Mit dem neuen Bebauungsplans Nr. 19 „Haus des Gastes“ sollen die
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Neubaus des „Haus des
Gastes“ geschaffen werden. Den Aufstellungsbeschluss hat die Gemeindevertretung in der
Sitzung am 26.08.2021 gefasst. Der in der Sitzung am 13.04.2023 beschlossene Entwurf hat in der Zeit vom 12.06.2023 bis zum 13.07.2023 öffentlich ausgelegen und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden
zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. In der umfangreichen Abwägungstabelle (23 Seiten) gaben unter anderem das Archäologische Landesamt, das Umweltministerium, das LKN, die Nationalparkverwaltung, der Kampfmittelräumdienst, das Innenministerium und auch die Denkmalschutzbehörde eine Stellungnahme zum Bauvorhaben ab. Auch betroffene Privatpersonen konnten Stellungnahmen abgeben.
Nach den Beteiligungsverfahren wurde der Entwurf des Bebauungsplans in einigen Punkten angepasst. Um beispielsweise dem öffentlichen Belang des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden sowie der Begrenzung der Bodenversiegelung Rechnung zu tragen, wird eine Ausgleichsmaßnahme vorgeschlagen, die vorsieht, 297 Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto in Anspruch zu nehmen. Vor einigen Jahren hat die Gemeinde Nebel eine Ackerfläche am Watt aus der Bewirtschaftung herausgenommen und damit ein „Ökokonto“ angelegt aus dem die Punkte entnommen werden. In der Artenschutzfachlichen Beurteilung des Projektes wird auf einige Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt hingewiesen (Baufenster/Zeiten, Kontrollen vor Abrissmaßnahmen).
Die Gemeindevertretung stimmte dem Aufgrund der Stellungnahmen geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19 „Haus des Gastes“ zu. Der Entwurf des Planes und die Begründung werden im Internet veröffentlicht (Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein).
Die Vergabe für die Abrissarbeiten soll noch vor Weihnachten erfolgen, so daß Ende Januar 2025 mit dem Abriss begonnen werden kann.
Auf Nachfrage in der Bürgerfragestunde teilte Bürgermeister Cornelius Bendixen mit, dass er erwartet, das erste Ergebnisse der Machbarkeitsstudie über den zukünftigen ÖPNV in der nächsten Sitzung des Amtsausschusses am 10.Dezember präsentiert werden.
Die drei Amrumer Gemeinden planen auch zukünftig eine gemeinsame einheitliche Kurabgabe für die gesamte Insel Amrum zu erheben, so dass Kur- und Erholungssuchenden die Möglichkeit geboten wird, ohne besondere Formalitäten und größeren Aufwand die Kur- und Erholungseinrichtungen aller Gemeinden der Insel Amrum zu nutzen. Als Grundlage hierfür müssen inhaltlich gleichlautende Kurabgabesatzungen erlassen werden, bei denen die Abgabesätze, Bemessungsgrundlagen, Befreiungs- und Vergünstigungstatbestände sowie Sonderregelungen bezüglich der Abgabepflicht einheitlich geregelt sind. Zudem ist eine Vereinbarung über die Verteilung der Kurabgabe unter den beteiligten Gemeinden notwendig (öffentlich-rechtlicher Vertrag). Die Gemeinden behalten dabei ihre jeweilige Satzungs- und Gebietshoheit bei.
Ab den 01.01.2025 beträgt die gemeinsame Kurabgabe 3,50 € /Tag in der Hauptkurzeit und 1,80 € in der Nebenkurzeit.
Die Gemeindevertretung Nebel stimmte sowohl dem vorgelegten neuen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den drei Amrumer Gemeinden wie auch der neuen Kurabgabesatzung für Nebel zu.
Nachlese
Die Gemeindevertretung hat den Wirtschaftsplan der Amrum Touristik AöR zur Kenntnis genommen. Dabei muss jedoch deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Gemeinde Nebel – ebenso wie die anderen Gemeinden – zusätzliche 90.000 Euro an die Amrum Touristik überweisen muss, um einen Verlust auszugleichen. Das bisherige Budget der Amrum Touristik war nicht ausreichend, und um den Wirtschaftsplan mit einem positiven Ergebnis abschließen zu können, ist eine weitere finanzielle Unterstützung der Gemeinden erforderlich.
Im vorgelegten, rudimentären Wirtschaftsplan fehlt leider eine klare Perspektive, wie künftig Einsparungen realisiert werden sollen, um weitere dauerhafte Zuzahlungen der Gemeinden zu vermeiden. Stattdessen fließen zunächst 90.000 Euro aus der jüngsten Kurtaxenerhöhung direkt in den Haushalt der Amrum Touristik. Ob diese Erhöhung letztlich zu Mehreinnahmen führt, ist angesichts der sinkenden Bettenkapazitäten und der aktuellen wirtschaftlichen Situation äußerst fraglich. Eine höhere Kurtaxe dürfte zudem kaum zur Attraktivität Nebels für Kurgäste beitragen. Anstatt die Kostenstruktur kritisch zu prüfen und Einsparpotenziale zu identifizieren, wird erneut der Weg über höhere Einnahmen gewählt. Dies birgt das Risiko, langfristig die Individualität und Eigenständigkeit der Gemeinde zu gefährden.
Im Januar beginnt der Bau des neuen Hauses des Kurgastes. Während Befürworter diesen Schritt positiv sehen mögen, stellt die Finanzierung über deutlich steigende Grundabgaben in den kommenden Jahren viele Bürger vor große Herausforderungen. Für zahlreiche Kritiker bleibt die Sorge um die zusätzlichen Belastungen und die Frage, ob der Bau und Betrieb dieses Gebäudes tatsächlich neue Kurgäste anziehen wird. Bisherige Erfahrungen lassen daran zweifeln.
Eine weitere unbeantwortete Frage betrifft die Außenwirkung: Wie erklärt die Gemeinde Nebel ihren Kurgästen, dass ein über 10 Millionen Euro teurer, imposanter und fremdartig wirkender Neubau finanziert wird – vor allem durch höhere Kurabgaben und Mietpreise, die sich nur ein wohlhabendes Klientel leisten kann?
Für Familien mit Kindern ist die Antwort bereits eindeutig: Amrum – und speziell Nebel – wird für sie zunehmend unerschwinglich.
Carl Lorenzen / Nebel