Am Mittwoch, den 13. März 2024 wird der Leiter des Bauamtes Nordfriesland, Burghard Jansen, in einer öffentlichen Veranstaltung den Amrumer Vermietern zu Fragen der Vermietung von Ferienwohnungen Rede und Antwort stehen. Die Veranstaltung beginnt um 18:00 Uhr und findet im Gemeindehaus in Norddorf statt.
In einigen B-Plänen sind Teile als Reines Wohngebiet (WR) klassifiziert. In einem Reinen Wohngebiet ist eine Vermietung von Ferienwohnungen nicht erlaubt. Aufgrund einer vorliegenden Anzeige und auf Anordnung des Verwaltungsgerichtes hat die Untere Bauaufsichtsbehörde Husum einige Gebäude aus dem Bereich des B-Plan 4 in der Gemeinde Nebel überprüft und eine Nutzungsuntersagung mit der Androhung eines erheblichen Bußgeldes bei Nichtbefolgung verfügt. (Amrum-News28.8.2023)
Auch für Amrum gilt, dass eine Vermietung von Ferienwohnungen auf jeden Fall konform mit Rahmenbedingungen der B-Pläne der einzelnen Gemeinden sein muss und das für eine Ferienwohnungsvermietung auch eine Nutzungsgenehmigung zur Vermietung als Ferienwohnung vorliegen muss.