Auf der letzten Gemeinderatssitzung wurde über den Wirtschaftsplan der Amrum Touristik Norddorf und den Haushaltsplan der Gemeinde Norddorf für das Jahr 2025 abgestimmt.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 prognostiziert für die Amrum Touristik Norddorf ein Plus in Höhe von 130 T€ (Vj. -44 T€). Die Veränderung des Ergebnisses gegenüber dem Vorjahreswert resultiert größtenteils aus der Erhöhung des Kurabgabesatzes von 2,60/1,30 € auf 3,50/1,80 €. Die Gesamteinnahmen durch Kurabgaben werden für das Jahr 2025 in einer Höhe von 1.100 T€ ( Vj. 840T€) geplant.
Das Kreditvolumen beträgt am 01.01.2025 insgesamt 3,2 Mio. €. Im Verlauf des Geschäftsjahres werden die Kredite mit einem Betrag in Höhe von 69 T€ getilgt, so dass am Ende des Jahres ca. 3,1 Mio. € Kreditvolumen verbleiben.
Als Investitionen sind für das kommende Jahr unter anderem 80 T€ Planungskosten für die Aufstockung des Daches des ehemaligen Schwimmbades am Norddorfer Strandübergang eingeplant. Durch eine Aufstockung des Flachdaches soll Wohnraum für Rettungsschwimmer sowie für Mitarbeiter des Öömrang Ferian entstehen.
Gleichzeitig plant der Öömrang Ferian die komplette Naturausstellung im Erd- und Obergeschoss zu erneuern und zu erweitern. Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur ( MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein hat für die Erneuerung der Naturausstellung des Öömrang Ferian im Rahmen der Förderung von Naturzentren eine 100% Förderung in Aussicht gestellt.
Erste Entwürfe sehen vor, dass die Aufstockung im Rahmen einer Dachkonstruktion ausgeführt wird. Neben der Schaffung von neuem Wohnraum soll das gesamte äußere Erscheinungsbild des alten Gebäudes in einen zeitgemäßen Zustand überführt werden. Das Restaurant wird zurückgebaut und im unteren nördlichen Bereich auf der Spielplatzseite entsteht ein kleiner Kiosk. Die Schaffung von Wohnraum für die Norddorfer Rettungsschwimmer ist auch eine Voraussetzung für eine zukünftige Neuplanung der Liegenschaften Badekabinenhaus und Strand 33. Die jetzigen Planungen sehen einen Baubeginn für die Aufstockung spätestens im Herbst 2026 vor.
Große Steigerungen bei den verschiedenen Umlagen sowie Sonderzahlungen belasten den Gemeindehaushalt für das kommende Jahr. Hinsichtlich der Finanzkraft ist die Gemeinde Norddorf die 4. stärkste Gemeinde im Amtsbereich des Amtes Föhr-Amrum mit seinen 15 Gemeinden und wird mit 6,71% % an den Umlagen beteiligt. Das bedeutet für Norddorf im kommenden Haushaltsjahr eine Amtsumlage von 686.200 € und eine Kreisumlage von 458.800 €. Bei der Umlage für den Amrumer Zweckverband Sicherheit und Soziales beteiligt sich Norddorf mit 397.000 € (32,07%). Im Vergleich zu den anderen beiden Inselgemeinden zahlt Norddorf eine relativ hohe Finanzausgleichsumlage (285.600 €). Ursache hierfür ist ein hohes Steueraufkommen bei relativ geringer Einwohnerzahl von nur 571 (Nebel: 921, Wittdün 814).
Wie die beiden anderen Inselgemeinden hat auch Norddorf 334.000€ für die Einzahlung des Stammkapitals zur Gründung der gGmbH des neu geplanten Medizinischen Versorgungszentrum eingeplant.
Für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage auf dem Feuerwehrgerätehaus werden 40.000 € eingeplant. Eine Förderung soll beantragt werden. Die Finanzierung erfolgt per Kredit.
Aufgrund der angespannten Finanzlage erhöht die Gemeinde Norddorf wie auch die anderen Amrumer Gemeinden die Zweitwohnsteuer auf 7,4 %. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird von 360 % auf 380 % erhöht.
Der Ergebnishaushalt der Gemeinde Norddorf 2025 sieht ein negatives Jahresergebnis von -333.700 € vor. Darin sind Abschreibungen in Höhe von 95.600 € enthalten. Im Finanzhaushalt werden die Einzahlungen und die Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeiten gegenübergestellt. Die Einzahlungen belaufen sich auf 1.927.700 € und die Auszahlungen auf 2.204.500 €. Der Saldo aus den beiden Posten beläuft sich auf ein Minus von 276.800 €.
Bürgermeister Decker weist aus gegebenem Anlass nochmals auf die Norddorfer Straßenreinigungssatzung hin. Sie gilt nicht nur zur Winterzeit zur Schneeräumung, sondern auch in der übrigen Jahreszeit. So sind unter anderem Gehwege, begehbare Seitenstreifen und Rinnsteine regelmäßig (an jedem Samstag) zu säubern und von Unkraut zu befreien.