Allen als Kur- und Erholungsort anerkannten Gemeinden erlaubt der Gesetzgeber die Erhebung einer Tourismusabgabe. Die Abgabe soll neben der Kurtaxe, den allgemeinen Steuergeldern und den im Tourismusbereich erzielbaren Einnahmen, dazu dienen, einen Teil der öffentlichen Tourismusaufwendungen zu tragen. Als eine der letzten Gemeinden im Amtsbereich Föhr-Amrum wird nun auch die Gemeinde Nebel auf eine umsatzbezogene Tourismusabgabe umstellen. Bei dem bisher angewandten Realgrößenmaßstab ging man davon aus, dass der „wahrscheinliche”, tourismusbedingte Vorteil mit Hilfe bekannter Realgrößen wie Anzahl von Übernachtungen, Betten, Sitzplätzen, Stellplätzen, Fahrzeugen, Mitarbeitern, Verkaufsflächen usw. einigermaßen messbar ist. Dies führte beispielsweise dazu, dass jeder für die Anzahl der vermieteten Betten („Bettensteuer“) den gleichen Betrag zahlen musste, unabhängig ob für eine Ferienwohnung 50 €/Tag oder 250 € pro Tag eingenommen wurde.
Der umsatzbezogene Abgabenmaßstab gewährleistet eine höhere Abgabengerechtigkeit, mehr Rechtssicherheit und eine bessere Gleichbehandlung. Ausgangsgröße der Abgabenberechnung beim umsatzbezogenen Maßstab sind die Einnahmen (des jeweiligen Vorjahres), aus denen mit Hilfe feststehender Durchschnittswerte der „tourismusbedingte Jahresgewinn” des Betriebes errechnet wird. Der „tourismusbezogene Jahresgewinn“ lässt sich für jeden einzelnen Abgabepflichtigen nach einheitlichen, objektiven Kriterien als fiktiver Wahrscheinlichkeitswert errechnen. Man bedient sich dabei feststehender Branchengewinnsätze und mit gutachterlicher Hilfe gefundener Vorteilssätze, die den Bezug des Betriebes zum Tourismus bestimmen (z.B. Beherbergungsbetrieb 17%, Tischler 8%). Je nach Art des Betriebes gibt es in der zur Tourismusabgabesatzung gehörigen Betriebsartentabelle, in der übrigens mehr als 130 unterschiedliche Betriebsarten aufgelistet sind, neben dem festgeschriebenen Gewinnsatz zudem auch einen sogenannten Vorteilssatz je Betriebsart. Der Vorteilssatz sagt aus, in welchem Bezug der Vorteil des Betriebes zur gemeindlichen Tourismusförderung steht. So wird beispielsweise bei Betrieben der Kategorie „Unterkunft und Feriengästebeherbergung” ein Vorteilssatz von 95 bis 100% angesetzt, während Betriebe der Zulieferung oder der Bauwirtschaft häufig nur einen Vorteilssatz von 20 oder 30% gegen sich gelten lassen müssen.
Die dritte Größe, die zur Berechnung herangezogen wird, ist der Abgabesatz, den die Gemeinde aufgrund ihrer Haushaltsplanung in unterschiedlicher Größe festlegen. Im Bereich des Amtes Föhr-Amrum variiert er zwischen 2% – 12 %.
Jahresabgabe = Jahresumsatz x fiktiver Gewinnanteil x Vorteilssatz x Abgabesatz
Beispiel Beherbergungsbetrieb 30.000 € Jahresumsatz: 30.000 x 0,17 x 1,00 x 0,03 = 153 € Jahresabgabe
Die Einnahmen des Vorjahres werden also zunächst mit dem vorgegebenen Gewinnsatz und das Ergebnis dann mit dem jeweiligen Vorteilssatz der entsprechenden Betriebsart multipliziert. Diese Messzahl ist der fiktive, tourismusbedingte Gewinn des entsprechenden Betriebes. Nach Multiplikation mit dem Abgabensatz ergibt sich daraus dann die Höhe der Jahresabgabe. (https://www.amtfa.de/seite/336438/tourismusabgabe.html) .
Für das kommende Jahr plant die Gemeinde Nebel mit Einnahmen von etwa 100.000 € aus der Tourismusabgabe, was einen Abgabensatz von 3% entspricht. Im laufenden Jahr plante die Gemeinde Nebel mit Einnahmen in einer Höhe von 65.000 €, Norddorf 90.000 € und Wittdün 330.000 € (Abgabesatz > 10%).
Ursprünglich war geplant, im Herbst dieses Jahres eine öffentliche Veranstaltung zum Status des geplanten Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) abzuhalten. Bürgermeister Cornelius Bendixen berichtete, dass diese Veranstaltung auf Januar 2025 verschoben wird. Der Businessplan muss auf Antrag der Kommunalaufsicht nochmals überarbeitet werden. Die Gründung des MVZ wird daher nicht wie ursprünglich geplant am 1.1.2025 stattfinden, sondern nach dem jetzigen Plan erst am 1.7.2025.
In der letzten GV hatte die Gemeinde beschlossen, dass das Haus des Gastes zeitnah abgerissen werden soll. Bis zum geplanten Neubau wird die Gemeindeverwaltung Nebel übergangsweise ins Amtsgebäude umziehen. Verhandlungen über Räumlichkeiten für die Amrum Touristik Nebel laufen zurzeit noch.
Die Förderzusage zum Neubau Haus des Gastes verzögert sich noch etwas, da die Förderrichtlinie des dafür in Frage kommenden Förderprogramms (Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 – Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus (ib-sh.de) der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB SH), in einigen Bereichen zurzeit angepasst wird. Aufgrund einer Förderanfrage und zahlreichen Gesprächen mit der IBSH ist das Projekt der Förderbank bereits bekannt. Die IB SH hat bestätigt, dass das Projekt Haus des Gastes auch weiterhin förderfähig sein wird.
Der Erlass einer neuen Tourismusabgabe für die Gemeinde Nebel ist sicherlich sinnvoll und zeitgemäß. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 16. Oktober 2024 wurde diese neue Abgabe durch eine Kostenaufstellung begründet. Leider waren die zur Sitzung vorgelegten Unterlagen jedoch von geringer Qualität. Neben inhaltlichen und formellen Mängeln waren sie unvollständig, was bedauerlich ist, da die betroffenen Bürger verständlicherweise eine vollständige Information erwarten, bevor eine neue Abgabeform beschlossen wird.
Trotz dieser Mängel hat die Gemeindevertretung die Einführung der Tourismusabgabe mehrheitlich beschlossen.
Laut den eingereichten Unterlagen wurden für den Neubau des „Haus des Gastes“ im Wirtschaftsjahr 2022 Bauanzahlungen in Höhe von 856.963,27 Euro und im Jahr 2023 weitere Planungskosten 1.050.000,00 Euro ausgegeben. Für das Wirtschaftsjahr 2024 wurden hingegen keine Zahlen vorgelegt. Insgesamt hat die Gemeindevertretung somit bis Ende 2023 bereits 1.906.963,27 Euro für den Neubau „Haus des Gastes“ ausgegeben, in der Hoffnung auf eine entsprechende Förderung.
Carl Lorenzen, Nebel