Durch die hohe Nachfrage nach Urlaubsquartieren wird zunehmend Dauerwohnraum zu Ferienwohnungen umgewandelt, zusätzlich schrumpft der Wohnungsbestand für Dauerwohnungen durch die hohe Nachfrage nach Zweitwohnungen. Es gibt so gut wie keine Wohnungsleerstände auf Amrum, demgegenüber steht eine hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum für Einheimische und Saisonarbeitskräfte. In vielen Gemeinden des Amtes Föhr Amrum können Planungen zur Ausweisung neuer Wohngebiete nicht fortgeführt werden, da sie oftmals nicht mit den Zielen der Landesplanung abgestimmt sind. Im Regionalplan des Landes Schleswig-Holstein sind die Baugebiete der einzelnen Gemeinden festgeschrieben, in der Regel durch die vorhandenen Bebauungspläne. Der Landesentwicklungsplan soll nun überarbeitet werden und für die Gemeinden/Ämter besteht die Möglichkeit neuen, zusätzlichen Bedarf für Wohnraum anzumelden, der dann in der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes aufgenommen werden kann. Ein Planungsbüro ist damit beauftragt worden, für die einzelnen Gemeinden des Amtes Föhr-Amrum Wohnraumentwicklungskonzepte (WEK) zu erstellen.
Für die Gemeinde Nebel wurde auf der Basis der Zensus Befragung aus dem Jahre 2011 ein Wohnraumbedarf bestimmt. Hochgerechnet auf das Jahr 2036 ergibt sich ein zusätzlicher Wohnraumbedarf von 49 Wohnungen.
In einem ersten Schritt wurden die sogenannten Innenentwicklungspotentiale (Baulücken und ungenutzte Grundstücke sowie Bebauungsplan-Bereiche, die noch keiner baulichen Nutzung zugeführt wurden) ermittelt. Hierzu wurden alle Grundstücke der Gemeinde Nebel in drei Kategorien eingeteilt:
Kategorie A: mit Baurecht – ohne Realisierungshemmnisse (u.a. Grundstücke in öffentlichem Besitz)
Kategorie B. mit Baurecht – mit Realisierungshemmnissen (u.a. Grundstücke in Privatbesitz)
Kategorie C: ohne Baurecht, mit Planungserfordernis
Die Studie kommt zum Schluss, dass sich Aufgrund der fast ausschließlich privaten Eigentumssituation keine zusätzlichen Bau- und Nutzungsmöglichkeiten ergeben, die planerisch kurzfristig umsetzbar sind.
Im nächsten Schritt werden sinnvolle Siedlungserweiterungsgebiete für die Gemeinde ermittelt und bewertet. Im gesamten Gemeindegebiet Nebel wurden 5 potentielle Siedlungserweiterungsflächen mit einer Gesamtgröße von 12 ha bewertet. Alle potenziellen Siedlungsentwicklungsflächen sind bereits erschlossen oder grundsätzlich gut verkehrlich erschließbar. Im Bereich des Nebeler Dorfzentrums handelt es sich um eine Grünfläche nördlich des Norderstrunwai (Fläche A: 0,9 ha), die Fläche B (7,3 ha ) westlich des Kindergartens/Sozialstation und Fläche E (östlich der Mühle ,2,0 ha). Weitere zwei Flächen legen im Ortsteil Süddorf. Die Fläche C liegt östlich der L215 südlich des Stianoddswai und die Fläche D (0,9 ha) westlich des Uasterstig , nördlich des Bauernhofes Martinen. Für alle Bereiche müssen noch die Anforderungen des Naturschutzes, Ärchäologische Gegebenheiten und auch Privatbesitz (müssen eventuell angekauft werden) berücksichtigt werden. Die Gemeindevertretung beschloss, dass diese Flächen in das zukünftige Wohnraumentwicklungskonzept als potentielle neue Siedlungsgebiete mit aufgenommen werden sollen.
Als letzte Gemeinde im Bereich des Amtes Föhr-Amrum wird die Tourismusabgabe in Nebel noch nicht nach dem neuen Abgabegesetz erhoben. Da die vorhandene Abgabesatzung demnächst ausläuft, muss auch die Gemeinde Nebel auf das neue, umsatzbezogene System umstellen. Die Gemeinde Nebel beauftragt die Finanzabteilung des Amtes eine Beispielsberechnung nach dem neuen System zu erstellen, damit die entsprechenden Hebesätze ermittelt werden können.
Der Haushalt der Amrum Touristik Nebel sieht für das Haushaltsjahr 2023 Erträge in einer Höhe von 1.084.000 EUR und Aufwendungen von 1.127.363 EUR vor, wodurch sich ein planerischer Verlust von 43.563 EUR ergibt. Die Abschreibungen werden mit einem Betrag in Höhe von 134.813 € eingeplant.
Im Vermögensplan wurden Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 1.464.000 € eingeplant, wobei neue Bohlenwege mit 406.000 € und Planungskosten für das Haus des Gastes in einer Höhe von 1.050.000 € die größten Posten einnehmen.
Der Gemeindehaushalt sieht für das laufende Jahr Erträge von 2.626.500 € und Ausgaben von 3.000.700 € vor, wodurch ein Jahresverlust von 380.600 € entsteht. Größere Posten sind hierbei die Amtsumlage mit 930.700 € und die Umlage für den Zweckverband Sicherheit und Soziales, bei der sich die Gemeinde Nebel mit 404.444 € beteiligt ( 44,36 % der Gesamtumlage).
Die Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben werden voraussichtlich 220.500 € betragen, der Haushalt weist eine Auflistung der 14 einzelnen Bereiche aus, die Unterstützung aus diesem Topf erhalten.
Die Liquidität der Gemeinde Nebel beläuft sich zum 31.01.2023 auf 1.667.450 EUR.
Der Bebauungsplan 6 im Ortsteil Steenodde soll im Bereich des Parkplatzes dahingehend geändert werden, dass dort ein Kiosk zugelassen werden kann.
Für das Gebiet südlich des Noorderstrunwai und westlich des Sanghughwai (Grundstück Sanghughwai 2) wird auf Antrag des Grundstückeigentümers ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (Nr. 21) aufgestellt. Für diesen Bereich gab es bisher keinen B-Plan. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Sicherung des vorhandenen baulichen Bestandes und Ausweisung eines Wohngebietes zur Sicherung von Dauerwohnraum unter Ausschluss der Nutzung als Ferien- oder Zweitwohnung.
Die Gemeinde Nebel plant die Überarbeitung der vorhandenen B-Pläne fortzusetzten, insbesondere in Gebieten, in denen die Vermietungssituation von Ferienwohnungen unklar ist. Für den Bereich des Gewerbegebietes wurden 19 Handwerksbetriebe/Dienstleister angeschrieben, um den zukünftigen Bedarf zu bestimmen.