Das geplante neue Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) sowie das neue Gebäude dafür werden in den kommenden Jahren in den Gemeindehaushalten der drei Inselgemeinden eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Für den Bau des neuen Gebäudes sind über zwei Jahre insgesamt 4.744.000 EUR vorgesehen. Für 2025 werden im Haushalt der Gemeinde Wittdün 2.000.000 EUR eingeplant und für 2026 die restlichen 2.744.000 EUR. Die Gemeinde Wittdün wird zur Finanzierung der Baukosten ein Darlehen aufnehmen.
Zur Tilgung und Zahlung der Zinsen soll das Gebäude an das MVZ verpachtet werden.
Zur Gründung des MVZ wird im Jahr 2025 von allen drei Gemeinden ein Stammkapital eingezahlt. Dieses beträgt für die Gemeinde Wittdün 334.000 EUR. Im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den drei Inselgemeinden werden die Bedingungen der Trägerschaft festgelegt, um eventuell auftretende finanzielle Risiken zu teilen.
Eine der finanziellen Herausforderungen ist zusätzlich die betriebswirtschaftliche Abwicklung als Dienstleistung (Abrechnung mit den Krankenkassen, Personalangelegenheiten, Arbeitsverträge, Steuern, Pacht). Die Erfahrungen aus bereits existierenden kommunalen medizinischen Versorgungszentren zeigen, dass der Betrieb oft nicht kostendeckend ist und nicht unerhebliche Zuschüsse notwendig sein können.
Neben den etwa 2400 Einwohnern auf Amrum müssen in den Sommermonaten noch zusätzlich 10.000 Urlaubsgäste medizinisch versorgt werden, was einen nicht unerheblichen Einfluss auf Größe und Personalaufwand des neu geplanten MVZ hat. Damit die zu erwartende Zuschüsse zum Betrieb des MVZ nicht nur von der Amrumer Bevölkerung allein aufgebracht werden müssen, hat die Gemeinde Wittdün beschlossen, durch eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer auch Personen mit Zweitwohnsitz in Wittdün an den Kosten eines neuen MVZ zu beteiligen.
Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben müssen die Amrumer Gemeinden ihre Zweitwohnungssteuer-Satzung ändern. Die Zweitwohnungssteuer bemisst sich künftig nach dem Wohnwert der Zweitwohnung. Der Wohnwert ergibt sich aus dem Lagefaktor, multipliziert mit der Quadratmeterzahl der Wohnfläche, multipliziert mit dem Baujahresfaktor der Wohnung, multipliziert mit dem Wertfaktor für die Gebäudeart, multipliziert mit dem Verfügbarkeitsgrad und multipliziert mit hundert.
Zweitwohnungssteuer pro Jahr:
Lagefaktor x Wohnfläche x Baujahresfaktor x Gebäudeartfaktor x Verfügbarkeit x 100 x Hebesatz = Zweitwohnungssteuer
Zur Ermittlung des Lagefaktors ist der Bodenrichtwert desjenigen Grundstücks, auf dem sich die Zweitwohnung befindet (Dividend) durch den höchsten Bodenrichtwert im Gemeindegebiet (Divisor) zu teilen und das Ergebnis der Teilung (Quotient) mit dem Wert „1“ zu addieren.
Siehe auch: https://www.amtfa.de/seite/336430/zweitwohnungssteuer.html
Mit dem Hebesatz, den die Gemeinde selbst festlegt, kann sie das Zweitwohnsteueraufkommen regulieren. Für 2025 wird er in Wittdün auf 10% festgelegt.
Für eine 100 m2 große Zweitwohnung in der Gemeinde Wittdün, die 2011 gebaut wurde, einen Lagefaktor von 1,75 hat und teilweise an Feriengäste vermietet wird, steigt die Jahreszweitwohnungssteuer nach der neuen Methode von 1300 € auf etwa 2000 €.
In der Gemeinde Wittdün gibt es derzeit 321 Zweitwohnungen. Durch die Anpassung der Zweitwohnungssteuer erhöhen sich die jährlichen Steuereinnahmen um etwa 245.000 €.
Die Zweitwohnsteuer ist eine reine Gemeindesteuer und erhöht nicht die Steuerkraft, die als Bemessungsgrundlage für die Abgaben der Kreis- und Amtsumlage dient.
Auch die Gemeinden Nebel und Norddorf müssen ihre Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer ändern, ob sie dem Beispiel von Wittdün folgen, bleibt abzuwarten. Beide Gemeinden entscheiden in der nächsten Gemeinderatssitzung darüber.