umrechnungskoeffizient (UKE), der sich aus den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertes in Verbindung mit der Anlage 36 BewG (Bewertungsgesetz) ergibt. Auch hier hat es in Teilbereichen Veränderungen im Vergleich zu den vorherigen Bodenrichtwerten gegeben.
Die Abgabenbescheide 2023 konnten insbesondere aufgrund dieser Daten und der bestehenden Satzungen erstellt werden. Das Amt Föhr-Amrum hat auf die Ergebnisse keinen Einfluss.