Am 14. Mai 2023 finden neben der Wahl des Kreisstages auch die Wahlen der Vertretungen der Gemeinden statt. Für deren Durchführung sind die Wahlvorstände in den Wahlkreisen unverzichtbar. Diese bestehen aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, einem oder zwei Stellvertretern und vier bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern. Die Mitglieder der Wahlvorstände werden vom Gemeindewahlleiter berufen.
Das gesellschaftliche Rückgrat einer lebendigen Demokratie bilden die Ehrenamtler, ohne deren Engagement die eigentliche Wahlhandlung am Wahltag kaum bewerkstelligt werden könnte. Daher bittet das Amt Föhr-Amrum Bürgerinnen und Bürger, den Wahlprozess in ihrer Gemeinde aktiv zu begleiten und sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu bewerben. Interessenten werden in die für Ihre Arbeit notwendigen Aufgaben und rechtlichen Hintergründe durch die Wahlbehörde eingewiesen.
Bewerbungen sind beim Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum unter ordnungsamt@amtfa.de oder Telefon 04681/5004-857 möglich. Hier werden auch weitere Fragen rund um das Thema Wahlhelferin/Wahlhelfer beantwortet.